Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 87 Abs 1 Nr 3 BetrVG, § 615 BGB
Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit - Judicialis
Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit
- RA Kotz
Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 77 Abs. 1, 2, 4 § 87 Abs. 1 Nr. 3
Lohnanspruch bei rechtswidrig angeordneter Kurzarbeit - Abgrenzung von Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Betriebsvereinbarung und Kurzarbeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber; Notwendigkeit der Einführung von Kurzarbeit mit entsprechender Lohnminderung auf Grund einer Vereinbarung mit kollektivvertraglichem oder einzelvertraglichem Charakter oder durch eine ...
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 10.06.2005 - 1 Ca 3540/04
- LAG Rheinland-Pfalz, 30.03.2006 - 11 Sa 609/05
Wird zitiert von ... (7)
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 2 Sa 1230/10
AGB-Kontrolle einer Kurzarbeitsklausel im Arbeitsvertrag - fehlende …
In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass dann, wenn Kurzarbeit im Rahmen des § 87 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG durch eine Betriebsvereinbarung eingeführt werden soll, die Betriebsparteien Regelungen bezüglich dieser Punkte vornehmen müssen, wenn davon ausgegangen werden soll, dass der Betriebsrat von seinem Mitbestimmungsrecht in dem ausreichenden Umfange Gebrauch gemacht hat, wie es für die einschneidende Wirkung einer solchen Betriebsvereinbarung auf das Einzelarbeitsverhältnis gefordert wird (vgl. beispielsweise LAG Baden-Württemberg vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04 - LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05 -). - LAG Hamm, 01.08.2012 - 5 Sa 27/12
Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit
Für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit ist es erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen im Anschluss an Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .Nach Auffassung anderer Landesarbeitsgerichte ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, - juris - Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, - juris - Arbeitsgericht Herford, Urteil v. 26.02.2010, - 1 Ca 241/09, - juris -) .
- ArbG Herford, 26.02.2010 - 1 Ca 241/09
1. Durch eine Betriebsvereinbarung kann keine Verpflichtung gekündigter …
Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).
- ArbG Herford, 31.10.2013 - 3 Ca 1287/12
Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung zur Einführung von Kurzarbeit; …
Nach aktueller Rechtsprechung des LAG Hamm (v. 01.08.2012 - 5 Sa 27/12, juris) ist für die wirksame Vereinbarung von Kurzarbeit erforderlich, dass in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder die Abteilung sowie die Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (LAG Baden-Württemberg v. 25.11.2005 - 20 Sa 112/04, juris; Sächsisches LAG v. 31.07.2002 - 2 Sa 910/01, NZA-RR, 2003, 366; Hessisches LAG v. 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, NZA-RR, 1997, 479; LAG Rheinland-Pfalz v. 30.03.2006 - 11 Sa 609/05, juris; ArbG Herford v. 26.02.2010 - 1 Ca 241/09, juris). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 160/10
Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis …
Für die konkrete Umsetzung müsse eine förmliche Betriebsvereinbarung über die Kurzarbeit abgeschlossen werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05). - LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 Sa 172/10
Einführung von Kurzarbeit - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Erfordernis …
Für die konkrete Umsetzung müsse eine förmliche Betriebsvereinbarung über die Kurzarbeit abgeschlossen werden (LAG Rheinland-Pfalz vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05). - ArbG Herford, 19.02.2010 - 1 Ca 975/09
Keine Verpflichtung zur Kurzarbeit aufgrund einer Betriebsvereinbarung, wenn dort …
Nach der Gegenansicht müssen in einer Betriebsvereinbarung über die Einführung von Kurzarbeit, die normative Wirkung für die betroffenen Arbeitsverhältnisse entfalten soll, Beginn und Dauer der Kurzarbeit, die Lage und Verteilung der Arbeitszeit, die Auswahl der von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer oder Abteilung sowie Zeiträume, in denen die Arbeit ganz ausfallen soll, festgelegt werden, um dem für Rechtsnormen geltenden Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2005 - 2 Sa 112/04; Sächsische Landesarbeitsgericht, Urteil vom 31.07.2002 - 2 Sa 910/01; Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.03.1997 - 17/13 Sa 162/96, Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 11 Sa 609/05).