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   LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06   

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https://dejure.org/2007,12961
LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06 (https://dejure.org/2007,12961)
LAG München, Entscheidung vom 31.01.2007 - 11 Sa 674/06 (https://dejure.org/2007,12961)
LAG München, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 11 Sa 674/06 (https://dejure.org/2007,12961)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung wegen der Androhung einer künftigen Arbeitsunfähigkeit für den Fall der Nichtgewährung von Urlaub; Gleisetzung einer nicht ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung mit einer unterlassenen Betriebsratsanhörung; ...

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BAT § 54

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fristlose Kündigung bei Androhung der Arbeitsunfähigkeit für den Fall verweigerter Urlaubsgewährung - Grundsatz der subjektiven Determinierung bei der Darstellung der Kündigungsgründe gegenüber Betriebsrat

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
    Diese erst durch das Betriebsverfassungsgesetz 1972 eingeführte Rechtsfolge soll nach Sinn und Zweck des Anhörungsverfahrens auch für den Fall "nicht ordnungsgemäßer" Anhörung gelten (vgl. BAG, Urt. vom 22.09.1994, Az.:2 AZR 31/94, NZA 1995, 363).
  • BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 123/02

    Berufungsurteil ohne Tatbestand - außerordentliche Kündigung wegen Androhung

    Auszug aus LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
    Es ist zwar richtig, dass die vom Bundesarbeitsgericht zu diesem Themenkreis in den Entscheidungen vom 17.6.2003 (Az.: 2 AZR 423/02, NZA 2004, 564) sowie vom 5.11.1992 (Az.: 2 AZR 147/92, NZA 1993, 308) entwickelten Grundsätze von einer Fallkonstellation ausgingen, in der der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Androhung noch nicht krank war.
  • BAG, 05.11.1992 - 2 AZR 147/92

    Fristlose Kündigung wegen Androhung einer künftigen Erkrankung

    Auszug aus LAG München, 31.01.2007 - 11 Sa 674/06
    Es ist zwar richtig, dass die vom Bundesarbeitsgericht zu diesem Themenkreis in den Entscheidungen vom 17.6.2003 (Az.: 2 AZR 423/02, NZA 2004, 564) sowie vom 5.11.1992 (Az.: 2 AZR 147/92, NZA 1993, 308) entwickelten Grundsätze von einer Fallkonstellation ausgingen, in der der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Androhung noch nicht krank war.
  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 251/07

    Außerordentliche fristlose Kündigung - Ankündigung einer Erkrankung

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 31. Januar 2007 - 11 Sa 674/06 - aufgehoben.
  • LAG München, 02.12.2009 - 11 Sa 478/09

    Außerordentliche Kündigung

    Mit Urteil vom 31. Januar 2007 hat die Kammer die seinerzeit unter dem Az.: 11 Sa 674/06 eingetragene Berufung des Klägers - bei zugelassener Revision - zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Kündigung sei aus wichtigem Grund i. S. d. § 54 BAT gerechtfertigt.
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