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   LG Karlsruhe, 30.10.2018 - 11 T 218/18   

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https://dejure.org/2018,36736
LG Karlsruhe, 30.10.2018 - 11 T 218/18 (https://dejure.org/2018,36736)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2018 - 11 T 218/18 (https://dejure.org/2018,36736)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2018 - 11 T 218/18 (https://dejure.org/2018,36736)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rabüro.de

    Beitreibung von Rückerstattung einer Betreuervergütung unzulässig, wenn Festsetzungsbeschluss offensichtlich unrichtig

  • RA Kotz

    Beitreibung einer offensichtlich unbegründeten Forderung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 1 Nr 4b JBeitrO, § 8 Abs 1 S 1 JBeitrO, § 767 ZPO, § 242 BGB, § 1836c Nr 2 BGB
    Rückforderung von der Staatskasse verauslagter Betreuervergütung; Ausschluss bei Unrichtigkeit des Festsetzungsbeschlusses wegen Falschberechnung des Schonbetrages für einen behinderten Betreuten bei Bezug von Wiedereingliederungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Karlsruhe, 19.04.2018 - 11 T 58/18

    Rückforderung von der Staatskasse verauslagter Betreuervergütung; Unrichtigkeit

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.10.2018 - 11 T 218/18
    Sie berief sich darauf, dass die Betroffene Leistungen der Wiedereingliederungshilfe nach dem sechsten Kapitel des SGB XII erhalte, dass nach dem Beschluss der Kammer vom 19.04.2018 in einem anderen Verfahren (11 T 58/18) die Vorschrift des § 60a SGB XII auch auf die Regressforderung der Staatskasse nach §§ 1908i, 1836e, 1836c Nr. 2 BGB, § 90 SGB XII Anwendung finde und der Bezug von Leistungen der Wiedereingliederungshilfe zu einer Erhöhung des Freibetrags auf 25.000 ? führe.

    Denn ihr und der Betreuerin wurde der Beschluss der Kammer vom 03.05.2018 (11 T 58/18) zur Anwendbarkeit des § 60a SGB XII erst nach Abschluss des hiesigen Beschwerdeverfahrens bekannt.

  • BFH, 15.11.2007 - IX E 11/07

    Einwendungen gegen den Kostenansatz oder die Zahlungspflicht nicht im

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.10.2018 - 11 T 218/18
    Die Einwendung des Rechtsmissbrauchs ist statthaft, wenn aus einer offensichtlich unrichtigen Entscheidung vollstreckt wird (BFH, Beschluss vom 15.11.2007, IX E 11/07; Giers, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 8 JBeitrO Rn. 3).
  • BGH, 20.09.2007 - IX ZB 35/07

    Begründetheit der Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.10.2018 - 11 T 218/18
    Dies folgt aus Sinn und Zweck des § 8 JBeitrG, einen besonderen Rechtsbehelf außerhalb des den Rechtsgrund für die Beitreibung schaffenden Festsetzungsverfahrens nur dort zu eröffnen, wo der Prüfungsumfang des Festsetzungsverfahrens keinen ausreichenden Rechtsschutz gewährleisten kann (BGH, Beschluss vom 20.09.2007, IX ZB 35/07; Behrend/Rieder, BeckOK-Kostenrecht, 22. Aufl., Stand: 01.09.2018, § 8 JBeitrG; Rn. 3; Giers, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 8 JBeitrO Rn. 2f).
  • BGH, 10.05.1976 - III ZR 120/74

    Antrag auf Unzulässigkeitserklärung einer Zwangsvollstreckung durch die

    Auszug aus LG Karlsruhe, 30.10.2018 - 11 T 218/18
    Voraussetzung ist, dass der Gläubiger erkannt hat, dass der zu Grunde liegende Titel unrichtig ist, und besondere Umstände hinzutreten, welche die Ausnutzung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit des Titels als unzulässige Rechtsausübung erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 10.05.1976, III ZR 120/74; Zöller-Herget, ZPO, 32. Aufl., § 767 Rn. 12 s.v. "Unzulässige Rechtsausübung").
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