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   LAG Hamm, 09.01.2001 - 11 Sa 889/00   

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https://dejure.org/2001,12759
LAG Hamm, 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 (https://dejure.org/2001,12759)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 (https://dejure.org/2001,12759)
LAG Hamm, Entscheidung vom 09. Januar 2001 - 11 Sa 889/00 (https://dejure.org/2001,12759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; Entgeltfortzahlungszeitraum gemäß § 3 Abs. 1 EFZG ; Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalles

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 759
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2010 - 11 Sa 547/09

    Entgeltfortzahlung bei zwei selbständigen Verhinderungsfällen - Arbeitsfähigkeit

    Eine weitere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (vgl. BAG, Urteil vom 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 - AP Nr. 48 zu § 1 LohnFG vom 12.09.1967 - 1 AZR 367/66 - AP Nr. 27 zu § 133 c GewO; LAG Hamm, Urteil vom 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 - zitiert nach juris).
  • ArbG Hamburg, 10.12.2014 - 27 Ca 300/14

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Grundsatz der Einheit des

    Eine weitere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitnehmer nur fordern, wenn die erste Arbeitsverhinderung bereits in dem Zeitpunkt beendet war, in dem eine weitere Erkrankung zu einer neuen Arbeitsverhinderung führt (vgl. BAG v. 02.12.1981 - 5 AZR 89/80 -, juris; LAG Hamm v. 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 -, juris).
  • LAG Hamm, 10.08.2005 - 18 Sa 255/05

    Entgeltfortzahlung im Kranheitsfall, Überlappung verschiedener Erkrankungen,

    Auch mehrere unterschiedliche Erkrankungen, die sich teilweise überlappen, lösen nur einmal nach dem Grundsatz der Einheit des Versicherungsfalles für sechs Wochen einen Entgeltfortzahlungsanspruch auf (vgl. BAG Urteil vom 02.02.1994 - 5 AZR 345/93 - NZA 1994, 547; BAG Urteil vom 19.06.1991 - 5 AZR 304/90 - NZA 1961, 894; LAG Hamm Urteil vom 09.01.2001 - 11 Sa 889/00 - Schmitt, Entgeltfortzahlungsgesetz, 5. Aufl., § 3 Rn. 196; Marienhagen/Künzel, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 52 d; Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung, § 3 Rn. 216; ErfK/Dörner, 5. Aufl., § 3 EntgFG Rn. 97; a.A. Kunz/Wedde, Entgeltfortzahlungsrecht, 2 Aufl., § 3 Rn. 160).
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