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Rechtsprechung
   LAG Köln, 04.07.1997 - 11 Sa 838/96   

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LAG Köln, 04.07.1997 - 11 Sa 838/96 (https://dejure.org/1997,6250)
LAG Köln, Entscheidung vom 04.07.1997 - 11 Sa 838/96 (https://dejure.org/1997,6250)
LAG Köln, Entscheidung vom 04. Juli 1997 - 11 Sa 838/96 (https://dejure.org/1997,6250)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Arbeitsvertrages; Erteilung einer Lohnabrechnung; Leistung eines Konzessionsträgers zur Erreichung eines gesellschaftsrechtlichen Zwecks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Köln, 22.07.1994 - 13 Sa 414/94

    Lohn; Zahlungsklage; Arbeitszeit; Beweislast; Beweisantritt; Beweismittel

    Auszug aus LAG Köln, 04.07.1997 - 11 Sa 838/96
    Leugnet nämlich der Arbeitgeber gegenüber der Vergütungsforderung des Arbeitnehmers die Vertragserfüllung, ist er für die Nicht-Leistung beweispflichtig (LAG Köln, Urteil vom 07.04.1995 - 13 Sa 1244/94 in MDR 1996, 79 = BB 1995, 2276; Urteil vom 22.07.1994 - 13 Sa 414/94); denn für die Ableistung der Regel-Arbeitszeit spricht die Vermutung der Vertragstreue.
  • BAG, 02.02.1994 - 10 AZR 673/92

    Lohnausgleichskasse des Dachdeckerhandwerks (LAK) - Eintragung einer

    Auszug aus LAG Köln, 04.07.1997 - 11 Sa 838/96
    Ein solches Austauschverhältnis ist nicht etwa an sich bereits unwirksam: Die Rechtslage gleicht der Übernahme der Konzessionsträgerschaft z. B. im Handwerksbereich; sie bildet als solche einen erlaubten Zweck (BAG, Urteil vom 02.02.1994 - 10 AZR 673/92 in NZA 1994, 749 m.w.N.).
  • LAG Köln, 07.04.1995 - 13 (10) Sa 1244/94

    Arbeitgeber: Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung nicht erbrachter

    Auszug aus LAG Köln, 04.07.1997 - 11 Sa 838/96
    Leugnet nämlich der Arbeitgeber gegenüber der Vergütungsforderung des Arbeitnehmers die Vertragserfüllung, ist er für die Nicht-Leistung beweispflichtig (LAG Köln, Urteil vom 07.04.1995 - 13 Sa 1244/94 in MDR 1996, 79 = BB 1995, 2276; Urteil vom 22.07.1994 - 13 Sa 414/94); denn für die Ableistung der Regel-Arbeitszeit spricht die Vermutung der Vertragstreue.
  • BAG, 18.03.2009 - 5 AZR 355/08

    Konzessionsträger - Scheingeschäft - Umgehungsgeschäft

    Die Vereinbarung ist zumindest im Innenverhältnis nichtig (ebenso LAG Niedersachsen 23. Oktober 2001 - 13 Sa 553/01 - LAGE BGB § 134 Nr. 8; Thüringer LAG 9. März 2001 - 5 Sa 10/2001 - LAGE BGB § 134 Nr. 7; OLG Koblenz 11. Februar 1994 - 8 U 535/93 - NJW-RR 1994, 493; OLG Hamm 10. November 1999 - 8 U 31/99 - NJW-RR 2000, 1565; 12. März 2001 - 8 U 86/00 - NZG 2001, 747; MünchKommBGB/Armbrüster 5. Aufl. § 134 Rn. 18; Palandt/Ellenberger § 134 Rn. 29; Karsten GewArch 2003, 95; aA LAG Hamm 12. Juli 1990 - 10 Sa 365/90 - LAG Köln 4. Juli 1997 - 11 Sa 838/96 - zur Haftung im Außenverhältnis: vgl. auch BAG 2. Februar 1994 - 10 AZR 673/92 - AP BGB § 705 Nr. 8 = EzA BGB § 705 Nr. 2; BSG 12. November 1986 - 9b RU 8/84 - BSGE 61, 15).
  • LAG Köln, 30.10.2007 - 13 Sa 679/07

    Konzessionsträger; Handwerk; Meister; Umgehungsgeschäft

    Es kann offen bleiben, ob es sich bei dem Vertragsverhältnis der Parteien, das nicht die Erbringung einer Arbeitsleistung, sondern vielmehr die Übernahme der Konzessionsträgerschaft in einem Handwerksbetrieb zum Gegenstand hat, um einen Arbeitsvertrag, oder - was näher liegt - einen Gesellschaftsvertrag handelt (vgl. dazu BAG 02.02.1994 - 10 AZR 673/92; LAG Köln 04.07.1997 - 11 Sa 838/96).
  • LAG Niedersachsen, 23.10.2001 - 13 Sa 553/01

    Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages

    Konzessionsträgerverträge der vorliegenden Art werden überwiegend als Umgehungsgeschäfte mit Nichtigkeitsfolge bewertet (z. B. MünchKomm zum BGB, a.a.O., Rnr. 19; Palandt, a.a.O., Rnr. 29; Thüringer Landesarbeitsgericht vom 09.03.2001, 5 Sa 10/01 , DB 2001, S. 1835; OLG Koblenz vom 11.02.1994, 8 U 535/93 , NJW-RR 1994, S. 493; OLG Hamm vom 12.03.2001, 8 U 86/00 (bejaht Sittenwidrigkeit); a.A.: LAG Hamm vom 12.07.1990, 10 Sa 365/90 ; LAG Köln vom 04.07.1997, 11 Sa 838/96 ).
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   LAG Hessen, 13.01.1997 - 11 Sa 838/96   

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LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Januar 1997 - 11 Sa 838/96 (https://dejure.org/1997,36144)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Hamm, 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01

    Zum Haftungsumfang von Fraktionen im Rat einer Stadt

    Deshalb lassen sich aus den für Parlamentsfraktionen geltenden Regelungen übertragbare Grundsätze für Fraktionen in Gemeinvertretungen herleiten (vgl. VG Köln v. 08.05.1991 - 4 K 2279/90 - zur Parteifähigkeit einer Kreistagsfraktion: Hess. LAG v. 13.01.1997 - 11 Sa 838/96 -).

    Auch hierin folgt die Berufungskammer jedoch den überzeugenden Erwägungen des Arbeitsgerichts, dass mit der mittlerweile wohl herrschenden Ansicht (vgl. auch Hess. LAG v. 13.01.1997, a.a.O.; Held/Becker/Wansleben, a.a.O., S. 2 o. m.w.N.) die Ratsfraktion als nicht rechtsfähiger Verein (§ 54 BGB), dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist (§ 21 BGB), qualifiziert wird.

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