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   LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10   

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https://dejure.org/2010,98500
LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10 (https://dejure.org/2010,98500)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24.06.2010 - 11 Sa 45/10 (https://dejure.org/2010,98500)
LAG Hessen, Entscheidung vom 24. Juni 2010 - 11 Sa 45/10 (https://dejure.org/2010,98500)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 05.11.2009 - 2 AZR 609/08
    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
    Das Bundesarbeitsgericht hat auch aktuell mit Urteil vom 05.11.2009 (2 AZR 609/08, dokumentiert in juris) darauf hingewiesen, dass ein Arbeitnehmer durch den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem weiteren Arbeitgeber keine vertraglichen Pflichten im schon bestehenden Arbeitsverhältnis verletzt; erst wenn es aufgrund dessen zu Leistungsstörungen im alten Arbeitsverhältnis kommt, können daraus Kündigungsgründe erwachsen.

    Denn unabhängig davon, ob insoweit eine Tat- oder Verdachtskündigung gewollt war, ob die Beklagte sich auf diesen Kündigungsgrund stützen kann, obwohl das Integrationsamt mit Bescheid vom 13.03.2009 den diesbezüglichen Antrag der Beklagten vom 25.02.2009 zurückgewiesen hat (Bl. 274 ff. d.A.), und dass nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 05.11.2009, 2 AZR 609/08, dokumentiert in juris) grundsätzlich mehrere Arbeitsverhältnisses nebeneinander bestehen dürfen, solange es nicht aufgrund dessen zu Leistungsstörungen im alten Arbeitsverhältnis kommt, fehlt es jedenfalls an der Verhältnismäßigkeit einer hierauf gestützten außerordentlichen Kündigung.

  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 255/90

    Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung eines Schwerbehinderten

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
    Zwar kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anhörung durch das Zustimmungsverfahren beim Integrationsamt als durchgeführt angenommen werden (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.11.1990, 2 AZR 255/90, dokumentiert in juris), wenn der Arbeitnehmer nämlich nicht nur Gelegenheit zur Stellungnahme zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen hatte, sondern diese auch wahrgenommen hat.
  • BAG, 13.03.2008 - 2 AZR 961/06

    Verdachtskündigung - Anhörung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
    Hinzu kommt, dass die Beklagte eine Verdachtskündigung erklärt hat, auch nur insoweit der Betriebsrat angehört worden ist, somit vor Ausspruch die Anhörung des Klägers Wirksamkeitsvoraussetzung de Kündigung ist (vgl. zum Beispiel Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.03.2008, 2 AZR 961/06, dokumentiert in juris).
  • BAG, 20.05.1999 - 2 AZR 320/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
    Für anhängige Ermittlungsverfahren kann ausnahmsweise dann ein berechtigtes Interesse des potentiellen Arbeitgebers nach Kenntnis zu bejahen sein, wenn schon ein solches Verfahren Zweifel an der persönlichen Eignung des Arbeitnehmers begründen kann und die Unschuldsvermutung deshalb zurücktreten müsste (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.1999, 2 AZR 320/98, dokumentiert in juris).
  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 119/10

    Außerordentliche Kündigung - Verbraucherinsolvenz

    Auszug aus LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 45/10
    Ihre hilfsweisen ordentlichen Kündigungen aus Mai 2009 (zum 31.12.2009) hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 01.10.2009 (21 Ca 3967/09) für unwirksam erachtet; die erkennende Kammer hat die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten im Parallelverfahren 11 Sa 119/10 mit Urteil vom 24.06.2010 zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 11 Sa 119/10
    Ihre Anfechtungserklärungen aus Februar und März 2009 sowie zwei außerordentliche Kündigungen aus März 2009 hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 13.08.2009 (21 Ca 1461/09) für unwirksam erachtet; die erkennende Kammer hat die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten im Parallelverfahren 11 Sa 45/10 mit Urteil vom 24.06.2010 zurückgewiesen.

    Spätestens jetzt hätte die Beklagte den zulässigen und üblichen Weg wählen können und müssen, das Kündigungsschreiben über den langjährigen Rechtsanwalt des Klägers, der zuletzt als Prozessbevollmächtiger im Bestandsschutzstreit 21 Ca 1461/09 (jetzt Hessisches Landesarbeitsgericht 11 Sa 45/10 ) am 23.02.2009 unmissverständlich namens und in Vollmacht des Klägers auch eine allgemeine Feststellungsklage, zugestellt am 05.03.2009, erhoben hat, zu übermitteln (vgl. hierzu nur KR-Friedrich, Gemeinschaftskommentar zum gesamten Kündigungsschutzrecht, 8. A. 2007, § 4 KSchG RN 106 a mit umfangreichen Nachweisen).

    Aus dem Parallelverfahren 11 Sa 45/10 ist lediglich bekannt, dass die Beklagtenvertreterin mit E-Mail vom 19.01.2009 (Anlage Brutto 9 zur Klageerwiderung) darum bat, "weiteren Schriftverkehr in dieser Angelegenheit" - dies betraf die Anfragen des Klägers nach Betriebsvereinbarungen - über die Rechtsanwaltskanzlei zu stellen, und Herrn A, also den Personalleiter, zu verschonen.

  • LAG Hessen, 01.12.2010 - 2 Sa 687/10

    Anfechtung eines zweiten Arbeitsvertrags wegen Täuschung über den beruflichen

    Erfolgt aus Anlass der Begründung eines Arbeitsverhältnisses eine arglistige Täusche durch den Arbeitnehmer und wird aufgrund Fristablauf oder wegen Änderung der Vertragsbedingungen ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen, setzt die Berechtigung zu dessen Anfechtung voraus, dass Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die im Zusammenhang mit dem ersten Vertragsschluss begangene Täuschungshandlung Grundlage der Willensbildung des Arbeitgebers und damit kausal auch für den zweiten Vertragsabschluss geworden (vgl. Hess. LAG vom 24. Juni 2010 - 11 Sa 45/10 n.v.; LAG Hamm vom 12. Februar 2009 - 8 Sa 1368/08, dokumentiert in juris).
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