Rechtsprechung
   LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3006
LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 (https://dejure.org/2007,3006)
LAG Köln, Entscheidung vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 (https://dejure.org/2007,3006)
LAG Köln, Entscheidung vom 15. Juni 2007 - 11 Sa 243/07 (https://dejure.org/2007,3006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abmahnung muss pedantisch genau formuliert werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rücknahme und Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte eines Arbeitnehmers; Ungerechtfertigte Abmahnung bei einer auf mehrere Vertragsverstöße gestützten, vom Arbeitnehmer bestrittenen Pflichtverletzungen im Falle des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Abmahnung - Rücknahme und Beseitigung

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; BGB § 12; ; BGB § 862; ; BGB § 1004

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme und Entfernung ungerechtfertigter Abmahnung aus der Personalakte

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abmahnung muß 100% stimmen!

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Abmahnung nur möglich bei nachweisbarer Pflichtverletzung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Abmahnung - Abmahnung muss entfernt werden, wenn auch nur ein Teil falsch oder nicht erwiesen ist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • LAG Köln, 17.01.2007 - 7 Sa 526/06

    Abmahnung; Entfernungsanspruch; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    Erteilt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ungerechtfertigte Abmahnung, hat der Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Rücknahme und Beseitigung dieser Abmahnung aus seiner Personalakte (wie LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06).

    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden, und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen entweder nicht zutreffend oder nicht erwiesen (hier: das angebliche Führen von unberechtigten Gesprächen durch den Arbeitnehmer mittels des Telefons des Arbeitgebers), ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe).

    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme und Beseitigung einer ungerechtfertigten Abmahnung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit Jahrzehnten anerkannt (BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84, AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02, AP Nr. 163 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ebenso LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zitiert nach juris).

    Ferner enthält eine in der Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommene Abmahnung ein sich auf lange Zeit perpetuierendes rechtliches Unwerturteil, in dem sie dokumentiert, dass sich der Arbeitnehmer arbeitsvertragswidrig und damit rechtswidrig verhalten haben soll (LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 1. a. der Gründe, zitiert nach juris).

    Ebenso wenig ist es mit der arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers vereinbar, eine sachlich ungerechtfertigte Abmahnung zu erteilen und aufrecht zu erhalten (LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 1. b. der Gründe, zitiert nach juris).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung, der das Berufungsgericht auch insoweit folgt, ist eine Abmahnung schon dann insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen, wenn sie - wie hier - auf mehrere Vertragsverstöße gestützt wird und nur eine der Pflichtverletzungen nicht zutrifft oder nicht nachgewiesen werden kann (BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe, zitiert nach juris).

    Denn die Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen die abgemahnte Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers folgen soll, trägt im Abmahnungsprozess der Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zu 1. der Gründe; zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. e. bb. aaa. der Gründe, zitiert nach juris; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836, 839).

  • LAG Hamm, 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05

    Vollständige Entfernung des Abmahnungsschreibens aus der Personalakte bei

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden, und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen entweder nicht zutreffend oder nicht erwiesen (hier: das angebliche Führen von unberechtigten Gesprächen durch den Arbeitnehmer mittels des Telefons des Arbeitgebers), ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung, der das Berufungsgericht auch insoweit folgt, ist eine Abmahnung schon dann insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen, wenn sie - wie hier - auf mehrere Vertragsverstöße gestützt wird und nur eine der Pflichtverletzungen nicht zutrifft oder nicht nachgewiesen werden kann (BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe, zitiert nach juris).

  • LAG Köln, 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05

    Bei fehlendem Nachweis einer Pflichtverletzung des Arbeitnehmers durch den

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme und Beseitigung einer ungerechtfertigten Abmahnung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit Jahrzehnten anerkannt (BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84, AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02, AP Nr. 163 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ebenso LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zitiert nach juris).

    Denn die Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen die abgemahnte Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers folgen soll, trägt im Abmahnungsprozess der Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zu 1. der Gründe; zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. e. bb. aaa. der Gründe, zitiert nach juris; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836, 839).

  • BAG, 13.03.1991 - 5 AZR 133/90

    Abmahnung wegen nur teilweise zutreffender Vorwürfe

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden, und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen entweder nicht zutreffend oder nicht erwiesen (hier: das angebliche Führen von unberechtigten Gesprächen durch den Arbeitnehmer mittels des Telefons des Arbeitgebers), ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (im Anschluss an BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung, der das Berufungsgericht auch insoweit folgt, ist eine Abmahnung schon dann insgesamt ungerechtfertigt und damit aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen, wenn sie - wie hier - auf mehrere Vertragsverstöße gestützt wird und nur eine der Pflichtverletzungen nicht zutrifft oder nicht nachgewiesen werden kann (BAG, Urteil vom 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Hamm, Urteil vom 10.01.2006 - 19 Sa 1258/05, NZA-RR 2006, 290, 292; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. der Gründe, zitiert nach juris).

  • BAG, 17.02.1994 - 2 AZR 616/93

    Abmahnung - Kündigung - Kündigungsverbot - Erziehungsurlaub - Adoptivkind

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    (1) Danach liegt eine wirksame Abmahnung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber zum einen dem Arbeitnehmer in einer für diesen deutlich erkennbaren Art und Weise die Pflichtverletzung genau bezeichnet (sog. Rüge- und Hinweisfunktion) und damit zum anderen deutlich - wenn auch nicht ausdrücklich - den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, sog. Ankündigungs- oder Warnfunktion (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Bremen, Urteil vom 17.09.2001 - 4 Sa 43/01, NZA-RR 2002, 186, 190 f.; ebenso Pauly, Hauptprobleme der arbeitsrechtlichen Abmahnung, NZA 1995, 449, 451; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836 m.w. Nachw.).
  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 137/94

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte und tarifliche Ausschlußfristen

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    (1) Danach liegt eine wirksame Abmahnung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber zum einen dem Arbeitnehmer in einer für diesen deutlich erkennbaren Art und Weise die Pflichtverletzung genau bezeichnet (sog. Rüge- und Hinweisfunktion) und damit zum anderen deutlich - wenn auch nicht ausdrücklich - den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, sog. Ankündigungs- oder Warnfunktion (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Bremen, Urteil vom 17.09.2001 - 4 Sa 43/01, NZA-RR 2002, 186, 190 f.; ebenso Pauly, Hauptprobleme der arbeitsrechtlichen Abmahnung, NZA 1995, 449, 451; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836 m.w. Nachw.).
  • LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01

    Abwicklungsvertrag; Kündigung: Zugangsvereitelung; Annahmeverzug: Anrechnung

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    (1) Danach liegt eine wirksame Abmahnung nur dann vor, wenn der Arbeitgeber zum einen dem Arbeitnehmer in einer für diesen deutlich erkennbaren Art und Weise die Pflichtverletzung genau bezeichnet (sog. Rüge- und Hinweisfunktion) und damit zum anderen deutlich - wenn auch nicht ausdrücklich - den Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfall der Inhalt oder der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist, sog. Ankündigungs- oder Warnfunktion (BAG, Urteil vom 17.02.1994 - 2 AZR 616/93, AP Nr. 116 zu § 626 BGB; BAG, Urteil vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94, AP Nr. 15 zu § 611 BGB Abmahnung; LAG Bremen, Urteil vom 17.09.2001 - 4 Sa 43/01, NZA-RR 2002, 186, 190 f.; ebenso Pauly, Hauptprobleme der arbeitsrechtlichen Abmahnung, NZA 1995, 449, 451; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836 m.w. Nachw.).
  • BAG, 05.08.1992 - 5 AZR 531/91

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus den Personalakten

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme und Beseitigung einer ungerechtfertigten Abmahnung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit Jahrzehnten anerkannt (BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84, AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02, AP Nr. 163 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ebenso LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zitiert nach juris).
  • BAG, 13.03.1987 - 7 AZR 601/85

    Ordentliche Kündigung wegen Verspätungen

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    Denn die Beweislast für diejenigen Tatsachen, aus denen die abgemahnte Vertragspflichtverletzung des Arbeitnehmers folgen soll, trägt im Abmahnungsprozess der Arbeitgeber (BAG, Urteil vom 13.03.1987 - 7 AZR 601/85, AP Nr. 18 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zu 1. der Gründe; zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zu II. 2. e. bb. aaa. der Gründe, zitiert nach juris; Burger, Abmahnung im Arbeitsverhältnis, DB 1992, 836, 839).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02

    Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber

    Auszug aus LAG Köln, 15.06.2007 - 11 Sa 243/07
    Ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme und Beseitigung einer ungerechtfertigten Abmahnung wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit Jahrzehnten anerkannt (BAG, Urteil vom 15.01.1986 - 5 AZR 70/84, AP Nr. 96 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 5 AZR 531/91, AP Nr. 8 zu § 611 BGB Abmahnung; BAG, Urteil vom 18.02.2003 - 1 AZR 142/02, AP Nr. 163 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; ebenso LAG Köln, Urteil vom 10.03.2006 - 12 Sa 1408/05, zitiert nach juris; LAG Köln, Urteil vom 17.01.2007 - 7 Sa 526/06, zitiert nach juris).
  • BAG, 15.01.1986 - 5 AZR 70/84

    Keine Ausschlußfrist für die Erteilung einer Abmahnung

  • BAG, 25.09.1956 - 3 AZR 102/54

    Arbeitsverhältnis: Vorrang anderweitiger Verwendung vor betrieblicher Kündigung,

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Eine mit dem Klageantrag verlangte "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung ist dann als einheitlicher Anspruch auf Beseitigung der durch die Abmahnung erfolgten Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen (vgl. BAG 27. Januar 1988 - 5 AZR 604/86 - RzK I 1 Nr. 26; Hessisches LAG 22. Juni 2010 - 12 Sa 829/09 - Rn. 17; LAG Köln 15. Juni 2007 - 11 Sa 243/07 - Rn. 26 f.) .
  • ArbG Köln, 28.08.2017 - 20 Ca 7940/16

    Kein Fußballschauen während der Arbeitszeit

    Der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Rücknahme und Entfernung einer ungerechtfertigten Abmahnung aus der Personalakte resultiert bereits aus Art. 2 Abs. 1 GG und ist zivilrechtlich aus dem in § 1004 BGB zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken herzuleiten, dass jedermann die Verpflichtung trifft, Störungen der Rechtsstellung Dritter zu unterlassen (sog. quasi-negatorischer Unterlassungsanspruch) (vgl. LAG Köln, Urteil vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07, juris, Rn. 26).
  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2008 - 13 Ca 4939/08

    Meldepflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgestz (EFZG) als

    Die Abmahnung muss in diesem Fall vielmehr vollständig aus der Personalakte entfernt werden (BAG 13.03.1991 - 5 AZR 133/90 - NZA 1991, 768; LAG Köln, 12.03.1986 - 5 Sa 1191/85 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 1; LAG Düsseldorf 18.11.1986 - 3 Sa 1387/86 - NZA 1987, 354; LAG Hamm 03.11.1987 - 13 Sa 96/87 - EzA § 611 BGB Abmahnung Nr. 14; LAG Düsseldorf 23.02.1996 - 17 Sa 1168/95 - NZA-RR 1997, 81; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 - ArbuR 2007, 323; LAG Hamm 09.11.2007 - 10 Sa 989/07 - Juris).
  • ArbG Trier, 20.12.2011 - 3 Ca 1013/11

    Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte - Bestimmtheitserfordernis

    a) Spricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Abmahnung aus, hat er, um ihrer Dokumentations- und Hinweisfunktion zu genügen, den dem Arbeitnehmer vorgeworfenen Vertragsverstoß so genau zu bezeichnen und den zu Grunde gelegten Sachverhalt so konkret darzustellen, dass der Arbeitnehmer erkennen kann, aus welchem Grund er nach Ansicht des Arbeitgebers gegen welche Pflicht verstoßen haben soll (BAG 23.06.2009 AP Nr. 5 zu § 1 KSchG 1969 Abmahnung; LAG Düsseldorf 24.07.2009 NZA-RR 2010, 52, 53; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; LAG Hamm 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06; DLW/Dörner, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2011, Kap. 4 Rn. 2291 f.).

    Bezeichnet die Abmahnung den vermeintlichen Vertragsverstoß nicht hinreichend konkret, etwa weil sie nur pauschale Vorwürfe enthält, ist sie rechtswidrig (LAG Düsseldorf 24.07.2009 NZA-RR 2010, 52, 53; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; LAG Hamm 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06; DLW/Dörner, Kap. 4 Rn. 2291 ff.).

    Wird sie auf mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gestützt, muss sie bereits dann aus seinen Personalakten entfernt werden, wenn nur einer der Vorwürfe nicht zutrifft, eine teilweise Aufrechterhaltung der Abmahnung kommt nicht in Betracht (BAG 13.03.1991 NZA 1991, 768; LAG Hamm 10.01.2006 NZA-RR 2006, 290, 292; 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; DLW/Dörner, Kap. 4 Rn. 2375).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2016 - 6 Sa 352/14

    Abmahnung - Lehrkraft - Schuldienst

    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen nicht zutreffend oder nicht erwiesen, so ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (BAG 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5; LAG Köln 15.06.2007 -11 Sa 243/07 zitiert über Juris).

    Pauschale Vorwürfe, die weder hinreichend genaue zeitliche Angaben noch Einzelheiten und Umstände der angesprochenen Vorfälle enthalten, sind regelmäßig geeignet, den Arbeitnehmer in ungerechtfertigter Weise in seinem beruflichen Fortkommen zu behindern (LAG Köln 12.08.2005 - 4 Sa 412/05 zitiert über Juris und 15.06.2007 -11 Sa 243/07 aaO.).".

  • ArbG Gera, 21.12.2016 - 7 Ca 20/16

    Entfernung Abmahnung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Stützt der Arbeitgeber eine Abmahnung auf mehrere Vertragsverstöße, die vom Arbeitnehmer bestritten werden und ist auch nur eine dieser vom Arbeitgeber behaupteten Pflichtverletzungen nicht zutreffend oder nicht erwiesen, so ist die Abmahnung insgesamt ungerechtfertigt und aus der Personalakte des Arbeitnehmers zu entfernen (BAG 13.03.1991 - 5 AZR 133/90, AP § 611 BGB Abmahnung Nr. 5; LAG Köln 15.06.2007 -11 Sa 243/07 zitiert über Juris).

    Pauschale Vorwürfe, die weder hinreichend genaue zeitliche Angaben noch Einzelheiten und Umstände der angesprochenen Vorfälle enthalten, sind regelmäßig geeignet, den Arbeitnehmer in ungerechtfertigter Weise in seinem beruflichen Fortkommen zu behindern (LAG Köln 12.08.2005 - 4 Sa 412/05 zitiert über Juris und 15.06.2007 -11 Sa 243/07 aaO.).".

  • LAG Nürnberg, 21.02.2014 - 8 Sa 161/13

    Abmahnung - Entfernung

    Bezeichnet die Abmahnung den vermeintlichen Vertragsverstoß nicht hinreichend konkret, etwa weil sie nur oder auch pauschale Vorwürfe enthält, ist sie rechtswidrig (LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2009 - Az. 9 Sa 194/09; LAG Köln, Urteil vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; in juris recherchiert).

    Wird die Abmahnung auf mehrere Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers gestützt, muss sie bereits dann aus der Personalakte entfernt werden, wenn nur einer der Vorwürfe nicht zutrifft; eine teilweise Aufrechterhaltung der Abmahnung kommt nicht in Betracht (BAG, Urteil vom 13.03.1991, NZA 1991, 768; LAG Hamm, Urteil vom 25.05.2007 - 13 Sa 1117/06; LAG Köln, Urteil vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07; in juris recherchiert).

  • LAG Nürnberg, 01.07.2016 - 3 Sa 393/16

    Abmahnungsentfernungsanspruch - außerordentliche, hilfsweise ordentliche

    3 Sa 393/15 - 10 vom 27.01.1988 - 5 AZR 604/86; Hessisches LAG vom 22.06.2010 - 12 Sa 829/09 Rn. 17; LAG Köln vom 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 Rn. 26 f., alle juris).
  • LAG München, 13.04.2016 - 5 Sa 66/16

    Abmahnung, Entfernung und Rücknahme; Streitgegenstandsbegriff;

    Eine mit dem Klageantrag verlangte "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung ist dann als einheitlicher Anspruch auf Beseitigung der durch die Abmahnung erfolgten Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 15 aaO; LAG Köln 15.06.2007 - 11 Sa 243/07 - Rn. 26 f. zitiert nach Juris).
  • ArbG Trier, 15.08.2013 - 3 Ca 403/13

    Erfordernis einer Abmahnung vor fristloser Eigenkündigung im

    Hierfür genügt lediglich die Ankündigung weiterer Schritte oder Konsequenzen nicht, da sie eine Bestandsgefährdung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Fall einer Wiederholung des gerügten Verhaltens nicht unmissverständlich und deutlich genug zum Ausdruck bringt (vgl. BAG 18.01.2980 AP Nr. 3 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung; 17.02.1994 AP Nr. 116 zu § 626 BGB; LAG Rheinland-Pfalz 04.11.2010 - 5 Sa 326/10; HessLAG 14.05.2003 - 2/1 Sa 1441/02; LAG Köln 05.06.2007 - 11 Sa 243/07).
  • ArbG Bielefeld, 15.08.2007 - 3 Ca 428/07

    Abmahnung, vertragswidriges Verhalten, konkreter Vorwurf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht