Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 626 Abs 1 BGB, § 6 PatG, § 286 Abs 1 ZPO, § 520 Abs 3 Nr 3 ZPO, § 529 Abs 1 Nr 1 ZPO
Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Beweiswürdigung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen pflichtwidriger Patentanmeldung bei unbewiesener Übernahme von Drittwissen; Abmahnungserfordernis bei polemisierenden Äußerungen gegenüber Vorgesetzten; Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 17.02.2011 - 3 Ca 658/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87
Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Spricht der Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung aus, trifft ihn die Darlegungs- und Beweislast für die Kündigungsgründe (vgl. BAG 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP BGB § 626 Nr. 97).In diesem Falle hat der Kündigungsempfänger im Rahmen abgestufter Darlegungslast die tatsächlichen Grundlagen der Rechtfertigung oder Entschuldigung substantiiert darzulegen, der Kündigende hierauf entsprechend substantiiert zu erwidern und nötigenfalls Beweis anzubieten (BAG 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP BGB § 626 BGB Nr. 97; LAG Rheinland-Pfalz 01.10.2008 - 7 Sa 263/08, zitiert nach juris).
- BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 953/07
Außerordentliche Kündigung - Nebenpflichtverletzung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Die Prüfung, ob ein bestimmter Lebenssachverhalt einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellt, erfolgt im Rahmen einer abgestuften Prüfung im Wege zweier systematisch selbständiger Abschnitte (vgl. BAG 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - AP BGB § 626 Nr. 220).Ist auf dieser ersten Stufe festgestellt, dass an sich ein zur Kündigung geeigneter tatsächlicher Grund vorliegt, ist auf zweiter Stufe im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung unter Abwägung des Bestandsinteresses des Kündigungsempfängers und des Beendigungsinteresses des Kündigungserklärenden festzustellen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigungserklärenden zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, wobei die Umstände der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Kündigungserklärende zu beweisen hat (BAG 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 - AP BGB § 626 Nr. 76; 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - AP Nr. 220 zu § 626 BGB jeweils m. w. N.).
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02
Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Vom Kündigungsempfänger geltend gemachte Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind vom Kündigenden zu widerlegen (BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 zu § 543 Nr. 13; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969 ).
- BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03
Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren; …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzliche getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845). - BAG, 24.11.1983 - 2 AZR 327/82
Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Ist auf dieser ersten Stufe festgestellt, dass an sich ein zur Kündigung geeigneter tatsächlicher Grund vorliegt, ist auf zweiter Stufe im Rahmen einer abschließenden Interessenabwägung unter Abwägung des Bestandsinteresses des Kündigungsempfängers und des Beendigungsinteresses des Kündigungserklärenden festzustellen, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Kündigungserklärenden zumindest bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist, wobei die Umstände der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses der Kündigungserklärende zu beweisen hat (BAG 24.11.1983 - 2 AZR 327/82 - AP BGB § 626 Nr. 76; 26.03.2009 - 2 AZR 953/07 - AP Nr. 220 zu § 626 BGB jeweils m. w. N.). - LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 7 Sa 263/08
Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
In diesem Falle hat der Kündigungsempfänger im Rahmen abgestufter Darlegungslast die tatsächlichen Grundlagen der Rechtfertigung oder Entschuldigung substantiiert darzulegen, der Kündigende hierauf entsprechend substantiiert zu erwidern und nötigenfalls Beweis anzubieten (BAG 06.08.1987 - 2 AZR 226/87 - AP BGB § 626 BGB Nr. 97; LAG Rheinland-Pfalz 01.10.2008 - 7 Sa 263/08, zitiert nach juris). - BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Vom Kündigungsempfänger geltend gemachte Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind vom Kündigenden zu widerlegen (BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 zu § 543 Nr. 13; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969 ). - BAG, 20.11.1997 - 2 AZR 643/96
Kündigung im öffentlichen Dienst wegen wiederholter strafgerichtlicher …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Im Rahmen der Prüfung verhaltensbedingter Gründe wird hier jedoch wegen der notwendigen Interessenabwägung in der Regel nur bei schuldhaftem vorwerfbaren Verhalten ein wichtiger Grund anzunehmen sein (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26; 20.11.1997 - 2 AZR 643/96 - AP KSchG 1969, § 1 Nr. 43). - BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08
Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Vom Kündigungsempfänger geltend gemachte Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind vom Kündigenden zu widerlegen (BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 zu § 543 Nr. 13; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636; 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969 ). - BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 274/95
Kündigung wegen ausländerfeindlicher Flugblätter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11
Im Rahmen der Prüfung verhaltensbedingter Gründe wird hier jedoch wegen der notwendigen Interessenabwägung in der Regel nur bei schuldhaftem vorwerfbaren Verhalten ein wichtiger Grund anzunehmen sein (BAG 14.02.1996 - 2 AZR 274/95 - AP BGB § 626 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 26; 20.11.1997 - 2 AZR 643/96 - AP KSchG 1969, § 1 Nr. 43).
- LAG Düsseldorf, 25.07.2016 - 9 Sa 31/16
Urlaubsabgeltung; Schadenersatzanspruch; Verzug; Unmöglichkeit
Aus den Gesetzesmaterialien folgt, dass die zwecks Entlastung der Berufungsgerichte vorgesehene grundsätzliche Bindung an die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen sich auf solche Tatsachenfeststellungen bezieht, welche die erste Instanz bereits vollständig und überzeugend getroffen hat (BGH v. 12.03.2004 - V ZR 257/03, NJW 2004, 1876; LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11; Rimmelspacher NJW 2002, 1897; Strackmann, NJW 2003, 169).Vernünftige Zweifel liegen daher nicht nur dann vor, wenn die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerhaft erhoben worden sind, sondern auch dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Feststellungen unvollständig oder unrichtig sind (LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11; BGH v. 09.03.2005 - VII ZR 2 66/03, NJW 2005, 972; BGH v. 12.03.2004 - V ZR 257/03, NJW 2004, 1876).
- LAG Düsseldorf, 24.03.2014 - 9 Sa 1207/13
Hausverbot für dreibeinigen Hund im Büro
Aus den Gesetzesmaterialien folgt, dass die zwecks Entlastung der Berufungsgerichte vorgesehene grundsätzliche Bindung an die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen sich auf solche Tatsachenfeststellungen bezieht, welche die erste Instanz bereits vollständig und überzeugend getroffen hat (so zutreffend auch LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11).Vernünftige Zweifel liegen daher nicht nur dann vor, wenn die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerhaft erhoben worden sind, sondern auch dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Feststellungen unvollständig oder unrichtig sind (LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11; BGH v. 9.3.2005 - VII ZR 2 66/03, NJW 2005, 972).
- LAG Bremen, 16.12.2015 - 3 Sa 60/15
Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen sexueller Belästigung
Konkrete Anhaltspunkte, welche die Bindung des Berufungsgerichtes an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen entfallen lässt, können sich auch ergeben, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845 ; 11. Februar 1987, IVb ZR 23/86, NJW 1987, 1557, 1558; 9. Juli 1999, V ZR 12/98, NJW 1999, 3481, 3482; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11).Dabei muss sich das Gericht allerdings der Gefahren für jede Wahrheitsfindung bewusst sein (BGH 17. Februar 70 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 ; LAG Rheinland-Pfalz 22. September 2011 - 11 Sa 198/11;… vgl. Münchner Kommentar zur ZPO - Prütting a. a. O., Rn. 28 ff).
- LAG Düsseldorf, 16.11.2015 - 9 Sa 832/15
Kündigung eines Teamleiters wegen des Verteilens von Flugblättern
Aus den Gesetzesmaterialien folgt, dass die zwecks Entlastung der Berufungsgerichte vorgesehene grundsätzliche Bindung an die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen sich auf solche Tatsachenfeststellungen bezieht, welche die erste Instanz bereits vollständig und überzeugend getroffen hat (BGH v. 12.03.2004 - V ZR 257/03, NJW 2004, 1876; LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11; Rimmelspacher NJW 2002, 1897; Strackmann, NJW 2003, 169).Vernünftige Zweifel liegen daher nicht nur dann vor, wenn die erstinstanzlichen Tatsachenfeststellungen verfahrensfehlerhaft erhoben worden sind, sondern auch dann, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Feststellungen unvollständig oder unrichtig sind (LAG Rheinland-Pfalz v. 22.09.2001 - 11 Sa 198/11; BGH v. 09.03.2005 - VII ZR 2 66/03, NJW 2005, 972; BGH v. 12.03.2004 - V ZR 257/03, NJW 2004, 1876).
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
Außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung - Beweiswürdigung
Absolute Gewissheit ist nicht zu verlangen (LAG Rheinland-Pfalz 22.09.2011 - 11 Sa 198/11 - zitiert nach juris Rn. 91;… Zöller, Kommentar zur ZPO, 27.Auflage, § 286, Rn. 18 und 19).