Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldforderung wegen Schikanierung am Arbeitsplatz; Unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers bei fehlender zeitlicher Einordnung des Mobbinggeschehens; Begründetheit eines Auflösungsantrags bei fehlender Kündigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schmerzensgeldforderung wegen Schikanierung am Arbeitsplatz; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers bei fehlender zeitlicher Einordnung des Mobbinggeschehens; unbegründeter Auflösungsantrag bei fehlender Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Darlegungslast bei der Geldendmachung von Schmerzensgeldansprüchen von Mobbing-Opfern
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 04.09.2008 - 7 Ca 638/08
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07
Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).Zugrunde zu legen ist bei der Beurteilung eine objektive Betrachtungsweise, ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).
Gleiches kann für den Rahmen des Direktionsrechts überschreitende Weisungen gelten, denen jedoch sachlich nachvollziehbare Erwägungen des Arbeitgebers zugrunde liegen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).
Die Beweislast für die Pflichtverletzung trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Gläubiger (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06), mithin hier der Kläger.
Das Arbeitsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass nur die zeitlich konkretisierten Vorfälle Grundlage der rechtlichen Bewertung sein können (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07).
- BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06
Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).Zugrunde zu legen ist bei der Beurteilung eine objektive Betrachtungsweise, ohne Rücksicht auf das subjektive Empfinden des betroffenen Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).
Gleiches kann für den Rahmen des Direktionsrechts überschreitende Weisungen gelten, denen jedoch sachlich nachvollziehbare Erwägungen des Arbeitgebers zugrunde liegen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).
Ferner kann es an der für die Verletzungshandlung erforderlichen Systematik fehlen, wenn zwischen den einzelnen Teilakten lange zeitliche Zwischenräume liegen (BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06).
Die Beweislast für die Pflichtverletzung trägt nach allgemeinen Grundsätzen der Gläubiger (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06), mithin hier der Kläger.
- BAG, 20.03.2003 - 8 AZN 27/03
Nichtzulassungsbeschwerde - Substantiierung von Mobbingvorwürfen
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
Zwar ist nicht generell die Mitteilung eines genauen Datums in jedem Einzelfall erforderlich, zumindest aber eine Darstellung der konkreten Situation mit ungefährer Zeitangabe (vgl. BAG, Beschluss vom 20.03.2003, 8 AZN 27/03 m.w.N.).
- BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06
Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
Ob dies der Fall ist, ist aufgrund einer umfassenden Güter- und Interessenabwägung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BAG, Urteil vom 24.04.2008, 8 AZR 347/07; BAG, Urteil vom 25.10.2007, 8 AZR 593/06; BAG, Urteil vom 16.05.2007, 8 AZR 709/06). - LAG Rheinland-Pfalz, 19.04.2007 - 11 Sa 7/07
Mobbing als Grund für Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
Zwar hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 19.04.2007, 11 Sa 7/07) angenommen, Mobbing könne einen Auflösungsgrund im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG darstellen. - BAG, 15.01.1997 - 7 ABR 14/96
Übernahme von Schulungskosten für die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2009 - 11 Sa 66/09
a) Unter Mobbing versteht man das systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte (BAG, Beschluss vom 15.01.1997, 7 ABR 14/96).
- BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13
Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag
- LAG Düsseldorf, 09.10.2012 - 16 Sa 1153/12
Zulässigkeit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses im Kündigungsschutzverfahren …
Eine gesetzliche Vorschrift, die derart weit reichend die Vertrags- und Gestaltungsfreiheit beeinträchtigt, kann nicht ohne weiteres erweiternd ausgelegt oder analog angewandt werden (vgl. HaKo-KSchR-Fiebig/Gieseler, a.a.O., § 9, Rn. 1 sowie Stahlhacke/Preis/Vossen-Vossen, a.a.O., Rn. 2199 gegen eine Analogie und LAG Rheinland-Pfalz vom 04.06.2009 - 11 Sa 66/09 - zit. nach juris, Rn. 72 gegen eine erweiternde Anwendung).(3)Das KSchG bietet keinen Anhaltspunkt für eine planwidrige Regelungslücke, die durch eine erweiternde Auslegung oder eine Analogie zu schließen wäre (LAG Rheinland-Pfalz vom 04.06.2009 - 11 Sa 66/09 - a.a.O.).
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18
Eingruppierung, Mobbing
Dass er bestimmte Umstände nach längerer Zeit nicht mehr im Einzelnen kennt, ist nicht ungewöhnlich, kann aber die Anforderungen an die Substantiierung nicht verringern (LAG Rheinland-Pfalz, 04. Juni 2009 - 11 Sa 66/09 - Rn. 67 bis 69, juris).