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   LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12   

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LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12 (https://dejure.org/2012,20522)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.05.2012 - 11 Sa 50/12 (https://dejure.org/2012,20522)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 11 Sa 50/12 (https://dejure.org/2012,20522)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 626 BGB, § 286 ZPO
    Außerordentliche Kündigung wegen Androhung einer Erkrankung - Beweiswürdigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit einer Erkrankung für den Fall einer verweigerten Arbeitsfreistellung

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung wegen Androhung Erkrankung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; ZPO § 286
    Außerordentliche Kündigung wegen Drohung mit einer Erkrankung für den Fall einer verweigerten Arbeitsfreistellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.05.2002 - 1 StR 40/02

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; verminderter Wert von Anschuldigungen des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Gerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen ( BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00 - NJW 2001, S. 2247 ; 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 /292; BGH 16.05.2002 - 1 STR 40/02 - zitiert nach juris, Rn. 13 und 14).

    Jedenfalls vermag die Aussage eines Zeugen vom Hörensagen allein ohne das Hinzutreten weiterer Indizien nicht den Beweis zu führen (BGH 16.05.2002 a. a. O.).

  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    Vom Kündigungsempfänger geltend gemachte Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind vom Kündigenden zu widerlegen ( BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 zu § 543 Nr. 13; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636 ; 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969).

    Der Arbeitnehmer verletzt damit seine arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht: Sie verbietet es, den Arbeitgeber auf diese Art und Weise unter Druck zu setzen (BAG 17.06.2003 -. 2 AZR 123/02 - zitiert nach juris Rn. 16 m.w.N.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.09.2011 - 11 Sa 198/11

    Außerordentliche Kündigung - Darlegungs- und Beweislast - Beweiswürdigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    Absolute Gewissheit ist nicht zu verlangen (LAG Rheinland-Pfalz 22.09.2011 - 11 Sa 198/11 - zitiert nach juris Rn. 91; Zöller, Kommentar zur ZPO, 27.Auflage, § 286, Rn. 18 und 19).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Gerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen ( BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00 - NJW 2001, S. 2247 ; 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 /292; BGH 16.05.2002 - 1 STR 40/02 - zitiert nach juris, Rn. 13 und 14).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00

    Unzulässige Wiederaufhebung eines rechtskräftigen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    In der Regel genügen die Angaben des Zeugen vom Hörensagen nicht, wenn sie nicht durch andere, nach der Überzeugung des Gerichts wichtige Gesichtspunkte bestätigt werden; das Gericht muss sich der Grenzen seiner Überzeugungsbildung stets bewusst sein, sie wahren und dies in den Urteilsgründen zum Ausdruck bringen ( BVerfG 20.02.2001 - 2 BvR 1261/00 - NJW 2001, S. 2247 ; 26.05.1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 /292; BGH 16.05.2002 - 1 STR 40/02 - zitiert nach juris, Rn. 13 und 14).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    Die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen entfällt auch dann, wenn die Beweiswürdigung nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (BGH 12.03.2004 - V ZR 257/03 - NJW 2004, 845).
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 29/83

    Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    Jedenfalls liegt in der Vernehmung eines Zeugen vom Hörensagen kein Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH 10.05.1984 - III ZN 29/83 - NJW 1984, S. 2039 ).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (BAG 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - zitiert nach juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • BAG, 12.05.2010 - 2 AZR 587/08

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    Vom Kündigungsempfänger geltend gemachte Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind vom Kündigenden zu widerlegen ( BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 zu § 543 Nr. 13; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636 ; 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 264/06

    Fristlose Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12
    Vom Kündigungsempfänger geltend gemachte Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sind vom Kündigenden zu widerlegen ( BAG 17.06.2003 - 2 AZR 123/02 - AP ZPO 1977 zu § 543 Nr. 13; 06.09.2007 - 2 AZR 264/06 - NZA 2008, 636 ; 12.05.2010 - 2 AZR 587/08 - AP Nr. 67 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 06.08.1987 - 2 AZR 226/87

    Außerordentliche Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit

  • LAG Niedersachsen, 06.12.2013 - 6 Sa 391/13

    Außerordentliche Kündigung eines langjährig beschäftigten Krankenpflegers bei

    Die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen entfällt auch dann, wenn die Beweiswürdigung der ersten Instanz nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig, in sich widersprüchlich oder gegen Denk- und Erfahrungsgesetze verstößt (vgl. BGH, 12.08.2007 - ZR 257/03 - NJW 2004, 854; LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2012 - 11 Sa 50/12 - siehe Juris).
  • LAG Hessen, 08.01.2015 - 9 Sa 1079/14

    Die in § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG für das Elternzeitverlangen gegenüber dem

    Die Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlichen Feststellungen entfällt dann, wenn die Beweiswürdigung der ersten Instanz nicht den Anforderungen des § 286 Abs. 1 ZPO genügt, weil sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist (LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 24. Mai 2012-11 Sa 50/12 - [...]).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2014 - 3 Sa 234/14

    Volle Überzeugung des Gerichts

    Zwar ist auch die Vernehmung eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis nur Bekundungen Dritter über entscheidungserhebliche Tatsachen wiedergeben kann, nicht grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 24.05.2012 - 11 Sa 50/12 -).
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