Rechtsprechung
LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- hensche.de
Kündigung: Außerordentlich, Kündigungsschutz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDSG § 6 b
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prozessuale Auswirkung eines Verstoßes gegen § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für die infolgedessen mittelbar erlangten Tatsachen; Berücksichtigung von durch einen Verstoß gegen § 6b BDSG mittelbar erlangten Tatsachen nach dem Beibringsgrundsatz bei Nichtbestreiten des ...
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Heimliche Videoaufzeichnung hindert nicht die fristlose Kündigung des überführten Arbeitnehmers
Besprechungen u.ä.
- RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)
Berufung des Arbeitgebers auf rechtswidrig erlangte Erkenntnisse im Arbeitsgerichtsprozess
Verfahrensgang
- ArbG Halberstadt, 29.08.2007 - 3 Ca 431/07
- LAG Sachsen-Anhalt, 15.04.2008 - 11 Sa 522/07
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Wird zitiert von ... (3)
- BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08
Außerordentliche Kündigung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 15. April 2008 - 11 Sa 522/07 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. - OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 510/08
Verwertung von unter Verstoß gegen eine zeitlich begrenzte Entbindung von der …
Steht im Hinblick auf den Tatsachenvortrag einer Partei im Raum, dass die ihm zugrunde liegenden Informationen in rechtswidriger Weise gewonnen wurden, und könnte eine Erhebung und Verwertung diesbezüglicher Beweise verboten sein, so ist der Gegner nicht gehalten, wahrheitsgemäß Stellung zu nehmen, sondern er darf den Vortrag vielmehr prozessual streitig stellen, so dass über die Zulässigkeit einer Beweiserhebung und -verwertung unter Anwendung der hierfür geltenden, nachstehend dargelegten Grundsätze zu entscheiden ist (vgl. Heinemann, MDR 2001, 137; auch LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.04.2008 - 11 Sa 522/07 -). - ArbG Hagen, 18.01.2011 - 5 Ca 1324/10
Bestehen einer erheblichen Verletzung der Treuepflicht zur Begründung einer …
Es spricht zunächst ohnehin einiges dafür, dass bei vorsätzlichen Vermögenspflichtverletzungen das Erfordernis einer vorherigen Abmahnung entfällt, weil kein verständiger Arbeitnehmer damit rechnen kann, dass der Arbeitgeber ein derartiges Fehlverhalten ohne unmittelbaren Ausspruch einer Kündigung hinnimmt (so LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15.04.2008 - 11 Sa 522/07 -, juris, unter A. III. 2. a) der Gründe, Rdnr. 36 m. w. N.).