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   LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11   

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https://dejure.org/2011,9633
LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11 (https://dejure.org/2011,9633)
LAG München, Entscheidung vom 27.07.2011 - 11 Sa 319/11 (https://dejure.org/2011,9633)
LAG München, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 11 Sa 319/11 (https://dejure.org/2011,9633)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Grob fahrlässige Schadensverursachung - Arbeitnehmerhaftung - Haftungsbeschränkung eines Lkw-Fahrers auf drei Bruttomonatsvergütungen - keine Anwendung des § 81 Abs 2 VVG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei grob fahrlässig herbeigeführtem Verkehrsunfall durch alkoholisierten LKW-Fahrer ist auf drei Bruttomonatsvergütungen zu beschränken; Beschränkung des Schadensersatzanspruchs des Arbeitgebers bei grob fahrlässig herbeigeführtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei grob fahrlässig herbeigeführtem Verkehrsunfall durch alkoholisierten LKW-Fahrer; Haftungsbeschränkung auf drei Bruttomonatsvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Deckelung der Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers gegenüber Arbeitgeber

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfall: Arbeitnehmer haftet nur bis zur Höhe von drei Bruttogehältern

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerhaftung

  • wordpress.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Schadenersatz des Arbeitgebers bei betrieblichen Trunkenheitsunfall des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    Diese Wertvorstellungen, die den Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG zugrunde liegen (so BAG, Urt. v. 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 -, NZA 1990, 97, 98), sind aus Gründen der Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien dahingehend zu typisieren, dass eine von der Monatsvergütung des Arbeitnehmers abhängige Haftungshöchstsumme bestimmt wird: Bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Verdienst und dem Schadensrisiko der Tätigkeit ist die Haftung des Arbeitnehmers bei mittlerer Fahrlässigkeit grundsätzlich auf eine, bei grober Fahrlässigkeit grundsätzlich auf drei Bruttomonatsvergütungen zu beschränken (vgl. Griese, NZA 1996, 803 ff., 808 f.; ders. in Küttner, Personalbuch 2011, 18. Aufl. 2001, "Arbeitnehmerhaftung" Rn. 16; Hanau/Rolfs, NJW 1994, 1439 ff., 1442; abl. BAG, Urt. v. 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 -, NZA 1990, 97; Reichold in Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 3. Aufl. 2009, § 51 Rn. 38).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 12.10.1989 (aaO) meint, es fehle bereits an einer allgemeinen Rechtsüberzeugung, so dürfte sich diese in den vergangenen zwei Jahrzehnten gewandelt haben (vgl. etwa den Gesetzesantrag des Landes Brandenburg für ein Arbeitsvertragsgesetz, wiedergegeben bei Griese, NZA 1996, aaO, 808 f.).

    Auch schließt das geltende Recht keinen Richtwert oder Leitlinien für die Höhe der Schadenshaftung aus (so noch BAG, Urt. v. 12.10.1989, aaO; Reichold, aaO).

    Die Berufung war gem. § 72 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 ArbGG für beide Parteien zuzulassen, weil die Entscheidung im Hinblick auf § 81 Abs. 2 VVG grundsätzliche Bedeutung hat und von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 - abweicht.

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    Es ist deshalb zu prüfen, ob der Schädigende nach seinen individuellen Fähigkeiten die objektiv gebotene Sorgfalt erkennen und erbringen konnte (vgl. BAG, Urt. v. 18.01.2007 - 8 AZR 250/06 -, AP BGB § 254 Nr. 15).

    Auch können u. U. die persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sein (vgl. BAG, Urt. v. 18.01.2007 - 8 AZR 250/06 -, aaO; Urt. v. 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 -, NZA 2003, 37; Urt. v. 15.11.2001 - 8 AZR 95/01 -, NZA 2002, 612).

    Immerhin hat das Bundesarbeitsgericht in einer neueren Entscheidung zur Arbeitnehmerhaftung den geltend gemachten Schaden an der "vielfach in die Diskussion eingeführten Grenze von drei Monatsgehältern" gemessen (vgl. BAG, Urt. v. 18.01.2007, aaO, Rn. 42).

    Es geht um eine Abwägung der Schadenstragung nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgesichtspunkten (so BAG, Urt. v. 18.01.2007, aaO).

  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    a) Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BAG, Urt. v. 23.01.1997 - 8 AZR 893/95 -, NZA 1998, 140; LAG Köln, Urt. v. 09.11.2005 - 3 (7) Sa 369/05 -, NZA-RR 2006, 311).

    Er hat damit die ihm als Arbeitnehmer obliegende Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Maße verletzt und das außer Acht gelassen, was jedem einleuchtet (vgl. BAG, Urt. v. 23.01.1997, aaO).

  • OLG Saarbrücken, 07.04.2004 - 5 U 688/03

    Bei relativer Fahruntüchtigkeit wird der Versicherer von der Leistung nur bei

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    An die Ausfallerscheinungen sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je mehr sich die Blutalkoholkonzentration dem Grenzwert von 1, 1 â?° nähert (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 07.04.2004 - 5 U 688/03 -, NJW-RR 2004, 1404).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    Hierin ist kein besonderer Umstand zu sehen, der den Eindruck erwecken konnte, dass die Klägerin ihr Recht nicht mehr geltend machen wolle (vgl. BAG, Urt. v. 25.04.1002 - 5 AZR 498/99 -, NZA 2001, 966, 967).
  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    a) Nach der Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27.09.1994 (GS 1/89 (A), BAGE 78, 56 ff. = NZA 1994, 1083) finden die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung auf alle Arbeiten Anwendung, die durch den Betrieb veranlasst sind und die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden.
  • LAG Köln, 09.11.2005 - 3 (7) Sa 369/05

    Arbeitnehmerhaftung; Verkehrsunfall; Rotlichtverstoß

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    a) Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (vgl. BAG, Urt. v. 23.01.1997 - 8 AZR 893/95 -, NZA 1998, 140; LAG Köln, Urt. v. 09.11.2005 - 3 (7) Sa 369/05 -, NZA-RR 2006, 311).
  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    Auch können u. U. die persönliche Verhältnisse des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sein (vgl. BAG, Urt. v. 18.01.2007 - 8 AZR 250/06 -, aaO; Urt. v. 18.04.2002 - 8 AZR 348/01 -, NZA 2003, 37; Urt. v. 15.11.2001 - 8 AZR 95/01 -, NZA 2002, 612).
  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    Ergänzend stützt die Kammer ihre Entscheidung auf folgende Erwägungen: Die Reparaturkosten sind bereits durch das Sachverständigengutachten belegt, das der Beklagte auch zweitinstanzlich nicht in Frage gestellt hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.2009 - VI ZR 53/09 -, NJW 2010, 606).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 900/07

    Fortbildungsvertrag - Bindungsdauer - Verbot der geltungserhaltende Reduktion -

    Auszug aus LAG München, 27.07.2011 - 11 Sa 319/11
    Im Übrigen sind Regelwerte der Rechtsfortbildung nicht fremd: Monatsgrenzen liegen etwa der Rechtsprechung zur Rückzahlung von Fortbildungskosten zugrunde (siehe etwa BAG, Urt. v. 14.01.2009 - 3 AZR 900/07 -, NZA 2009, 666).
  • BAG, 15.11.2001 - 8 AZR 95/01

    Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen

  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11

    Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit -

    Auf die Revisionen der Klägerin und des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 27. Juli 2011 - 11 Sa 319/11 - aufgehoben.
  • ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15

    Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit -

    in diesem Sinne etwa LAG München27.7.2011 - 11 Sa 319/11 - Schaden-Praxis 2012, 104 (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem bei ihm angestellten Lkw-Fahrer, der grob fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, ist regelmäßig auf drei Bruttomonatsvergütungen zu beschränken".S. in diesem Sinne etwa LAG München27.7.2011 - 11 Sa 319/11 - Schaden-Praxis 2012, 104 (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem bei ihm angestellten Lkw-Fahrer, der grob fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, ist regelmäßig auf drei Bruttomonatsvergütungen zu beschränken".

    32) S. in diesem Sinne etwa LAG München27.7.2011 - 11 Sa 319/11 - Schaden-Praxis 2012, 104 (Volltext: "Juris") [Leitsatz]: "Der Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegenüber dem bei ihm angestellten Lkw-Fahrer, der grob fahrlässig einen Verkehrsunfall verursacht, ist regelmäßig auf drei Bruttomonatsvergütungen zu beschränken".

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