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   LAG Hessen, 15.01.2007 - 18/11 Sa 298/06   

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https://dejure.org/2007,12357
LAG Hessen, 15.01.2007 - 18/11 Sa 298/06 (https://dejure.org/2007,12357)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15.01.2007 - 18/11 Sa 298/06 (https://dejure.org/2007,12357)
LAG Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 18/11 Sa 298/06 (https://dejure.org/2007,12357)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 311 Abs 1 BGB, § 154 Abs 2 BGB, § 164 Abs 1 BGB, § 167 BGB, § 177 BGB
    Zur lediglich deklaratorischen Wirkung eines gerichtlich protokollierten außergerichtlichen Aufhebungsvertrages und zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast für das Überschreiten einer Vollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Prüfung der Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages; Folgen einer fehlenden Beurkundung im Fall der Vereinbarung einer Vertragsbeurkundung; Auslegung einer Vereinbarung betreffend die gerichtliche Protokollierung eines außergerichtlichen Vergleichs; Vorrang ...

  • Wolters Kluwer

    (Zur lediglich deklaratorischen Wirkung eines gerichtlich protokollierten außergerichtlichen Aufhebungsvertrages und zum Umfang der Darlegungs- und Beweislast für das Überschreiten einer Vollmacht)

  • Judicialis

    BGB § 154 Abs. 2; ; BGB § 164

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungslast bei Vollmachtsbeschränkung - keine konstitutive Beurkundungspflicht bei Regelung unmittelbarer Rechtsfolgen in Aufhebungsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.01.1997 - 2 AZR 35/96

    Vergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2007 - 11 Sa 298/06
    Dies schließt allerdings nicht den Nachweis aus, dass die Beurkundung lediglich deklaratorisch sein sollte (BAG Urteil vom 16.01.1997 - Az.: 2 AZR 35/96 - AP Nr. 14 zu § 779 BGB).
  • OLG Hamm, 26.10.2005 - 30 U 121/05

    Gesetzliche Schriftform für langfristige Zeitmietverträge

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2007 - 11 Sa 298/06
    Das Schriftformerfordernis für den Aufhebungsvertrag ist gemäß §§ 623, 126 BGB durch die eigenhändige Unterzeichnung durch die Stellvertreter als Aussteller der Urkunde unter Angabe der Stellvertretung eingehalten (vgl. OLG Hamm Urteil vom 26.10.2005 - Az.: 30 U 121/05 - MietRB 2006, 122-123).
  • OLG Naumburg, 25.09.2003 - 1 U 29/03

    Zur Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2007 - 11 Sa 298/06
    Vielmehr gebietet hier die Prozessökonomie die Zulassung der Klageänderung/-erweiterung auch dann, wenn diese zusätzlich auf ein neues Vorbringen gestützt wird (OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 25.09.2003 - Az.: 1 U 29/03 - OLG Naumburg OLGR 2004, 62).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2007 - 11 Sa 298/06
    Einer Feststellungsklage fehlt regelmäßig das für die Zulässigkeit gemäß § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse, wenn der Kläger eine entsprechende Leistungsklage erheben kann, aus der auch vollstreckt werden kann (BGH Urteil vom 15.05.2003 - Az.: I ZR 277/00 - MDR 2003, 1304-1305).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 U 108/02

    Schadensersatzansprüche eines Bundeslandes aus übergegangenem Recht wegen

    Auszug aus LAG Hessen, 15.01.2007 - 11 Sa 298/06
    Vielmehr gebietet hier die Prozessökonomie die Zulassung der Klageänderung/-erweiterung auch dann, wenn diese zusätzlich auf ein neues Vorbringen gestützt wird (OLG Sachsen-Anhalt Urteil vom 25.09.2003 - Az.: 1 U 29/03 - OLG Naumburg OLGR 2004, 62).
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    In einer derartigen Konstellation, in der über einen in zweiter Instanz eingeführten neuen Streitgegenstand auf der Grundlage des nach §§ 529, 531 Abs. 2 ZPO zulässigen Prozessstoffs dem Grunde nach verhandelt und abschließend - nämlich durch Klageabweisung - entschieden werden kann, ist eine Klageänderung entgegen dem Wortlaut des § 533 ZPO zwecks Beilegung des Gesamtkonflikts zulässig, unabhängig davon, ob der Kläger seine Klageänderung darüber hinaus auch auf neues Sachvorbringen zur Anspruchshöhe stützt, welches nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO zugelassen werden darf (s. OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2003, Az. 1 U 29/03, zitiert nach juris; LAG Hessen, Urt. v. 15.01.2007, Az. 18-11 Sa 298/06, zitiert nach beck-online; Heßler in: Zöller, ZPO 32. Aufl. 2018, § 533 Rn. 34).
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