Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07 B |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 BetrAVG; § 315 BGB; § 159 SGB VI
Versorgungszusage mit gespaltener Rentenformel bei außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Feststellungsklage zur Berechnung künftiger Rente - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versorgungszusage mit gespaltener Rentenformel bei außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; Feststellungsklage zur Berechnung künftiger Rente
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrAVG § 1 Abs. 1; BGB § 315; SGB VI § 159
Versorgungszusage mit gespaltener Rentenformel bei außerplanmäßiger Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze; unbegründete Feststellungsklage zur Berechnung künftiger Rente - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ist bei der Bemessung der Höhe der zugesagten Altersversorgung zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 14.08.2007 - 11 Sa 101/07
- ArbG Hannover, 14.08.2007 - 13 Ca 101/07
- LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07 B
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07
Bei einer Versorgungszusage, der eine sog. gespaltene Rentenformel zugrunde liegt, führt die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 01.01.2003 nicht notwendig dazu, dass der zugrunde liegende Regelungsplan der Parteien nicht mehr verwirklicht werden kann (BAG vom 21.April 2009 - 3 AZR 695/08).Für die Methodik der Auslegung ergibt sich im konkreten Anwendungsfall kein entscheidender Unterschied daraus, ob die Zusage auf einer Betriebsvereinbarung oder einer einseitig vom Arbeitgeber aufgestellten Pensionsordnung beruht; auch das Bundesarbeitsgericht hat in den Urteilen vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07 - an dieser Stelle keinen entscheidenden Unterschied erkannt.
Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, eine planwidrige Unvollständigkeit liege dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lasse, die erforderlich sei, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08).
Für die Methodik der Auslegung ergibt sich im konkreten Anwendungsfall kein entscheidender Unterschied daraus, ob die Zusage auf einer Betriebsvereinbarung oder einer einseitig vom Arbeitgeber aufgestellten Pensionsordnung beruht; auch das Bundesarbeitsgericht hat in den Urteilen vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07 - an dieser Stelle keinen entscheidenden Unterschied erkannt.
Das Bundesarbeitsgericht hat ausgeführt, eine planwidrige Unvollständigkeit liege dann vor, wenn der Vertrag eine Bestimmung vermissen lasse, die erforderlich sei, um den ihm zugrunde liegenden Regelungsplan der Parteien zu verwirklichen, mithin ohne Vervollständigung des Vertrages eine angemessene, interessengerechte Lösung nicht zu erzielen wäre (Urteil vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08).
- BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 471/07
Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07
Sie sieht sich in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/09 und 3 AZR 471/07 - bestätigt.Für die Methodik der Auslegung ergibt sich im konkreten Anwendungsfall kein entscheidender Unterschied daraus, ob die Zusage auf einer Betriebsvereinbarung oder einer einseitig vom Arbeitgeber aufgestellten Pensionsordnung beruht; auch das Bundesarbeitsgericht hat in den Urteilen vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07 - an dieser Stelle keinen entscheidenden Unterschied erkannt.
Sie sieht sich in den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/09 und 3 AZR 471/07 - bestätigt.
Für die Methodik der Auslegung ergibt sich im konkreten Anwendungsfall kein entscheidender Unterschied daraus, ob die Zusage auf einer Betriebsvereinbarung oder einer einseitig vom Arbeitgeber aufgestellten Pensionsordnung beruht; auch das Bundesarbeitsgericht hat in den Urteilen vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 und 3 AZR 471/07 - an dieser Stelle keinen entscheidenden Unterschied erkannt.
- BAG, 17.01.2012 - 3 AZR 135/10
Auslegung einer Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel - Anpassung der …
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 8. Dezember 2009 - 11 Sa 1783/07 B - aufgehoben. - LAG Niedersachsen, 20.03.2012 - 3 Sa 384/11
Lückenhafte Versorgungsordnung mit gespaltener Rentenformel bei außerordentlicher …
In diesem Punkt schließt sich die Kammer der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an und macht sie sich ausdrücklich zu eigen (vgl. BAG, Urteile vom 21.04.2009 - 3 AZR 695/08 - NZA 2010, 572 - sowie 3 AZR 471/07 - AP 1 zu § 579 SGB VI; so auch LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.09.2011 - 17 Sa 14/11; abweichend: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2011 - 18 Sa 75/11; einschränkend: LAG Niedersachsen, Urteil vom 08.12.2009 - 11 Sa 1783/07 B; ablehnend: Diller, NZA 2012, 22; Böhm/Ulbrich, BB 2010, 1341).