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   LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00   

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LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00 (https://dejure.org/2001,21787)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00 (https://dejure.org/2001,21787)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. März 2001 - 11 Sa 1760/00 (https://dejure.org/2001,21787)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 292
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.09.1995 - 5 AZR 241/94

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 23.02.1983 ? 5 AZR 531/80 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 3; BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 8; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 14).

    § 242 BGB begründet die Befugnis zu einer richterlichen Inhaltskontrolle von Verträgen (BAG 16.03.1994 ? 5 AZR 339/92 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 10; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? a. a. O.).

    Die bei der gerichtlichen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln gebotene Interessenabwägung hat sich vorrangig daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (BAG 18.08.1976 ? 5 AZR 399/75 ? EzA Art. 12 GG Nr. 13; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? a. a. O.).

  • BAG, 24.07.1991 - 5 AZR 443/90

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung - Beweislast

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 23.02.1983 ? 5 AZR 531/80 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 3; BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 8; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 14).

    Die richterliche Inhaltskontrolle einzelvertraglicher Klauseln, durch die sich der Arbeitnehmer zur Rückzahlung von Ausbildungskosten verpflichtet, ist von Verfassungs wegen geboten, da derartige Rückzahlungsverpflichtungen das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12 GG beeinträchtigen können (BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? a. a. O.).

    Dazu hätten konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die Kräfte mit dem Ausbildungsstand des Beklagten gehört (BAG 11.04.1990 ? 5 AZR 308/89 ? DB 1990, 2222 ff.; BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? NZA 1992, 405, 407).

  • BAG, 18.08.1976 - 5 AZR 399/75

    Ausbildungskosten: Rückforderung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    Die bei der gerichtlichen Inhaltskontrolle von Rückzahlungsklauseln gebotene Interessenabwägung hat sich vorrangig daran zu orientieren, ob und inwieweit der Arbeitnehmer mit der Aus- oder Weiterbildung einen geldwerten Vorteil erlangt (BAG 18.08.1976 ? 5 AZR 399/75 ? EzA Art. 12 GG Nr. 13; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? a. a. O.).

    Dieser kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer eine Ausbildung erhält, die ihm auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder im Bereich seines bisherigen Arbeitgebers berufliche Möglichkeiten eröffnet, die ihm zuvor verschlossen waren (BAG 18.08.1976 ? 5 AZR 399/75 ? a. a. O.).

  • BAG, 16.03.1994 - 5 AZR 339/92

    Ausbildungskosten - Rückzahlungsvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    § 242 BGB begründet die Befugnis zu einer richterlichen Inhaltskontrolle von Verträgen (BAG 16.03.1994 ? 5 AZR 339/92 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 10; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? a. a. O.).
  • BAG, 23.02.1983 - 5 AZR 531/80

    Eingriff in das Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes nach Art. 12

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    Die für den Arbeitnehmer tragbaren Bindungen sind auf Grund einer Güter- und Interessenabwägung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes unter Heranziehung der Umstände des Einzelfalles zu ermitteln (BAG 23.02.1983 ? 5 AZR 531/80 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 3; BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 8; BAG 06.09.1995 ? 5 AZR 241/94 ? EzA § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe Nr. 14).
  • BAG, 03.07.1985 - 5 AZR 573/84

    Anspruch auf Rückgewähr von Kosten eines Sprachkurses - Vom Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    In diesem Fall ist aber eine Rückzahlungsklausel unwirksam, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Berufsanfänger oder einen neu eingestellten Branchenfremden oder aus einem anderen Bereich versetzten Arbeitnehmer handelt (BAG 29.06.1962 ? 1 AZR 350/61 ? AP Nr. 26 zu Art. 12 GG; BAG 03.07.1985 ? 5 AZR 573/84 ? unveröffentlicht; vgl. auch BAG 08.08.1990 ? 5 AZR 545/89 ? unveröffentlicht; Hennige, NZA ? RR 2000, 617, 619).
  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 350/61

    Unzulässige vertragliche Kündigungsbeschränkung - Ausbildung des Arbeitnehmers -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    In diesem Fall ist aber eine Rückzahlungsklausel unwirksam, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Berufsanfänger oder einen neu eingestellten Branchenfremden oder aus einem anderen Bereich versetzten Arbeitnehmer handelt (BAG 29.06.1962 ? 1 AZR 350/61 ? AP Nr. 26 zu Art. 12 GG; BAG 03.07.1985 ? 5 AZR 573/84 ? unveröffentlicht; vgl. auch BAG 08.08.1990 ? 5 AZR 545/89 ? unveröffentlicht; Hennige, NZA ? RR 2000, 617, 619).
  • BAG, 08.08.1990 - 5 AZR 545/89

    Anspruch auf Rückzahlung von Schulungskosten - Anspruch auf Rückzahlung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    In diesem Fall ist aber eine Rückzahlungsklausel unwirksam, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Berufsanfänger oder einen neu eingestellten Branchenfremden oder aus einem anderen Bereich versetzten Arbeitnehmer handelt (BAG 29.06.1962 ? 1 AZR 350/61 ? AP Nr. 26 zu Art. 12 GG; BAG 03.07.1985 ? 5 AZR 573/84 ? unveröffentlicht; vgl. auch BAG 08.08.1990 ? 5 AZR 545/89 ? unveröffentlicht; Hennige, NZA ? RR 2000, 617, 619).
  • BAG, 11.04.1990 - 5 AZR 308/89

    Rückzahlung von Ausbildungskosten (Pilot)

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00
    Dazu hätten konkrete Angaben über die Lage auf dem Arbeitsmarkt für die Kräfte mit dem Ausbildungsstand des Beklagten gehört (BAG 11.04.1990 ? 5 AZR 308/89 ? DB 1990, 2222 ff.; BAG 24.07.1991 ? 5 AZR 443/90 ? NZA 1992, 405, 407).
  • LAG Köln, 04.04.2019 - 6 Sa 444/18

    Pilot; Forbildungskosten; Musterberechtigung; Flugmuster; Eigenkündigung;

    Von Fortbildungen, welche einen geldwerten Vorteil darstellen, grenzen sich sogenannte betriebsbezogene Fortbildungsmaßnahmen ab (LAG Düsseldorf 29.03.2001 - 11 Sa 1760/00 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.10.2004 - 11 Sa 279/04

    Unwirksamkeit einer Rückzahlungsvereinbarung für einwöchigen Computerkurs

    Dies zeigt auch das Beispiel der Beklagten die offensichtlich die sonstige Qualifikation des Klägers für entscheidend für seine Einstellung hielt (vgl. zu diesem Gesichtspunkt LAG Düsseldorf 29.03.2001 11 Sa 1760/00 jurisRz. 9).
  • LAG Niedersachsen, 06.08.2002 - 13 Sa 374/02

    Anspruch auf Zahlung des Bruttogehalts; Unzureichendes Bestreiten mit Nichtwissen

    Entscheidend ist, dass die Möglichkeit besteht, einen beruflichen Vorteil zu erlangen (BAG vom 16.03.1994, 5 AZR 339/92, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; BAG vom 30.11.1994, 5 AZR 715/93, AP Nr. 20 zu § 611 BGB Ausbildungsbeihilfe; LAG Düsseldorf vom 29.03.2001, 11 Sa 1760/00, NZA/RR 2002, S. 292).
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