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   LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09   

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LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 (https://dejure.org/2010,1397)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit - Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs 4 BUrlG - Schwerbehindertenzusatzurlaub

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anspruch auf Mindesturlaub bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Mindesturlaubsanspruch bei Erwerbsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsanspruch bei Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • hensche.de

    Urlaub: Krankheit, Urlaubsabgeltung, Krankheit: Urlaub

  • Betriebs-Berater

    Urlaubsanspruch bei Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUrlG § 7 Abs. 3
    Entstehung und Verfall von Urlaubsansprüchen bei Erwerbsunfähigkeit auf Zeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2010, 1724
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Das Arbeitsgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 in den verbundenen Rechtssachen C-350/06 und C-520/06 befunden, dass der Klägerin Vergütung des nicht genommenen gesetzlichen Jahresurlaubs und des Zusatzurlaubs nach § 125 SGB IX zustehe.

    (3) An der vorgenannten Rechtslage ändert sich auch nichts dadurch, dass nach dem bisherigen Verständnis des § 7 Abs. 3 BUrlG ein Urlaubsanspruch spätestens am Ende des Übertragungszeitraums unterging, soweit nicht gesetzliche Sonderregelungen eingriffen, was seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 20.01.2009 (C-350/06 und C-520/06, NZA 2009, 135) nicht mehr angenommen werden kann.

    a) Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 20.01.2009 in der Sache Schultz-Hoff, C-350/06, NZA 2009, 135, in der er wiederholend ausgeführt hat, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub als "besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft" anzusehen ist, von dem die Mitgliedstaaten grundsätzlich nicht abweichen und ihn nur in den von der Richtlinie selbst ausdrücklich gezogene Grenzen umsetzen dürfen, befunden, dass es nach den Richtlinien zwar nicht ausgeschlossen sei, dass nationale Regelungen einen Verlust des Urlaubsanspruchs am Ende eines Bezugszeitraums und eines Übertragungszeitraums vorsehen, dass Voraussetzung hierfür allerdings sei, dass der Arbeitnehmer, dessen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt, tatsächlich die Möglichkeit hatte, den Urlaub zu nehmen.

  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
  • LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07

    Diskriminierungsfreie Berechnung der Kündigungsfrist anhand der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies setzt auch voraus, dass der mit der Rechtsänderung verbundene Eingriff in erworbene und definierte Rechtspositionen einschneidend ist und die Bestandsinteressen der Betroffenen die Gründe für die rechtsfortbildende "rückwirkende" Rechtsänderung überwiegen würde (LAG Düsseldorf, 17.02.2010 - 12 Sa 1311/07 - ArbRB 2010, 110).
  • BAG, 21.02.1995 - 9 AZR 166/94

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Dies wurde bisher vom Bundesarbeitsgericht so gesehen (st. Rspr. 21.12.1995 - 9 AZR 166/94 - ZTR 1995, 465 ff.), so hat es dies auch in seiner Entscheidung vom 23. März 2010 - 9 AZR 128/09 - bestätigt.
  • BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 433/08

    Keine Erfüllung des Urlaubsanspruch bei nur widerruflicher Freistellung von der

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Sie ist daher eine auf Gesetz beruhende Nebenpflicht des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. BAG 24.11.1987 - AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG - Abgeltung; Leinemann, Münchner Handbuch Arbeitsrecht § 87 Rz. 7).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 24.03.2009 - 9 AZR 983/07 - AP Nr. 39 zu § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortgebildet und dabei entschieden, dass der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- und Teilurlaubs nicht erlischt, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09
    Wenn der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 26.06.2001 BECTU C-173/99 ausführt, dass die Mitgliedstaaten die Entstehung des sich unmittelbar aus der Richtlinie 93/104 ergebenden Anspruchs auf Jahresurlaub nicht von irgendeiner Voraussetzung abhängig machen können, so wäre schon eine hier nicht bestehende gesetzliche Regelung unwirksam, die die Entstehung des Mindesturlaubsanspruchs von 20 Arbeitstagen jährlich davon abhängig machen würde, dass die Hauptpflichten im Arbeitsverhältnis nicht zum Ruhen gebracht wurden.
  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 353/10

    Urlaub - krankheitsbedingtes Ruhen des Arbeitsverhältnisses

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 29. April 2010 - 11 Sa 64/09 - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen teilweise aufgehoben.
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2011 - 10 Sa 19/11

    Urlaubsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug von Arbeitslosengeld -

    In Folge der Auslegung der Richtlinie 2003/88/EG ist dies inzwischen umstritten (weiterhin bejahend z.B. LAG Baden-Württemberg 29.4.2010 - 11 Sa 64/09; LAG Düsseldorf 8.2.2011 - 6 Sa 1574/10 jeweils für Ruhen als Folge einer befristeten Erwerbsunfähigkeitsrente; a.A. z.B. LAG Baden Württemberg 9.6.2011 - 6 Sa 109/10; LAG Nürnberg 8.2.2011 - 6 Sa 500/10 - ZTR 2011, 550 jeweils bei Ruhen zum Zwecke des Arbeitslosengeldbezugs für den Bezug von Arbeitslosengeld, LAG Düsseldorf 5.5.2010 - 7 Sa 1571/09 - NZA-RR 2010, 568; LAG Köln 10.3.2011 - 3 Sa 1057/10 jeweils bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.12.2010 - 4 Sa 209/10

    Erwerbsunfähigkeitsrente, Befristete Rente, Arbeitsverhältnis, ruhendes,

    Nach Auffassung der Berufungskammer - die sich insoweit in Übereinstimmung mit der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -) sieht, besteht jedoch insoweit kein Unterschied zwischen der Dauerarbeitsunfähigkeit und dem mehrjährigen Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente.

    Düsseldorf (Urteil vom 05.05.2010 - 7 Sa 1571/09 -, NZA-RR 1010/568) und der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 -, zitiert nach juris, Rn. 49) an, wonach Beginn der Verfallfrist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, weil zu diesem Zeitpunkt der Abgeltungs- und Vergütungsanspruch des Klägers entstanden ist und zugleich fällig wurde.

  • LAG Düsseldorf, 01.10.2010 - 9 Sa 1541/09

    Urlaubsansprüche und Abgeltungsansprüche im ruhenden Arbeitsverhältnis

    Nach Ansicht der Kammer entstehen in einem Arbeitsverhältnis, das zu Beginn und während des gesamten Kalenderjahres ruht, keine Urlaubsansprüche (a.A. LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; ErfK/Dörner § 7 BUrlG Rdnr. 39 o).

    Zwischen dem Ruhen des Arbeitsverhältnisses und der krankeitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bestehen wesentliche Unterschiede, die es nicht erlauben, die Rechtsprechung des BAG auf beide Fälle gleichartig anzuwenden (a.A. LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724).

    Festzuhalten ist, dass Urlaubsansprüche im bestehenden Arbeitsverhältnis der Verjährung unterliegen (ebenso LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10; offen gelassen LAG Baden-Würrtemberg, 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - BB 2010, 1724; so auch Bauer/Arnold NJW 2009, 631, 635; Geyer ZTR 2009, 346, 354; Genenger Anm. zu LAGE Nr. 22 zu § 7 BurlG Abgeltung).

  • LAG Düsseldorf, 08.02.2011 - 16 Sa 1574/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch der arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin bei Bezug eine

    Etwas anderes ergebe sich nicht daraus, dass beim ruhenden Arbeitsverhältnis die wechselseitigen Hauptleistungspflichten entfielen, denn es handele sich bei der Pflicht des Arbeitgebers zur Urlaubsgewährung nicht um eine synallagmatische Hauptpflicht (LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - juris, LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - LAGE § 7 BUrlG Abgeltung Nr. 28).

    Insoweit besteht kein Unterschied zwischen der Dauerarbeitsunfähigkeit und dem mehrjährigen Bezug einer Erwerbsminderungsrente (so auch LAG Schleswig-Holstein v. 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - a.a.O. und LAG Baden-Württemberg v. 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - a.a.O., jeweils zum Fall der Bewilligung einer befristeten Erwerbsminderungsrente).

  • LAG Düsseldorf, 19.01.2012 - 15 Sa 380/11

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

    Nach anderer Ansicht entsteht auch im ruhenden Arbeitsverhältnis der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (LAG Baden-Württemberg vom 02.12.2010 - 22 Sa 59/10 - LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - LAG Schleswig-Holstein vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 -).
  • LAG Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 22 Sa 59/10

    Entstehen des Urlaubsanspruchs während des Bezugs von Erwerbsminderungsrente -

    Da das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht ruhte, kann dahinstehen, wie sich ein Ruhen auf die Urlaubsansprüche auswirkt (dazu LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 unter 1 b einerseits, LAG Köln 29.04.2010 - 6 Sa 103/10 andererseits).

    Diese auf eine finanzielle Vergütung im Sinne von Art. 7 Abs. 2 der sog. Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG gerichtete Forderung bleibt in ihrem Bestand unberührt, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März des dem Urlaubsjahr folgenden Jahres fortdauert (BAG 04.05.2010 - 9 AZR 183/09; LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 unter 3 a).

  • LAG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 6 Sa 109/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von

    Damit ist die Urlaubsgewährung verbunden mit der Fortzahlung des Arbeitsentgelts für den Arbeitgeber Teil seiner Hauptleistungspflicht (ähnlich Zimmermann in Arnold/Tillmanns aaO Rn. 34 zu § 1, LAG Düsseldorf 05.05.2010 7 Sa 1571/09, Revision beim BAG eingelegt unter Az. 9 AZR 475/10) und keine Nebenpflicht (so aber u. a. LAG Baden-Württemberg 29.04.2010 11 Sa 64/09 Rn. 27 der Gründe unter Verweis auf BAG 24.11.1987 8 AZR 140/87, NZA 1988, 243 ff).
  • LAG Düsseldorf, 23.02.2012 - 5 Sa 1370/11

    Urlaub; Entstehen von Urlaubsansprüche während des Ruhens des

    - 11 Sa 64/09 - ZTR 2010, 415; LAG Schleswig-Holstein 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - BB 2011, 372).
  • LAG Köln, 10.03.2011 - 3 Sa 1057/10

    Urlaubsabgeltung, ruhendes Arbeitsverhältnis

    Zur Begründung beruft er sich dabei im Wesentlichen auf die Entscheidung des LAG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 (Az.: 11 Sa 64/09).

    Die gegenteilige, zuletzt vom LAG Baden-Württemberg (Urteil vom 29.04.2010 - 11 Sa 64/09 - ) und dem LAG Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.12.2010 - 4 Sa 209/10 - vertretene Rechtsauffassung, vermag nicht zu überzeugen. Sie lässt gerade die grundlegend andere Ausgestaltung des ruhenden im Verhältnis zum aktiven Arbeitsverhältnis unberücksichtigt. Auf diesen Unterschied hat zuletzt auch der 3. Senat des Bundesarbeitsgerichts in anderem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Er hat im Bereich der Altersversorgung ausgeführt, dass der Unterschied zwischen einem ruhenden und einem nicht ruhenden Arbeitsverhältnis so gewichtig ist, dass er eine unterschiedliche Behandlung nicht nur beim eigentlichen Arbeitsentgelt, sondern bei der Gewährung zusätzlicher Leistungen zum Arbeitsentgelt rechtfertigt (vgl. BAG, Urteil vom 20.04.2010 - 3 AZR 370/08 - ).

  • LAG Düsseldorf, 07.07.2011 - 5 Sa 416/11

    Urlaubsabgeltung bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit; zeitlich unbeschränkte

  • LAG Nürnberg, 08.02.2011 - 6 Sa 500/10

    Urlaubsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis

  • LAG München, 29.07.2010 - 3 Sa 217/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch, Anwendung tarifvertraglicher Ausschlussfristen

  • LAG München, 26.05.2011 - 4 Sa 66/11

    Urlaubsabgeltungsansprüche

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 148/11

    Verfall von Urlaubsansprüchen eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers;

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2011 - 9 Sa 258/10

    Urlaubsabgeltung, Ruhen des Arbeitsverhältnisses, Erwerbsunfähigkeitsrente,

  • ArbG Ulm, 20.08.2010 - 1 Ca 74/10

    Urlaubsabgeltung - Masseforderung - Insolvenzeröffnung - langandauernde Krankheit

  • LAG Köln, 10.05.2011 - 3 Sa 1057/10

    Ausschluss von Urlaubsansprüchen im ruhenden Arbeitsverhältnis bei Bezug einer

  • LAG Hessen, 29.03.2011 - 15 Sa 191/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei ruhendem Arbeitsverhältnis aufgrund einer befristet

  • LAG Hamm, 13.02.2012 - 16 Sa 560/10
  • LAG Köln, 19.08.2011 - 12 Sa 110/11

    Urlaubsabgeltung bei lang andauernder Arbeitsunfähigkeit im öffentlichen Dienst;

  • ArbG Essen, 28.09.2011 - 6 Ca 1516/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch des Arbeitnehmers bei Beendigung des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.03.2011 - 20 Sa 659/10

    Urlaubsabgeltungsanspruch - Ruhen des Arbeitsverhältnisses bei dem Bezug einer

  • LAG Niedersachsen, 29.03.2012 - 7 Sa 662/11

    Urlaubsabgeltung bei durchgängiger Arbeitsunfähigkeit; Europarechtskonforme

  • LAG Niedersachsen, 17.05.2011 - 3 Sa 1867/10

    Urlaubsabgeltungsanspüche können tariflichen Ausschlussfristen unterliegen;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2012 - 20 Sa 1790/11

    Urlaubsanspruch während Erwerbsunfähigkeit - Verfall nach 15 Monaten

  • VGH Bayern, 22.05.2012 - 12 ZB 11.1063

    Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur ordentlichen Kündigung; krankheitsbedingte

  • LAG Köln, 16.11.2010 - 12 Sa 375/10

    Urlaubsanspruch im ruhenden Arbeitsverhältnis; unbegründete Klage auf

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 19 Sa 795/11

    Urlaubsabgeltungsanspruch - dauerhaft erkrankter Arbeitnehmer - konkludente

  • ArbG Herford, 09.08.2011 - 3 Ca 95/11

    Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Tarifverträge Einzelhandel, Urlaubsabgeltung,

  • LAG München, 17.11.2011 - 3 Sa 594/11

    Urlaubsabgeltung nach ruhendem Arbeitsverhältnis

  • ArbG Würzburg, 12.07.2011 - 10 Ca 201/11

    Verfall des tariflichen Mehrurlaubs nach TV-LKein Urlaub im ruhenden

  • ArbG Ulm, 16.09.2010 - 5 Ca 563/09

    Verjährung und Verfall von Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüchen bei

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