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   LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 11 T 4173/17 b   

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https://dejure.org/2017,56267
LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 11 T 4173/17 b (https://dejure.org/2017,56267)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13.07.2017 - 11 T 4173/17 b (https://dejure.org/2017,56267)
LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 13. Juli 2017 - 11 T 4173/17 b (https://dejure.org/2017,56267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    InsO § 287a Abs. 1 S. 1, § 290 Abs. 1 Nr. 5, § 295
    Umfang der Prüfung des Insolvenzgerichts bei zulässigem Antrag des Schuldners auf Feststellung der Erlangung der Restschuldbefreiung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Fortgeltung der sog. Vorwirkungsrechtsprechung nach neuer Rechtslage (Reform 1. 7. 2014)

  • rewis.io

    Umfang der Prüfung des Insolvenzgerichts bei zulässigem Antrag des Schuldners auf Feststellung der Erlangung der Restschuldbefreiung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2018, 363
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Berlin, 14.07.2004 - 86 T 565/04

    Auslegung eines Antrages auf Versagung der Restschuldbefreiung; Verstoß gegen

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 11 T 4173/17
    Auch wenn das Amtsgericht mit dem Beschluss vom 04.05.2016 eine vom Gesetz eigentlich nicht vorgesehene Entscheidung getroffen hat, so muss diesbezüglich eine Beschwerdemöglichkeit gegeben sein, da für solche Situationen § 6 InsO nicht weiterhilft, vgl. Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 8. Auflage, § 6 InsO, Rn 26; LG Berlin, ZInsO 2004, 987.
  • AG Hamburg, 18.12.2015 - 67g IN 357/14

    Abschied von der sog. Vorwirkungsrechtsprechung

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 11 T 4173/17
    Dementsprechend enthält der feststellende Beschluss auch keine gerichtliche Prognose, sodass die hierzu ausgeführten Argumente nicht verfangen (vgl. hierzu auch AG Hamburg, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 67g IN 357/14 -, zitiert nach juris, NZI 2016, 226 f., das in dieser Entscheidung ausdrücklich seine noch im Beschluss vom 19.02.2015, ZinsO 2015, 821 ff., vertretene Rechtsauffassung aufgibt).
  • AG Fürth/Bayern, 19.06.2017 - IN 611/16

    Insolvenzrecht: Zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen unvollständiger

    Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 13.07.2017 - 11 T 4173/17
    Auf die sofortige Beschwerde der Schuldnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Fürth vom 04.05.2017, Az. IN 611/16, aufgehoben.
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