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   LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08   

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LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08 (https://dejure.org/2008,4220)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08 (https://dejure.org/2008,4220)
LAG Hamm, Entscheidung vom 05. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 (https://dejure.org/2008,4220)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Versetzung von Mitarbeitern im Zuge der Auflösung der Versorgungsämter in NRW; Berechtigtes Interesse eines Arbeitnehmers zur gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Vorgaben des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und ...

  • Judicialis

    EingliederungsG/Versorgungsämter § 1 Abs. 3; ; EingliederungsG/Versorgungsämter § 2 Abs. 1; ; EingliederungsG/Versorgungsämter § 10 Abs. 1; ; EingliederungsG/Versorgungsämter § 10 ... Abs. 5; ; EingliederungsG/Versorgungsämter § 10 Abs. 6; ; EingliederungsG/Versorgungsämter § 10 Abs. 7; ; EingliederungsG/Versorgungsämter §§ 11 - 21; ; EingliederungsG/Versorgungsämter § 20 Abs. 1; ; LPVG NW § 66 Abs. 2; ; LPVG NW § 66 Abs. 5; ; LPVG NW § 66 Abs. 7; ; LPVG NW § 66 Abs. 8; ; LPVG NW § 72; ; LPVG NW § 72 Abs. 2 Nr. 5; ; ZPO §§ 916 ff.; ; ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; ArbGG § 62 Abs. 2; ; SGB IX §§ 69 bis 145; ; TV-L § 4 Abs. 1; ; TV-L § 4 Abs. 3; ; TV-L § 4 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründeter Eilantrag gegen Zuweisung eines neuen Arbeitsortes nach Auflösung der Versorgungsämter - überwiegendes Interesse des Landes an der Aufrechterhaltung der Verwaltungstätigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Düsseldorf, 16.11.2007 - 34 L 1750/07

    Einleitung eines personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsverfahrens im Wege

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08
    Der Beschluss erklärt das beteiligte MAGS für verpflichtet, das Mitbestimmungsverfahren einzuleiten (VG Düsseldorf 34 L 1750/07.PVL - Bl. 40 ff. GA).

    Durch Beschluss der 34. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.12.2007 ist die einstweilige Verfügung des Vorsitzenden der Fachkammer vom 16.11.2007 bestätigt worden (34 L 1750/07.PVL - Bl. 48 ff. GA).

  • BAG, 26.06.2002 - 6 AZR 50/00

    Übereinstimmend erklärte Erledigung der Hauptsache/Direktionsrecht -

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08
    Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der wie hier die Verfügungsklägerin mit dem im öffentlichen Dienst üblichen Vertrag eingestellt wird, hat wegen der Bezugnahme auf den Tarifvertrag regelmäßig davon auszugehen, dass er dem tarifvertraglichen Direktionsrecht unterstehen soll und er dementsprechend grundsätzlich verpflichtet ist, jede ihm im Bereich des Arbeitgebers zugewiesene Tätigkeit der vereinbarten Vergütungsgruppe zu verrichten (BAG 21.01.2004 NZA 2005, 61 - 63; BAG 26.06.2002 6 AZR 50/00; BAG 29.10.1997 AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51).
  • BAG, 21.01.2004 - 6 AZR 583/02

    Tarifliche Versetzungsbefugnis - Dienstort

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08
    Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der wie hier die Verfügungsklägerin mit dem im öffentlichen Dienst üblichen Vertrag eingestellt wird, hat wegen der Bezugnahme auf den Tarifvertrag regelmäßig davon auszugehen, dass er dem tarifvertraglichen Direktionsrecht unterstehen soll und er dementsprechend grundsätzlich verpflichtet ist, jede ihm im Bereich des Arbeitgebers zugewiesene Tätigkeit der vereinbarten Vergütungsgruppe zu verrichten (BAG 21.01.2004 NZA 2005, 61 - 63; BAG 26.06.2002 6 AZR 50/00; BAG 29.10.1997 AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51).
  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

    Auszug aus LAG Hamm, 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08
    Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der wie hier die Verfügungsklägerin mit dem im öffentlichen Dienst üblichen Vertrag eingestellt wird, hat wegen der Bezugnahme auf den Tarifvertrag regelmäßig davon auszugehen, dass er dem tarifvertraglichen Direktionsrecht unterstehen soll und er dementsprechend grundsätzlich verpflichtet ist, jede ihm im Bereich des Arbeitgebers zugewiesene Tätigkeit der vereinbarten Vergütungsgruppe zu verrichten (BAG 21.01.2004 NZA 2005, 61 - 63; BAG 26.06.2002 6 AZR 50/00; BAG 29.10.1997 AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 51).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2016 - 7 SaGa 1629/16

    Einstweilige Verfügung - Direktionsrecht

    Es soll grundsätzlich ausreichend sein, wenn der Arbeitnehmer eine Klärung der Rechtswirksamkeit im regulären Hauptsacheverfahren des arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahrens herbeiführen könne (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Hessen Beschluss vom 24. Juni 2010 - 9 Ta 192/10 -, juris, LAG Köln Beschluss vom 14. August 2009 - 9 Ta 264/09 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 -).
  • LAG Hessen, 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10

    Unterlassungsanspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren - vertragswidrige

    Es wird regelmäßig als zumutbar angesehen, dass der Arbeitnehmer der Anweisung zunächst Folge leistet und dann deren Rechtmäßigkeit im Hauptsacheverfahren überprüfen lässt (LAG Hamm vom 05. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 -, zitiert nach juris; LAG Berlin-Brandenburg vom 12. August 2008 - 16 SaGa 1366/08 -, zitiert nach juris; LAG München vom 18. September 2002, NZA-RR 2003, 273).

    Schließlich kann für die Bejahung eines Verfügungsgrundes sprechen, wenn der angeordnete Ortswechsel sich als "Strafversetzung" darstellt und dem Arbeitnehmer deshalb ein erheblicher Imageverlust droht (LAG Hamm vom 05. Februar 2008 a. a. O.; Korinth, a. a. O., Seite 222 - 224).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 6 SaGa 2/13

    Aufforderung zur Arbeitsaufnahme gegenüber freigestelltem Betriebsratsmitglied

    Neben einem gesteigerten Abwehrinteresse des Arbeitnehmers erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Schleswig-Holstein - 10. November 2011 - 5 SaGa 12/11 - zitiert nach juris LAG Hamm, 05. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2008 - L 10 VG 20/03

    Verfassungsmäßigkeit der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen,

    Die Entscheidung des LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08 - steht der vom ArbG Gelsenkirchen geäußerten Rechtsauffassung nicht entgegen.
  • ArbG Berlin, 01.07.2014 - 16 Ga 8789/14

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung bei der Behörde des

    (LAG Hessen vom 15.02.2011 - 13 SaGa 1934/10, Rn. 49; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; Sächsisches LAG vom 26.10.2005 - 2 Sa 641/05).

    Abweichungen hiervon werden von der Rechtsprechung nur in bestimmten, vom Arbeitnehmer darzulegenden (LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; LAG Hessen vom 19.08.2002 - 16 SaGA 1118/02) und glaubhaft zu machenden Ausnahmefällen angenommen, in denen der Arbeitnehmer ein gesteigertes Abwehrinteresse hat.

    Dies kann der Fall sein, wenn sich die Weisung etwa als offensichtlich unwirksam herausstellen sollte, sich der Arbeitnehmer erheblichen Gesundheitsgefahren aussetzen würde, die Tätigkeiten seien berufliches Ansehen irreparabel schädigen oder ihn in schwere Gewissenkonflikte bringen würden (LAG Rheinland-Pfalz von 09.02.2011 - 7 Ca 4/11, Rn. 35; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; in dieselbe Richtung mit großer Zurückhaltung LAG Berlin-Brandenburg vom 12.08.2008 - 16 SaGa 1366/08).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2016 - 2 SaGa 1/16

    Einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines Beschäftigungsanspruchs eines

    Von diesem strengen Maßstab kann allenfalls in Fällen offenkundig rechtswidriger Missachtung des Beschäftigungsanspruchs abgerückt werden (LAG Mecklenburg-Vorpommern aaO; LAG Hamm 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - juris.de).

    Von diesem strengen Maßstab kann allenfalls in Fällen offenkundig rechtswidriger Missachtung des Beschäftigungsanspruchs abgerückt werden (LAG Mecklenburg-Vorpommern aaO; LAG Hamm 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - juris.de).

  • LAG Köln, 24.06.2010 - 9 Ta 192/10

    Einstweilige Verfügung - Versetzung - Home Office

    Daneben erkennt die Rechtsprechung lediglich in Fällen einer offenkundigen Rechtswidrigkeit der arbeitgeberseitigen Maßnahme das Bestehen eines Verfügungsgrundes an (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 5. Februar 2008 - 11 SaGa 4/08 - LAG Köln, a.a.O. und Beschluss vom 14. August 2009 - 9 Ta 264/09 - LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 12. Mai 2009 - 5 SaGa 4/08 -).
  • ArbG Hamm, 18.08.2008 - 5 Ca 2426/07

    Personalgestellung - Gesetz zur Eingliederung der Versorungsämter in die

    Ein Angestellter des öffentlichen Dienstes, der - wie hier die Klägerin - mit dem in öffentlichen Dienst üblichen Vertrag eingestellt wird, hat wegen der Bezugnahme auf den Tarifvertrag regelmäßig davon auszugehen, dass er dem tarifvertraglichen Direktionsrecht unterstehen soll und er dementsprechend grundsätzlich verpflichtet ist, jede ihm im Bereich des Arbeitgebers zugewiesene Tätigkeit der vereinbarten Vergütungsgruppe zu verrichten (zu alledem: LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08, juris, m.w.N.).

    Auch die zusätzliche Vergabe von Entfernungspunkten sowie die abschließende "Härtefallkorrektur" sind rechtlich nicht zu beanstanden (ArbG Hamm vom 29.02.2008 - 2 Ca 2427/07, n.v.; LAG Hamm vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08, juris).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - 5 SaGa 4/08

    Einstweilige Verfügung - Abordnung eines Lehrers - Verfügungsgrund - kein

    Vielmehr erfordert die Bejahung eines Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung, ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann (LAG Hamm, Urteil vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., Teil I Rz. 51; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl. S. 473 jeweils m. w. N.).
  • LAG Köln, 14.05.2008 - 3 SaGa 3/08

    Personalgestellung; Versetzung; Mitbestimmung; Versorgungsamt; einstweiliger

    Vielmehr erfordert die Bejahung eines Verfügungsgrundes für eine einstweilige Verfügung gegen Weisungen des Arbeitgebers zu Inhalt, Ort und Art der Arbeitsleistung, ein deutlich gesteigertes Abwehrinteresse des Arbeitnehmers, wie es allenfalls bei erheblichen Gesundheitsgefahren, einer drohenden irreparablen Schädigung des beruflichen Ansehens oder bei schweren Gewissenskonflikten bestehen kann (LAG Hamm, Urteil vom 05.02.2008 - 11 SaGa 4/08 - Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., Teil I Randziffer 51; Ostrowicz/Künzl/Schäfer, Handbuch des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, 3. Aufl. S. 473 jeweils m. w. N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2011 - 7 Ta 280/10

    Einstweilige Verfügung - Versetzungsanordnung - offensichtliche Rechtswidrigkeit

  • LAG Köln, 14.08.2009 - 9 Ta 264/09

    Versetzung - Lehrer - Direktionsrecht - einstweilige Verfügung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 7 Ta 7/11

    Einstweilige Verfügung gegen Versetzung

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.11.2011 - 5 SaGa 12/11

    Einstweiliges Verfügungsverfahren, Arbeitsanweisungen, Direktionsrecht, Umfang

  • LAG Hamburg, 20.11.2014 - 7 SaGa 4/14

    Berufungsverfahren in Sachen Hannemann gegen FHH wegen einstweiliger Verfügung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 7 Ta 3/11

    Einstweilige Verfügung gegen Versetzung

  • LAG Sachsen, 05.09.2011 - 7 SaGa 20/11

    Unbegründeter Eilantrag auf Unterlassung einer Versetzung bei unsubstantiierten

  • ArbG Herne, 10.02.2010 - 6 Ga 6/10

    Einstweilige Verfügung, Auslegung von Arbeitsverträgen, selbst widerlegte

  • ArbG Suhl, 05.06.2008 - 6 Ga 12/08
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