Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2600
LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02 (https://dejure.org/2002,2600)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2002 - 11 Sa 378/02 (https://dejure.org/2002,2600)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 11 Sa 378/02 (https://dejure.org/2002,2600)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2600) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsferien mittels Direktionsrecht?

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Urlaubsrecht: Betriebsferien gehen individuellen Urlaubswünschen des Arbeitnehmers vor

Besprechungen u.ä.

  • baublatt.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Urlaub des Arbeitnehmers außerhalb festgelegter Betriebsferien (RA Andreas Biedermann; Deutsches Baublatt 1/2004, S. 20)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2003, 156
  • DB 2002, 2171
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.07.1981 - 1 ABR 79/79

    Bindung des Urlaubs an das Urlaubsjahr und Einführung von Betriebsferien

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Danach rechtswirksam eingeführte Betriebsferien begründen dringende betriebliche Belange i. S. von § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, hinter denen die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer - von Härtefällen abgesehen - zurückstehen müssen (im Anschluss an BAG 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 - AP Nr. 2 zu § 87 BetrVG 1972 Urlaub.

    Dringende betriebliche Belange i.S. dieser Vorschrift sind solche Umstände, die in der betrieblichen Organisation, im technischen Arbeitsablauf, der Auftragslage und ähnlichen Umständen ihren Grund haben (BAG 28.07.1981 1 ABR 79/79 EzA § 87 BetrVG 1972 Urlaub Nr. 4).

    Vielmehr begründen rechtswirksam eingeführte Betriebsferien solche Belange, hinter denen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG die individuellen Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zurückstehen müssen (BAG 28.07.1981 1 ABR 79/79 a.a.O.; Leinemann/Linck, BUrlG, § 7 Rdn. 71).

    Da zu diesen, wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt, die rechtswirksame Anordnung von Betriebsferien gehört, kann sich die Berücksichtigung der Interessen der einzelnen Arbeitnehmer an der Urlaubserteilung ungeachtet der Anordnung von Betriebsferien lediglich auf Härtefälle beschränken (vgl. auch BAG 28.07.1981 - 1 ABR 79/79 - a. a. O.).

  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 423/60

    Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber im betriebsratslosen Betrieb

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs. 1 BGB steht (seit BAG 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG), kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (früher schon BAG 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

    Handelt es sich um einen betriebsratslosen Betrieb, kann der Arbeitgeber die Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (BAG 12.10.1961 5 AZR 423/60 AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrechts).

  • BAG, 18.12.1986 - 8 AZR 502/84

    Zulässigkeit einer Leistungsklage auf Urlaubsgewährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs. 1 BGB steht (seit BAG 18.12.1986 - 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG), kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (früher schon BAG 12.10.1961 - 5 AZR 423/60 - AP Nr. 84 zu § 611 BGB Urlaubsrecht).

    Der Arbeitgeber erfüllt den Urlaubsanspruch nur, wenn er bei der Erteilung den Wünschen des Arbeitnehmers nachkommt, es sei denn, er habe ein Leistungsverweigerungsrecht aus den in § 7 Abs. 1 Satz 1 bzw. Abs. 2 Satz 1 BUrlG genannten Gründen (BAG 18.12.1986 8 AZR 502/84 - AP Nr. 10 zu § 7 BUrlG).

  • BAG, 07.12.2000 - 6 AZR 444/99

    Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Auch soweit es danach besteht, darf es nur nach billigem Ermessen i. S. des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (st. Rspr., vgl. nur BAG 07.12.2000 - 6 AZR 444/99 - EzA § 611 BGB Direktionsrecht Nr. 23 m. w. N.).
  • LAG Niedersachsen, 20.08.1980 - 5 Sa 38/80
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Denn die Abwicklung zumindest eines Teils des Jahresurlaubs der Betriebsangehörigen in einem einheitlichen Zeitraum liegt vor allem im betrieblichen Interesse, Störungen im Betriebsablauf, wie sie ein wechselndes Fehlen der Betriebsangehörigen in der Regel mit sich bringt, von vornherein auszuschließen (vgl. LAG Niedersachsen 20.08.1980 - 5 Sa 38/80 - DB 1980, 2325, 2326).
  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 384/92

    Urlaub bei Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Die Erfüllungshandlung besteht also darin, dass der Arbeitgeber eine Freistellungserklärung abgibt (BAG 09.08.1994 - 9 AZR 384/92 - AP Nr. 19 zu § 7 BUrlG), während der Erfolg eintritt, wenn der Arbeitnehmer den Urlaub antritt-, also seine Arbeitsleistung nicht erbringt.
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 483/91

    Urlaubsgewährung während der Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Eine vorherige Meldung des Arbeitgebers, eine Inanspruchnahme- des Urlaubs, setzt das Gesetz nicht voraus (BAG 22.09.1992 9 AZR 483/91 - AP Nr. 13 zu § 7 BUrlG).
  • BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 107/99

    Mehrarbeit und Urlaubsvergütung - MTV Metall NRW

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Zwar ist an sich der der Klägerin für das Vorjahr zustehende Urlaubsanspruch nach § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG spätestens am 31.03.2002 untergegangen (st. Rspr., vgl. nur BAG 22.02.2000 - 9 AZR 107/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 46).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

    Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 20.06.2002 - 11 Sa 378/02
    Zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub nach § 1 BUrlG hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von der Arbeit freizustellen (BAG 20.06.2000 - 9 AZR 405/99 EzA § 1 BUrlG Nr. 23).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.09.2012 - 10 Ta 149/12

    Prozesskostenhilfebewilligung - Urlaubsabgeltung - Betriebsferien

    Auch wenn die Urlaubserteilung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrIG gegenüber einem einzelnen Arbeitnehmer nicht im Ermessen des Arbeitgebers gemäß § 315 Abs. 1 BGB steht, kann der Arbeitgeber in einem betriebsratslosen Betrieb Betriebsferien kraft des ihm obliegenden Direktionsrechts einführen (LAG Düsseldorf vom 20.06.2002 - 11 Sa 378/02 - BB 2003, 156, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2022 - 4 B 13.19

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Aufstellung des Urlaubsplans

    Entsprechende Formulierungen finden sich in der ebenfalls vom Beklagten angeführten Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 20. Juni 2002 - 11 Sa 378/02 - (juris Rn. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht