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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10 (https://dejure.org/2011,16720)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2011 - 11 Sa 710/10 (https://dejure.org/2011,16720)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 11 Sa 710/10 (https://dejure.org/2011,16720)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebungsvertrag; Wiedereinstellungsanspruch - Wiedereinstellungsanspruch nach Auflösungsantrag; Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98; 23.11.2006, 8 AZR 349/06; 25.10.2007, 8 AZR 989/06 und 08.05.2008, 6 AZR 517/07) kommt im Falle des Ausspruchs einer betriebsbedingten Kündigung ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung / Wiedereinstellung des Arbeitsnehmers dann in Betracht, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt, da sich dann die Prognose des Arbeitgebers im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung (Prüfungszeitpunkt des § 1 KSchG), nachträglich als unzutreffend herausgestellt hat.

    Diesem Wiedereinstellungsanspruch und Kontrahierungszwang können jedoch als Korrektiv des Ausgleichs der widerstreitenden grundgesetzlichen Standpunkte berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (vgl. hierzu beispielsweise BAG 28.06.2000, 7 AZR 904/98, zitiert nach JURIS).

    In Ausfüllung dieser gesetzlichen Regelung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28.06.2000, 7 AZR 904/98 und 15.09.2004, 4 AZR 9/04, zitiert nach JURIS).

    Wie zuvor zitiert (II 2 d. Entscheidungsgründe), ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Rahmen der Wiedereinstellung bei der Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern eine willkürfreie an betrieblichen Belangen und sozialen Gesichtspunkten ausgerichtete Entscheidung gemäß §§ 242, 315 BGB zu treffen, auf die die Grundsätze des § 1 Abs. 3 KSchG nicht ohne weiteres übertragen werden können (vgl. beispielsweise BAG 28.06.2000, 7 AZR 904/98).

  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98; 23.11.2006, 8 AZR 349/06; 25.10.2007, 8 AZR 989/06 und 08.05.2008, 6 AZR 517/07) kommt im Falle des Ausspruchs einer betriebsbedingten Kündigung ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung / Wiedereinstellung des Arbeitsnehmers dann in Betracht, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt, da sich dann die Prognose des Arbeitgebers im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung (Prüfungszeitpunkt des § 1 KSchG), nachträglich als unzutreffend herausgestellt hat.

    Solange die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages nicht durch Anfechtung, Wegfall der Geschäftsgrundlage oder aus anderem Grunde beseitigt worden ist, scheidet ein Wiedereinstellungsanspruch aus (BAG 23.11.2006, 8 AZR 349/06).

    Der Kläger wäre auch beweisbelastet gewesen, darzulegen, dass der Aufhebungsvertrag nur und ausschließlich dazu diente, die gesetzliche Regelung des § 1 Abs. 3 KSchG auszuhebeln, da der Kläger hinsichtlich der seine Klage fördernden Tatsachenumstände darlegungs- und beweisbelastet ist (BAG 23.11.2006, 8 AZR 349/06).

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Dass ein etwaig geeigneter Arbeitsplatz während der Kündigungsfrist zu besetzen war und darüber hinaus der Kläger im Rahmen der Entscheidung der zuerst heranzuziehende Mitarbeiter gewesen wäre, obliegt der Darlegungs- und Beweislast des Klägers (vgl. BAG 16.05.2002, 8 AZR 320/01; 25.09.2008, 8 AZR 607/07).
  • BAG, 25.09.2008 - 8 AZR 607/07

    Betriebs- (teil-) übergang - Bewachungsauftrag - Truppenübungsplatz

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Dass ein etwaig geeigneter Arbeitsplatz während der Kündigungsfrist zu besetzen war und darüber hinaus der Kläger im Rahmen der Entscheidung der zuerst heranzuziehende Mitarbeiter gewesen wäre, obliegt der Darlegungs- und Beweislast des Klägers (vgl. BAG 16.05.2002, 8 AZR 320/01; 25.09.2008, 8 AZR 607/07).
  • BAG, 15.09.2004 - 4 AZR 9/04

    Auslegung eines Prozessvergleichs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    In Ausfüllung dieser gesetzlichen Regelung sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 28.06.2000, 7 AZR 904/98 und 15.09.2004, 4 AZR 9/04, zitiert nach JURIS).
  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 989/06

    Wiedereinstellungsanspruch - Betriebsübergang - unbeachtlicher Widerspruch

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98; 23.11.2006, 8 AZR 349/06; 25.10.2007, 8 AZR 989/06 und 08.05.2008, 6 AZR 517/07) kommt im Falle des Ausspruchs einer betriebsbedingten Kündigung ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung / Wiedereinstellung des Arbeitsnehmers dann in Betracht, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt, da sich dann die Prognose des Arbeitgebers im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung (Prüfungszeitpunkt des § 1 KSchG), nachträglich als unzutreffend herausgestellt hat.
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Die inhaltlich trennbaren, einzeln aus sich heraus verständlichen AGB-Bestimmungen sind daher einer gesonderten einzelgegenständlichen Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BAG, 25.06.2003, NJW 2003, 2899, BAG 15.03.2005, 9 AZR 502/03).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 28.06.2000, 7 AZR 904/98; 23.11.2006, 8 AZR 349/06; 25.10.2007, 8 AZR 989/06 und 08.05.2008, 6 AZR 517/07) kommt im Falle des Ausspruchs einer betriebsbedingten Kündigung ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung / Wiedereinstellung des Arbeitsnehmers dann in Betracht, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für den Arbeitnehmer ergibt, da sich dann die Prognose des Arbeitgebers im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung (Prüfungszeitpunkt des § 1 KSchG), nachträglich als unzutreffend herausgestellt hat.
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 9/05

    Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Dem Antrag steht nicht entgegen, wie auch das Arbeitsgericht zutreffend dargestellt hat, dass der Kläger die Einstellung rückwirkend zum 01.01.2010 begehrt, denn seit Inkrafttreten des § 311 a Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechtes vom 26.11.2001, steht es der Wirksamkeit des abzuschließendes Vertrages nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 BGB nicht zu leisten braucht und dieses Hindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt (vgl. BAG, Urteil vom 09.11.2006, 2 AZR 9/05, im Weiteren soweit nicht abweichend angegeben jeweils zitiert nach JURIS).
  • BGH, 25.06.2003 - VIII ZR 344/02

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung bei fehlerhafter Fälligkeitsregelung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2011 - 11 Sa 710/10
    Die inhaltlich trennbaren, einzeln aus sich heraus verständlichen AGB-Bestimmungen sind daher einer gesonderten einzelgegenständlichen Wirksamkeitsprüfung zu unterziehen (vgl. BAG, 25.06.2003, NJW 2003, 2899, BAG 15.03.2005, 9 AZR 502/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 6 Sa 624/11

    Wiedereinstellungsanspruch nach Abschluss eines gerichtlichen

    Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz habe in der Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 11 Sa 710/10 - für eine vergleichbare Konstellation eine Störung der Geschäftsgrundlage angenommen.

    Soweit die Berufung unter Anknüpfung an die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 12. Mai 2011 - 11 Sa 710/10 - meint, wegen einer Falschankündigung der Beklagten - Verlagerung der Produktion nach C - sei von einer Störung der Geschäftsgrundlage auszugehen, vermag dem die Berufungskammer nicht zu folgen, weil sich - unabhängig von der Entwicklung des Werkes in C - die Beschäftigungsmöglichkeiten am ursprünglichen Arbeitsort erst nach Abschluss des Abfindungsvergleichs ergeben haben.

  • ArbG Hamburg, 07.05.2014 - 27 Ca 537/13

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrags und Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis aufgrund eines Aufhebungsvertrages aus, besteht kein Wiedereinstellungsanspruch, solange die Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages nicht wegen Anfechtung, Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder aus einem anderen Grunde beseitigt worden ist (BAG v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -, juris Rn. 32; LAG Rheinland-Pfalz v. 12.05.2011 - 11 Sa 710/10 -, juris Rn. 64; anders wohl LAG Düsseldorf v. 14.11.2011 - 14 Sa 1078/11 -, juris Rn. 66).
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