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   LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07   

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LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07 (https://dejure.org/2007,6970)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.06.2007 - 11 Sa 208/07 (https://dejure.org/2007,6970)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 (https://dejure.org/2007,6970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Arbeitskampfmaßnahmen zwecks Durchsetzung von die Berufssparte der Fluglotsen und Flugsicherungsmitarbeiter betreffenden Tarifverträgen; Herleitung eines Unterlassungsanspruches betreffend Streikmaßnahmen aus §§ 1004 und 823 BGB wegen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § ... 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; TVG § 3 Abs. 1; ; TVG § 3 Abs. 2; ; TVG § 5 Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Unterlassungsanspruch gegen Arbeitskampf um Spartentarifvertrag der Fluglotsen - Verdrängung bestehender Tarifverträge durch Spartentarifverträge - zulässiger Streik im Bereich der Daseinsvorsorge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streik einer Spartengewerkschaft ? Kein Verstoß gegen Grundsatz der Tarifeinheit ? Grundsatz der Tarifspezialität auf Spartengewerkschaften nicht anwendbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 2432
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 14.12.2004 - 1 ABR 51/03

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Schließlich habe das Bundesarbeitsgericht in Kenntnis der an seiner Auffassung zur Lösung von Fällen der Tarifpluralität nach dem Grundsatz der Tarifeinheit geäußerten Kritik in seiner Entscheidung vom 04.12.2002- Az: 10 AZR 113/02 - und vom 14.12.2004 - Az: 1 ABR 51/03 - am Grundsatz der Tarifeinheit ausdrücklich festgehalten.

    Zudem habe auch das Landesarbeitsgericht Köln mit Beschluss vom 12.12.2005 (Az: 2 Ta 457/05) im Zusammenhang mit dem angedrohten Ärztestreik des Marburger Bundes in den Kommunalen Krankenhäusern zu Recht auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 - verwiesen, wonach Tarifverträge mit einem spezielleren Inhalt neben Grundverträgen in ein und demselben Betrieb zur Anwendung gelangen könnten.

    So hat das BAG zur Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung entschieden, dass bei Beschränkung der Zuständigkeit einer Gewerkschaft auf eine Berufsgruppe, die sich räumlich auf wenige Schwerpunkte konzentriere, auch ein relativ kleiner organisatorischer Apparat leistungsfähig genug sein kann, um die gewerkschaftlichen Aufgaben wahrzunehmen, insbesondere Tarifverhandlungen effektiv zu führen (vgl. BAG Beschluss vom 14.12.2004 - 1 ABR 51/03 -, NZA 2005, 697 ff.).

    Dies wäre mit der durch Artikel 9 Abs. 3 GG gewährleistenden Koalitionsfreiheit unvereinbar." (vgl. BAG 14.12.2004, a.a.O.).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 455/90

    Tarifkonkurrenz - Tarifpluralität bei Haustarifvertrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Die vorrangige Geltung des spezielleren Tarifvertrages für den gesamten Betrieb rechtfertigt sich schließlich insbesondere dann, wenn die weit überwiegende Zahl der Arbeitnehmer derjenigen Gewerkschaft angehört, die den spezielleren Tarifvertrag abgeschlossen hat (vgl. BAG, 20.03.1991, a.a.O.).

    Der Grundsatz der Tarifeinheit hat sodann zur Folge, dass der speziellere Tarifvertrag alle anderen Tarifverträge im Betrieb verdrängt und diese deshalb nicht mehr zur Anwendung kommen (BAG, 20.03.1991, a.a.O.).

    Dementsprechend ist es einer Koalition unbenommen, sich um den Abschluss eines spezielleren, einen konkurrierenden Tarifvertrag verdrängenden Tarifvertrags zu bemühen (vgl. BAG 20.03.1991 - 4 AZR 455/90 zu B II 2 b der Gründe).

  • BAG, 04.12.2002 - 10 AZR 113/02

    Tarifpluralität - Metallhandwerk/Baugewerbe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Schließlich habe das Bundesarbeitsgericht in Kenntnis der an seiner Auffassung zur Lösung von Fällen der Tarifpluralität nach dem Grundsatz der Tarifeinheit geäußerten Kritik in seiner Entscheidung vom 04.12.2002- Az: 10 AZR 113/02 - und vom 14.12.2004 - Az: 1 ABR 51/03 - am Grundsatz der Tarifeinheit ausdrücklich festgehalten.

    Mithin könnte angenommen werden, dass ein für Flugsicherungsbedienstete abzuschließender Tarifvertrag gegenüber einem sämtliche Bedienstete der Klägerin erfassenden Tarifvertrag nicht deshalb spezieller ist, weil er in seinem fachlichen/persönlichen Geltungsbereich enger zugeschnitten ist (vgl. auch BAG, 04.12.2002 - Az.: 10 AZR 113/02 - AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

    Diese Kollisionsregelungen enthalten aber keine Aussage darüber, ob Streiks zur Erzwingung von Tarifverträgen zulässig sind (vgl. Schaub Anmerkung zu BAG Urteil vom 04.12.2002 - 10 AZR 113/02 -, AP Nr. 28 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz).

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 638/03
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Dies werde bestätigt durch die Entscheidung des LAG Frankfurt zum so genannten "Lokführersteig" (Urteil vom 02.05.2003, Az: 9 SaGa 638/03).

    Sie verbietet damit den Tarifvertragsparteien Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Kampfes erreichen zu wollen (BAG 21.12.1982, 1 AZR 411/80, AP Nr. 5 zu Artikel 9 GG Arbeitskampf; LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 SaGa 638/03 -, NZA 2003, 679 ff.).

    Das Landesarbeitsgericht Hessen weist in seiner Entscheidung vom 02.05.2003 (Az: 9 SaGa 638/03) zu Recht daraufhin, dass die Vorverlagerung des Grundsatzes der Tarifeinheit in die Zeit vor Abschluss eines notfalls erstreikten Tarifvertrages im Lichte des Artikel 9 Abs. 3 GG nicht geeignet sei, die Existenzgrundlage einer Gewerkschaft über Verhältnismäßigkeitserwägungen in Frage zu stellen.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - 11 Sa 2096/03

    Tarifeinheit bei Streik

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 22.06.2004 - Az: 11 Sa 2096/03 - zurückgewiesen (vgl. Anlagenordner).

    Im Übrigen kann auf die Begründung des Berufungsurteils vom 22.06.2004 im einstweiligen Verfügungsverfahren (Az: 11 Sa 2096/03) unter Ziffer II 2 a verwiesen werden.

  • LAG Hessen, 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04

    Tariffähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Die hiergegen gerichtete Berufung hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt mit Urteil vom 22.07.2004 (Az: 9 SaGa 593/04) zurückgewiesen.

    Auch wenn eine besondere Eingriffsempfindlichkeit des Luftverkehrs besteht, sind somit Streiks in der Luftfahrt weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohl Schädigungen von vornherein unverhältnismäßig (vgl. LAG Hessen, Urteil 22.07.2004 - Az: 9 SaGa 593/04 - AP Nr. 168 zu § 9 GG Arbeitskampf).

  • ArbG Offenbach, 02.06.2005 - 3 BV 11/04
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Mit rechtskräftigem Beschluss des Arbeitsgerichts Offenbach vom 02.06.2005 (Az: 3 BV 11/04) wurde ein Antrag der DFS auf Feststellung, dass der Beklagte keine Gewerkschaft im arbeitsrechtlichen Sinne sei, zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Offenbach hat mit Beschluss vom 02.06.2005 (Az.: 3 BV 11/04) die Gewerkschaftseigenschaft des Beklagten im arbeitsrechtlichen Sinne festgestellt.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05

    Arbeitskampf: Abschluss eines Tarifvertrages; Tarifvertragspluralität im Betrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Das Arbeitsgericht Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - gab der einstweiligen Verfügung der Klägerin statt und das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte mit Urteil vom 23.02.2006 (Az: 11 Sa 841/05) diese Entscheidung (vgl. Anlagenordner).

    Auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz habe in seiner Entscheidung vom 23.02.2006 (Az: 11 Sa 841/05) keine Grundrechtsverletzung des Beklagten als gegeben angesehen.

  • ArbG Kiel, 30.06.2006 - 1 Ga 11b/06

    Streik, Krankenhaus, Friedenspflicht, Tarifvertrag, Kündigung,

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Grundsätzlich haben Arbeitgeber bei Streiks immer das Risiko wirtschaftlicher Verluste hinzunehmen; dies ist einem Streik immanent und macht seine Wirkung aus (vgl. Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 30.06.2006 - Az: 1 Ga 11b/06 -, ZTR 2006, 488 ff.).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 11 Sa 208/07
    Ebenso hat es für Gewerkschaften mit einer kleinen Zahl von Mitgliedern entschieden, dass an die Tariffähigkeit keine Anforderungen gestellt werden dürften, die erheblich auf die Bildung und Betätigung einer Koalition zurückwirkten, diese unverhältnismäßig einschränkten und so zur Aushöhlung der durch Art. 9 Abs. 3 GG gesicherten Koalitionsbildung und - betätigung führten (vgl. BAG, 28.03.2006 - Az.:1 ABR 58/04 - AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tariffähigkeit).
  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 59/90

    Mischbetrieb; Tarifpluralität

  • BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80

    Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft

  • LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03

    Klage auf Unterlassen von Streikaufrufen; Rechtswidrigkeit des Streiks; Schutz

  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 457/90

    Tarifkonkurrenz-Tarifpluralität bei Haustarifvertrag - Anwendung

  • LAG Hamm, 31.05.2000 - 18 Sa 858/00

    Begriff der Streikmaßnahme; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

  • LAG Köln, 12.12.2005 - 2 Ta 457/05

    Ärztestreik gegen kommunalen Arbeitgeber

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Diese Rechtsprechung stieß zunächst auf breite Zustimmung in der Arbeitsrechtswissenschaft (etwa Hromadka, NZA 2008, S. 384; m.w.N. Hopfner, Grundgesetz und gesetzliche Tarifeinheit bei Tarifpluralität, 2015, S. 37, Fn. 72), doch mehrten sich die kritischen Stimmen (Zusammenstellung in BAG, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 4 AZR 549/08 (A) -, juris, Rn. 42; Schliemann, in: Festschrift für Wolfgang Hromadka, 2008, S. 359 Fn. 4), auch innerhalb des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 26. Januar 1994 - 10 AZR 611/92 -, juris, Rn. 58 ff.; Beschluss vom 22. März 1994 - 1 ABR 47/93 -, juris, Rn. 36) und in den Instanzen (Hessisches LAG, Urteil vom 2. Mai 2003 - 9 SaGa 637/03 -, juris, Rn. 36; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 -, juris, Rn. 71 ff.; Sächsisches LAG, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 -, juris, Rn. 134 ff.).
  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

    Für den bei Einsatz von Nichtbeamten im Maßregelvollzug nicht auszuschließenden Fall eines Streiks kann und muss die gebotene Vermeidung unverhältnismäßiger Gemeinwohlschädigungen oder unverhältnismäßiger Beeinträchtigungen Dritter durch Notdienste sichergestellt werden (vgl. BVerfGE 38, 281 ; BGHZ 70, 277 ; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 -, ArbuR 2007, S. 319 ; LAG Sachsen, Urteil vom 2. November 2007 - 7 SaGa 19/07 -, NZA 2008, S. 59 ; Hergenröder, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, 4. Aufl. 2010, Art. 9 GG, Rn. 258 ff.; Bauer, in: Dreier, GG, Bd. I, 2. Aufl. 2004, Art. 9 Rn. 99; Kissel, Arbeitskampfrecht 2002, § 43 Rn. 3, 120 f.; Reinfelder, in: Däubler, Arbeitskampfrecht,3. Aufl. 2011, § 15 Rn. 36).
  • LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07

    Streikrecht der Lokführer

    (3) In diese Richtung tendiert auch jüngst das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14.06.2007 - 11 Sa 208/07 - DB 2007, 2432), wenn es davon ausgeht, dass die Anerkennung von Spartengewerkschaften bezogen auf Berufssparten einer grundsätzlichen Verdrängung von Spartentarifverträgen durch im fachlichen/persönlichen Anwendungsbereich breiteren Tarifverträgen entgegensteht.
  • ArbG Frankfurt/Main, 25.03.2013 - 9 Ca 5558/12

    Klageabweisendes Urteil im Schadensersatzverfahren Deutsche Lufthansa AG, Air

    Davon geht jedenfalls die ganz überwiegende Ansicht aus (vgl. Hessisches LAG vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 - juris; LAG Rheinland-Pfalz vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 - LAG Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78; Löwisch, ZfA 1988, 137; Rüthers, ZfA 1987, 1).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2012 - 10 Ca 3468/11

    Gewerkschaften vor Schadensersatz geschützt

    593/04 - in: juris) als auch das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 14. Juni 2007 - 11 Sa 208/07 in: LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78 unter II. 2. b) dd)) und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - in: juris, unter 2.2.1) der Beklagten und den von ihr organisierten Fluglotsen ihr Streikrecht bestätigt.

    Die Kammer nimmt Bezug auf die einschlägigen Ausführungen des Hessischen Landesarbeitsgerichts im Urteil vom 2. Mai 2003 (9 SaGa 637/03 in: juris) und vom 22. Juli 2004 (a.a.O., Rz 23), auf die bereits zitierte Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Juni 2007 (a.a.O., unter II. 2. b) cc) (1) unter Aufgabe einer vorherigen anderen Rechtsprechung im einstweiligen Rechtsschutz) sowie auf die Ausführungen des Arbeitsgerichts Frankfurt (a.a.O. ab S. 22 unter e)).

  • LAG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 2 SaGa 1/09

    Sympathiestreik - Unterstützungsstreik - Arbeitskampf im Flugsicherungsbereich

    Davon geht - soweit ersichtlich - auch die ganz überwiegende Ansicht aus (Hessisches LAG 22.07.2004 - 9 SaGa 593/04 - a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 14.06.2007 - 11 Sa 208/07 - LAG Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 78; Löwisch, Besondere Grenze der Streikfreiheit in der Luftfahrt?, ZFA 1988, 137, 150; Rüthers, Sonderprobleme der Rechtsmäßigkeit von Arbeitskämpfen im Luftverkehr, ZFA 1987, 1, 42; Rieble, Gutachten für die Antragstellerin [Bl. 316 ff. der zweitinstanzlichen Akte, Seite 8]; a.A.: Heinze, Streikrecht der deutschen Fluglotsen als Angestellte der privatisierten Flugsicherung, Festschrift 50 Jahre Bundesarbeitsgericht, Seite 493, 504).
  • ArbG Düsseldorf, 01.08.2007 - 11 Ga 74/07

    Arbeitskampf, Spartentarifvertrag, Tarifeinheit, Paritätsprinzip, einstweilige

    In diesem Zusammenhang verweist die Verfügungsbeklagte auf die Entscheidungen des LAG Rheinland-Pfalz vom 14.06.2007 (11 Sa 208/07) und des LAG Hessen vom 02.05.2003 (9 Sa Ga 637/03).

    Diese Bewertung ist entgegen der Auffassung der Verfügungsbeklagten auch kein Widerspruch zu der von ihr zitierten neueren Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 14.06.2007, 11 Sa 208/07.

  • ArbG Chemnitz, 06.08.2007 - 7 Ga 15/07
    9 GG Arbeitskampf; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.06.2007, Az.: 11 Sa 208/07 , zit. nach Juris).

    Den von der Rechtsprechung verschiedener Landesarbeitsgerichte angebotenen Lösungen, zur Wahrung der Rechte aus Art. 9 Abs. 3 GG jedenfalls einen Streik zuzulassen, auch wenn der im Streikwege erzwungene Tarifvertrag später aufgrund der Spezialität zurücktreten müsste (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.06.2007, a. a. O.) oder die Beantwortung der Frage, welcher Tarifvertrag der speziellere sein würde, erst zu einem Zeitpunkt beantwortet werden sollte, wenn dieser Tarifvertrag ausgehandelt sei und so der streikenden Gewerkschaft ein hierauf gerichtetes Recht aus Art. 9 Abs. 3 GG zusprechen wollen (Hess. LAG, Urt. v. 22.07.2004, AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf), kann nicht gefolgt werden.

  • ArbG Chemnitz, 05.10.2007 - 7 Ga 26/07

    Streit der Deutschen Bahn AG und der Gewerkschaft deutscher Lokomotivführer (GdL)

    Der Klageantrag muss daher die konkrete Verletzungshandlung, deren künftige Begehung verboten werden soll, so genau bezeichnen, dass der Antragsgegner sich erschöpfend hiergegen verteidigen kann und der Antrag rechtskraft- und vollstreckungsfähig ist (BAG, Beschl. v. 17.08.1982 AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Ordnung des Betriebes; LAG Hamm, Urt. v. 31.05.2000, AP Nr. 158 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; LAG Rheinland-Pfalz, Ur. v. 14.06.2007, AZ.: 11 Sa 208/07, zit. nach Juris).
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 19/07
    Es hatte daher dahinzustehen, ob, insbesondere auch im Hinblick auf die geänderte Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz durch Urteil vom 14.06.2007 (Az:11 Sa 208/07 ), der Grundsatz der Tarifeinheit überhaupt die Untersagung eines Streiks wegen Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes rechtfertigen kann.
  • ArbG Mainz, 14.07.2007 - 3 Ga 18/07
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