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   LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09 (https://dejure.org/2009,14947)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.12.2009 - 11 Sa 263/09 (https://dejure.org/2009,14947)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 11 Sa 263/09 (https://dejure.org/2009,14947)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Bezirksleiters wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin; Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers; unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur Einstellungsberechtigung im Rahmen eines Auflösungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2004 - 7 Sa 219/03

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung ; Frage des Vorliegens einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
    Keine Beschränkung der selbständigen Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis liegt demgegenüber vor, wenn der Angestellte interne Richtlinien bzw. interne Beratungspflichten beachten oder Zweitunterschriften lediglich zu Kontrollzwecken einholen muss (LAG Niedersachsen vom 8. Januar 2004 - 7 Sa 219/03 - NZA-RR 2004, 524, 526), sofern die letzte Entscheidungsfreiheit erhalten bleibt (ErfK/ Kiel , 10. Aufl. 2009, § 14 KSchG Rn. 14).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 927/98

    Fristlose Kündigung wegen herabsetzender Äußerungen des Arbeitnehmers über den

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
    Auch eine einmalige Ehrverletzung ist kündigungsrelevant und umso schwerwiegender, je unverhältnismäßiger und je überlegter sie erfolgte (BAG vom 17. Februar 2000 - 2 AZR 927/98 - zitiert nach juris - Rz. 15).
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 418/01

    Außerordentliche fristlose Kündigung eines tariflich ordentlich unkündbaren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach juris - Rz. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz v. 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach juris - Rz. 36 ) einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.05.2007 - 6 Sa 143/07

    Fristlose Kündigung: Beleidigung des Arbeitgebers als Kündigungsgrund;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder seiner Vertreter oder Repräsentanten einerseits oder von Arbeitskollegen andererseits, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den bzw. die Betroffenen bedeuten, stellen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. nur BAG vom 10. Oktober 2002 - 2 AZR 418/01 - zitiert nach juris - Rz. 23 m. w. N.; LAG Rheinland-Pfalz v. 25. Mai 2007 - 6 Sa 143/07 - zitiert nach juris - Rz. 36 ) einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis dar und rechtfertigen an sich eine außerordentliche Kündigung.
  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 903/98

    Auflösungsantrag - Chefarzt als leitender Angestellter im Sinne des § 14 KSchG

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
    Dabei muss die selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis sowohl im Außen- wie auch im Innenverhältnis gegeben sein (BAG vom 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP Nr. 29 zu § 5 BetrVG 1972 zum Begriff des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) und die Stellung des Arbeitnehmers wesentlich prägen (BAG vom 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP Nr. 5 zu § 14 KSchG 1969; v. 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, 444).
  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
    Dabei muss die selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis sowohl im Außen- wie auch im Innenverhältnis gegeben sein (BAG vom 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP Nr. 29 zu § 5 BetrVG 1972 zum Begriff des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) und die Stellung des Arbeitnehmers wesentlich prägen (BAG vom 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP Nr. 5 zu § 14 KSchG 1969; v. 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, 444).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99

    Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 17.12.2009 - 11 Sa 263/09
    Dabei muss die selbständige Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis sowohl im Außen- wie auch im Innenverhältnis gegeben sein (BAG vom 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP Nr. 29 zu § 5 BetrVG 1972 zum Begriff des leitenden Angestellten in § 5 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG) und die Stellung des Arbeitnehmers wesentlich prägen (BAG vom 18. November 1999 - 2 AZR 903/98 - AP Nr. 5 zu § 14 KSchG 1969; v. 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - NZA 2001, 437, 444).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 11 Sa 353/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen einer Äußerung - Wiederholungskündigung

    Über die mit Schreiben vom 29.09.2008 von der Beklagten ausgesprochene außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses führten die Parteien einen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Koblenz bzw. zweitinstanzlich dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az: 12 Ca 2360/08 sowie 11 Sa 263/09).

    Es handele sich vorliegend insoweit nämlich um eine unzulässige Wiederholungskündigung, da das rechtskräftige Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.12.2009 (11 Sa 263/09) hinsichtlich dieser Sachverhalte bereits über die fehlende soziale Rechtfertigung entschieden habe.

    Das Vorbringen der Beklagten in der Berufungsinstanz und das Berufungsurteil des Landesarbeitsgerichts vom 17.12.2009 belegten, dass von der Beklagten der vorliegend streitgegenständlichen ordentlichen Kündigung vom 28.12.2009 derselbe Sachverhalt zugrunde gelegt werde, den sie bereits im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 11 Sa 263/09 - zur Begründung der damals streitgegenständlichen Kündigung vom 29.09.2008 angeführt habe.

    Sie habe sich in dem Verfahren des Arbeitsgerichts Koblenz (12 Ca 2360/08) bzw. des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (11 Sa 263/09) auch nicht auf eine entsprechende Umdeutung der außerordentlichen und fristlosen Kündigung in eine ordentliche und fristgerechte Kündigung berufen.

    Maßgeblich für die materielle Prüfung der Kündigungsgründe durch die Berufungskammer ist daher, dass - entgegen der Auffassung des Arbeitsgerichts - über eine ordentliche Kündigung, die auf die streitgegenständlichen Kündigungsgründe gestützt worden wäre, in dem Verfahren 12 Ca 2360/08/11 Sa 263/09 nicht bereits rechtskräftig entschieden worden ist.

  • OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 24 U 228/09

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Abschluss eines Vergleichs durch den Mandanten im

    Keine Beschränkung der selbständigen Einstellungs- oder Entlassungsbefugnis liegt demgegenüber vor, wenn der Angestellte interne Richtlinien bzw. interne Beratungspflichten beachten oder Zweitunterschriften lediglich zu Kontrollzwecken einholen muss , sofern die letzte Entscheidungsfreiheit erhalten bleibt (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2009, 11 Sa 263/09, zitiert nach Juris; LAG Niedersachsen, NZA-RR 2004, 524, 526).
  • LAG Köln, 18.06.2010 - 10 Sa 307/10

    Unwirksame verhaltensbezogene Kündigung wegen grober Beleidigung;

    Zudem ist festzuhalten, dass der Kläger sich unstreitig am 06.08.2009 - also noch vor Ausspruch der Kündigung - telefonisch beim Beklagtengeschäftsführer entschuldigt hat (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.12.2009 - 11 Sa 263/09 - , zitiert nach Juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 11 Sa 255/10

    Verhaltensbedingte Kündigung wegen Beleidigung des Vorgesetzten

    (BAG vom 10.10.2002 - 2 AZR 418/2001 - DB 2003, 1797 ff., LAG Rheinland-Pfalz vom 25.05.2007 - 6 Sa 143/07 sowie vom 17.12.2009 - 11 Sa 263/09, zitiert nach JURIS).
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