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   LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 230/09   

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https://dejure.org/2009,11104
LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,11104)
LAG München, Entscheidung vom 29.07.2009 - 11 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,11104)
LAG München, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - 11 Sa 230/09 (https://dejure.org/2009,11104)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Änderungskündigung - Heimarbeitsplatz - Versetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderungskündigung mit Ortwechsel ohne Angebot eines Heimarbeitsplatzes; Einwand der Unverhältnismäßigkeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Heimarbeitsplatz - Änderungskündigung

  • Judicialis

    KSchG § 1; ; KSchG § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 2
    Änderungskündigung mit Ortwechsel ohne Angebot eines Heimarbeitsplatzes; unbegründeter Einwand der Unverhältnismäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung wegen Standortschließung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 64/05

    Außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 230/09
    Das Arbeitsgericht hat zutreffend auf die Grundsätze Bezug genommen, die das Bundesarbeitsgericht zur Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung entwickelt hat (vgl. BAG, Urt. vom 2.3.2006, Az.: 2 AZR 64/05, NZA 2006, 985 m.w.n.).

    bb) Dem widerspricht auch nicht die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 02.03.2006, Az.: 2 AZR 64/05, NZA 2006, 985, in dem das Bundesarbeitsgericht im Fall einer außerordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung festgestellt hat, die Einrichtung eines Heimarbeitsplatzes könne unter bestimmten Voraussetzungen mit dem unternehmerischen Konzept des Arbeitgebers vereinbar sein und als Weiterbeschäftigungsmöglichkeit in Betracht kommen.

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 230/09
    Entgegen der Auffassung des Klägers kann deshalb nicht geprüft werden, ob der Nutzen der neuen Konzeption in einem - noch angemessenen - vertretbaren Verhältnis zu den Nachteilen für ihn steht (vgl. insbesondere BAG, Urt. vom 30. April 1987 - Az.: 2 AZR 184/86, NZA 87, 776; Urt. vom 27.9.2001, a.a.O.).
  • BAG, 27.09.2001 - 2 AZR 246/00

    Verlagerung eines Betriebsteils - betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG München, 29.07.2009 - 11 Sa 230/09
    Organisatorische Unternehmerentscheidungen, die sich konkret nachteilig auf die Einsatzmöglichkeiten des gekündigten Arbeitnehmers auswirken, unterliegen deshalb keiner Zweckmäßigkeitsprüfung, sondern nur einer gerichtlichen Mißbrauchskontrolle dahin, ob sie offensichtlich unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sind (BAG, Urt. vom 27. September 2001, Az.: 2 AZR 246/00, NZA 2002, 696).
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