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   LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15   

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https://dejure.org/2015,54141
LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15 (https://dejure.org/2015,54141)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.12.2015 - 11 Sa 405/15 (https://dejure.org/2015,54141)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2015 - 11 Sa 405/15 (https://dejure.org/2015,54141)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Ermöglichung des Netzwerkzugriffs durch die Lebensgefährtin

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Verdachtskündigung

  • rechtsportal.de

    BGB § 626
    Außerordentliche hilfsweise ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Ermöglichung des Netzwerkzugriffs durch die Lebensgefährtin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    IT-Arbeitsrecht: Keine Kündigung des Systemadministrators wegen Zugriff auf Dienstlaptop

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Köln, 22.10.2015 - 7 Sa 431/15

    Anforderungen an den Grad des Tatverdachts bei einer Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Die Kündigungsschutzklage der Frau S war erfolgreich (LAG Köln, Urt. v. 22.10.2015 - 7 Sa 431/15 -).

    Der Lebensgefährtin kann also nicht vorgeworfen werden, zu Dienstzwecken dienende Datenbestände verändert, gelöscht oder sonst wie beeinträchtigt zu haben (vgl.: LAG Köln, Urt. v. 22.10.2015 - 7 Sa 431/15 -).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 206/11

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Bloße auf mehr oder weniger haltbare Vermutungen gestützte Verdächtigungen reichen zur Rechtfertigung eines dringenden Tatverdachts nicht aus (BAG, Urt. v. 24.05.2012 - 2 AZR 206/11 - m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2011 - 3 StR 310/11

    Beihilfe; Gehilfe (Vorsatz; Zeitpunkt; Bestimmtheit); Beihilfehandlung

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Einzelheiten der Haupttat braucht der Gehilfe hingegen nicht zu kennen und auch keine bestimmte Vorstellung von ihr zu haben (BGH, Beschl. v. 08.11.2011 - 3 StR 310/11 - m. w. N.).
  • BAG, 16.07.2015 - 2 AZR 85/15

    Außerordentliche Kündigung - unerlaubte Herstellung digitaler Kopien am

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Im Kündigungsschutzprozess obliegt dem Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes, die vom Arbeitnehmer aufgezeigten Entlastungsgründe sind von ihm auszuräumen (vgl.: BAG, Urt. v. 16.07.2015 - 2 AZR 85/15 - m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 23.01.2013 - 1 Ws 445/12

    Straftatbestand der Datenveränderung: Schutz der Datenverfügungsbefugnis

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Das gilt in der Regel auch im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses (vgl.: OLG Nürnberg, Beschl. v. 23.01.2013 - 1 Ws 445/12 - m. w. N.).
  • BAG, 19.11.2015 - 2 AZR 217/15

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses scheidet aus, wenn schon mildere Mittel und Reaktionen von Seiten des Arbeitgebers - wie etwa eine Abmahnung - geeignet gewesen wären, beim Arbeitnehmer künftige Vertragstreue zu bewirken (BAG, Urt. v. 19.11.2015 - 2 AZR 217/15 - m. w. N.).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Die Speicherung oder Veränderung beweiserheblicher Daten zur Täuschung im Rechtsverkehr ist danach nur strafbar, wenn bei Wahrnehmung der manipulierten Daten eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde (vgl.: BGH, Beschl. v. 13.05.2003 - 3 StR 128/03 - m. w. N.).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Es hat eine Bewertung des Einzelfalls unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu erfolgen (BAG, Urt. v. 10.06.2010- 2 AZR 541/09 -).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 989/11

    Sonderkündigungsschutz - Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen

    Auszug aus LAG Köln, 02.12.2015 - 11 Sa 405/15
    Eine (außerordentliche) Kündigung kommt nur in Betracht, wenn es keinen angemessenen Weg gibt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, weil dem Arbeitgeber sämtliche milderen Reaktionsmöglichkeiten unzumutbar sind (BAG, Urt. v. 19.07.2012 - 2 AZR 989/11- m. w. N.).
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