Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eingruppierung eines Sportlehrers mit Zusatzausbildung nach den Richtlinien des Finanzministeriums über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 23.04.2002 - 7 Ca 448/01
- LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02
- BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 584/02
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.05.1994 - 4 AZR 524/93
BAT - Eingruppierung - Sportlehrer
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02
Eine Höhergruppierung in Vergütungsgruppe IV a BAT lässt sich über die Tätigkeit als Sportlehrer nicht erreichen, denn die Mitberücksichtigung von Unterricht in einem weiteren Fach kommt nur dann in Betracht, wenn dieser Unterricht hinsichtlich seiner Vergütung derselben Vergütungsgruppe zugeordnet ist (vgl. BAG Urt. v. 18.5.1994 - 4 AZR 524/93).Es spricht viel dafür, dass die Richtlinie 3.1.11 nur erfüllt ist, wenn der Lehrer zwei technische oder zwei musische oder ein technisches und ein musisches Fach unterrichten darf (so wohl BAG Urt. v. 18.5.1994 - 4 AZR 524/93, ebenso Böhm-Spiertz, Anh. Ba Nr. 1 Eingruppierung RL-Lehrkräfte/BAT Anm. 31 bis 32).
Damit kann aber auch der Kläger nicht verlangen, eine höhere Vergütung zu erhalten, weil er mehr als ein Fach unterrichten kann (BAG Urt. v. 18.5.1994 - 4 AZR 524/93).
- BAG, 17.12.1992 - 10 AZR 306/91
Gleichbehandlung innerhalb eines Geschäftsbereiches
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02
Soweit er eine ungleiche Vergütung gegenüber den beamteten Sport- und Techniklehrern geltend macht, scheitert sein Anspruch bereits daran, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes Beamte und Angestellte schon aufgrund ihres Status nicht miteinander verglichen werden können (BAG, Urt. vom 17.12.92, 10 AZR 306/91, AP Nr. 105 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 24.04.1991 - 4 AZR 570/90
Eingruppierung einer Werkstattlehrerin - Gleichbehandlung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02
Im Übrigen zeigt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes, dass sie der besseren Ausbildungsqualifikation (nicht notgedrungen besseren Fähigkeit) einen wichtigen Stellenwert im Rahmen der Eingruppierung beimisst, indem beispielsweise entschieden wurde, dass es dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz widerspreche, wenn ein angestellter Lehrer mit höherer Qualifikation (Befähigung zur Beamtenlaufbahn im Hinblick auf die abgelegte erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt) bei gleicher Tätigkeit eine geringere Vergütung erhält als ein angestellter Lehrer mit geringerer Qualifikation (fehlender Qualifikation zur Beamtenlaufbahn) (BAG Urt. v. 24.4.1991 - 4 AZR 570/90 - AP Nr. 140 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 582/99
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02
Er unterrichtet deshalb kein wissenschaftliches Fach (vgl. BAG Urt. v. 15.11.2000 - 10 AZR 582/99 - ZTR 2001, 225 f). - BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 619/89
Unbillige Aberkennung von Qualifikationen - Eingruppierung von Lehrer - …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 Sa 70/02
Die Ausübung des Leistungsbestimmungsrechtes durch Änderung oder Ergänzung der arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Erlasse oder Richtlinien unterliegt jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts einer gerichtlichen Angemessenheits- und Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB (BAG Urt. v. 28.3.1990 - 4 AZR 619/89 - AP Nr. 26 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
- BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 584/02 Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 12. September 2002 - 11 Sa 70/02 - wird zurückgewiesen.