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   LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09   

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https://dejure.org/2009,22586
LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09 (https://dejure.org/2009,22586)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.06.2009 - 11 Sa 66/09 (https://dejure.org/2009,22586)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 11 Sa 66/09 (https://dejure.org/2009,22586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldforderung wegen Schikanierung am Arbeitsplatz; Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers bei fehlender zeitlicher Einordnung des Mobbinggeschehens; Begründetheit eines Auflösungsantrags bei fehlender Kündigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schmerzensgeldforderung wegen Schikanierung am Arbeitsplatz; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers bei fehlender zeitlicher Einordnung des Mobbinggeschehens; unbegründeter Auflösungsantrag bei fehlender Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darlegungslast bei der Geldendmachung von Schmerzensgeldansprüchen von Mobbing-Opfern

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
    Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).

    Zugrunde zu legen ist bei der Beurteilung eine objektive Betrachtungsweise, ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).

    Gleiches kann für den Rahmen des Direktionsrechts überschreitende Weisungen gelten, denen jedoch sachlich nachvollziehbare Erwägungen des Arbeitgebers zugrunde liegen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).

    Die Beweislast für die Pflichtverletzung trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Gläubiger (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06), mithin hier der Kläger.

    Das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nur die zeitlich konkretisierten Vorfälle Grundlage der rechtlichen Bewertung sein können (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
    Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).

    Zugrunde zu legen ist bei der Beurteilung eine objektive Betrachtungsweise, ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).

    Gleiches kann für den Rahmen des Direktionsrechts überschreitende Weisungen gelten, denen jedoch sachlich nachvollziehbare Erwägungen des Arbeitgebers zugrunde liegen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).

    Ferner kann es an der für die Verletzungshandlung erforderlichen Systematik fehlen, wenn zwischen den einzelnen Teilakten lange zeitliche Zwischenräume liegen (BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).

    Die Beweislast für die Pflichtverletzung trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Gläubiger (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06), mithin hier der Kläger.

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
    Zwar ist nicht generell die Mitteilung eines genauen Datums in jedem Einzelfall erforderlich, zumindest aber eine Darstellung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. BAG, Beschluss vom 20.03.2003, 8 AZN 27/03 m.w.N.).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
    Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 11 Sa 7/07

    Mobbing als Grund für Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
    Zwar hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.04.2007, 11 Sa 7/07) angenommen, Mobbing könne einen Auflösungsgrund im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG darstellen.
  • BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96

    Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
    a) Unter Mobbing versteht man das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG, Beschluss vom 15.01.1997, 7 ABR 14/96).
  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    b) Die Voraussetzungen für eine analoge Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG auf Fälle der Änderungsschutzklage liegen nicht vor (ebenso LAG Rheinland-Pfalz 4. Juni 2009 - 11 Sa 66/09  - Rn. 72; HaKo-Fiebig/Gieseler 4. Aufl. KSchG § 9 Rn. 1; SPV/Vossen 10. Aufl. Rn. 2199) .
  • LAG Düsseldorf, 09.10.2012 - 16 Sa 1153/12

    Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren

    Eine gesetzliche Vorschrift, die derart weit reichend die Vertrags- und Gestaltungsfreiheit beeinträchtigt, kann nicht ohne weiteres erweiternd ausgelegt oder analog angewandt werden (vgl. HaKo-KSchR-Fiebig/Gieseler, a.a.O., § 9, Rn. 1 sowie Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen, a.a.O., Rn. 2199 gegen eine Analogie und LAG Rheinland-Pfalz vom 04.06.2009 - 11 Sa 66/09 - zit. nach juris, Rn. 72 gegen eine erweiternde Anwendung).

    (3)Das KSchG bietet keinen Anhaltspunkt für eine planwidrige Regelungslücke, die durch eine erweiternde Auslegung oder eine Analogie zu schließen wäre (LAG Rheinland-Pfalz vom 04.06.2009 - 11 Sa 66/09 - a.a.O.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18

    Eingruppierung, Mobbing

    Dass er bestimmte Umstände nach längerer Zeit nicht mehr im Einzelnen kennt, ist nicht ungewöhnlich, kann aber die Anforderungen an die Substantiierung nicht verringern (LAG Rheinland-Pfalz, 04. Juni 2009 - 11 Sa 66/09 - Rn. 67 bis 69, juris).
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