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   VGH Hessen, 29.08.2005 - 11 TG 1460/05   

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VGH Hessen, 29.08.2005 - 11 TG 1460/05 (https://dejure.org/2005,32885)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29.08.2005 - 11 TG 1460/05 (https://dejure.org/2005,32885)
VGH Hessen, Entscheidung vom 29. August 2005 - 11 TG 1460/05 (https://dejure.org/2005,32885)
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 605/04

    Wettbewerbsrechtliche Verstöße wegen des unlauteren Angebots von Casinospielen

    So führt etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, es gebe keinen Anspruch eines privaten Sportwettenveranstalters darauf, seiner Tätigkeit ohne Genehmigung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung in der Hauptsache nachzugehen (VGH Kassel, Urteil vom 29.08.2005, 11 TG 1460/05).
  • VGH Hessen, 26.08.2016 - 8 A 2074/10
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29. August 2005 - 11 TG 1460/05 - unter entsprechender Abänderung der verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidung den Eilantrag des Klägers mit der Begründung abgelehnt, es fehle an einer Rechtsgrundlage für den geltend gemachten Anspruch.
  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 118/05

    Wettbewerbswidirge Veranstaltung von ODDSET Sportwetten und Glücksspiele im

    So führt etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, es gebe keinen Anspruch eines privaten Sportwettenveranstalters darauf, seiner Tätigkeit ohne Genehmigung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung in der Hauptsache nachzugehen (VGH Kassel, Urteil vom 29.08.2005, 11 TG 1460/05).
  • VG Wiesbaden, 20.03.2007 - 5 E 1329/06

    Derzeit keine Genehmigung für ausländische Wettanbieter mit Lizenz eines anderen

    Die konsequente Durchsetzung des Wettmonopols und die erklärte Absicht der Landesregierung, dieses unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben auch nach dem 31.12.2007 aufrecht erhalten zu wollen, lassen auf absehbare Zeit keine Anspruchsgrundlage auf Zulassung Privater erkennen und gebieten es nicht, die Klägerin besser zu stellen als diejenigen, die bereits auf dem deutschen Sportwetten-Markt tätig waren und nunmehr ihre Tätigkeit einstellen mussten (vgl. dazu Hess.VGH, B.v. 29.08.2005, Az.: 11 TG 1460/05).
  • LG Köln, 02.02.2006 - 31 O 578/02

    Vereinbarkeit der Werbung eines Sportwettenanbieters mit dem Slogan "Deutschlands

    So führt etwa der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus, es gebe keinen Anspruch eines privaten Sportwettenveranstalters darauf, seiner Tätigkeit ohne Genehmigung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung in der Hauptsache nachzugehen (VGH Kassel, Urteil vom 29.08.2005, 11 TG 1460/05).
  • LG Düsseldorf, 23.08.2006 - 12 O 396/05

    Voraussetzungen für die Eröffnung des Zivilrechtsweges; Hinreichende Bestimmtheit

    Es steht sogar im Ermessen jedes einzelnen Mitgliedsstaates, Glücksspiele umfassend zu verbieten (zum Ganzen: BGH, GRUR 2004, 693, 695; OLG Köln, Urt. v. 09.12.2005 - 6 U 91/05, zit. nach juris jeweils m.w.N.; a.A. in einem Eilverfahren VGH Kassel, GewArchiv 2004, 153, mittlerweile überholt durch VGH Kassel, Beschluss v. 29.08.2005 - 11 TG 1460/05 - Anlage CBH 29; OVG Münster, Beschluss v. 28.06.2006 - 4 B 961/06, zit. nach juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2022 - 4 MB 19/22

    Wechsel des Geschäftsführers einer Wettvermittlerin im Beschwerdeverfahren

    Auch wenn man einen solchen Anspruch im Glücksspielrecht anerkennt, besteht dieser jedenfalls nur nach Maßgabe der die genannten Grundrechte rechtmäßig einschränkenden gesetzlichen Vorschriften (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.08.2005 - 11 TG 1460/05 -, juris Rn. 3, 5; OVG Münster, Beschl. v. 26.09.2019 - 4 B 255/18 -, Rn. 11, juris; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, juris Rn. 11 ff.).
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