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LAG Köln, 06.11.2012 - 11 Sa 412/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
Kündigung, Tätlichkeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kündigung, Tätlichkeit
- IWW
§ 626 BGB
§ 626
- Kanzlei Prof. Schweizer
Schlägerei unter Kollegen rechtfertigt fristlose Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht des Arbeitgebers zur außerordentlichen Kündigung ohne vorherige Abmahnung im Fall von Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§ 626 BGB
Außerordentliche Kündigung; Tätlichkeiten unter Arbeitnehmern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung nach Schlägerei
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Schlägerei vor dem Betriebsgelände - Außerordentliche Kündigung
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Schlägerei vor Betriebsgelände rechtfertigt fristlose Kündigung
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 22.02.2012 - 2 Ca 2452/11
- LAG Köln, 06.11.2012 - 11 Sa 412/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Auszug aus LAG Köln, 06.11.2012 - 11 Sa 412/12
Ferner kann der Arbeitgeber auch berücksichtigen, wie sich ein solches Verhalten auf die übrigen Arbeitnehmer und den Betrieb auswirkt, insbesondere wenn er keine personellen Maßnahmen ergreifen würde (BAG, Urt. v. 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06 - m.w.N.). - BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11
Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …
Auszug aus LAG Köln, 06.11.2012 - 11 Sa 412/12
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urt. v. 19.04.2012- 2 AZR 258/11 - m.w.N.).