Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2010 - 11 Sa 887/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Weiterbeschäftigung während eines Kündigungsrechtsstreits; Klage bei nicht rechtskräftiger Abänderung der stattgebenden erstinstanzlichen Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12; BGB § 611 Abs. 1
Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits; unwirksame Klage bei nicht rechtskräftiger Abänderung der stattgebenden erstinstanzlichen Entscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 15.04.2010 - 59 Ca 19534/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2010 - 11 Sa 887/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2010 - 11 Sa 887/10
Das Arbeitsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen auf den Beschluss des großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Februar 1985 (- GS 1/84 - NZA 1985, Seite 702 ) gestützt (Blatt 189 f. der Akte).a) Wie der gemeinsame Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluss GS 1/84 vom 27. Februar 1985 (AP-Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) ausgeführt hat, begründet außer im Falle der offensichtlichen Unwirksamkeit einer Kündigung die Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses ein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers an einer Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Verfahrens.
- LAG Schleswig-Holstein, 29.09.2011 - 5 Sa 155/11
Befristeter Arbeitsvertrag, Unbefristetes Arbeitsverhältnis, Befristungsabrede, …
Der mit Beschluss des Gro- ßen Senat des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1985 entwickelte allgemeine Weiterbeschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers - GS 1/84 - aus einem arbeitsgerichtlichen Urteil im laufenden Kündigungsschutzverfahren besteht nur so lange, wie dieses Urteil selbst Bestand hat (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 25.05.2010 11 Sa 887/10 -, zit. n. Juris; ArbG Marburg, Beschl. v. 18.02.2008 2 Ca 184/06 -, zit. n. Juris).