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   LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 663/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,26206
LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 663/12 (https://dejure.org/2013,26206)
LAG Köln, Entscheidung vom 12.03.2013 - 11 Sa 663/12 (https://dejure.org/2013,26206)
LAG Köln, Entscheidung vom 12. März 2013 - 11 Sa 663/12 (https://dejure.org/2013,26206)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung aus wichtigem Grund; Beleidigung in grober Art und Weise; Bespucken einer Kollegin; Erfordernis der Abmahnung vor einer Kündigung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 2; BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Schwerste Beleidigung von Arbeitskollegen rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kollegen bespuckt - fristlose Kündigung!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wegen Bespuckens einer Kollegin

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 282/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 663/12
    Besonders schwere Verstöße gegen vertragliche Pflichten bedürfen keiner vorherigen Abmahnung, wenn eine Hinnahme durch den Arbeitgeber offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urt. v. 24.03.2011 - 2 AZR 282/10 - m.w.N.).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 355/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - mittelbare Diskriminierung

    Auszug aus LAG Köln, 12.03.2013 - 11 Sa 663/12
    Grobe Beleidigungen des Arbeitgebers, seiner Vertreter und Repräsentanten oder von Arbeitskollegen stellen einen erheblichen Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine vertragliche Pflicht zur Rücksichtnahme dar (§ 241 Abs. 2 BGB) und sind "an sich" geeignet, eine außerordentliche fristlose Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urt. v. 07.07.2011 - 2 AZR 355/10 - m.w.N.).
  • ArbG Köln, 11.12.2019 - 7 Ca 2478/19
    Für den Fall der Bezeichnung einer Zeugin als "Fotze" nebst Bespucken ist dies bereits entschieden (LAG Köln 12.03.2013 - 11 Sa 663/12 -, Rn. 18).
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