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   LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09   

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LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09 (https://dejure.org/2010,11780)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09 (https://dejure.org/2010,11780)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. Mai 2010 - 11 Ta 163/09 (https://dejure.org/2010,11780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 611 Abs 1 BGB, § 5 Abs 1 S 2 ArbGG, § 48 Abs 1 ArbGG
    Erbringung von ärztlichem Bereitschaftsdienst durch niedergelassenen Arzt - Rechtsweg - Darlegungslast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsweg für freies Dienstverhältnis zur Ableistung von Bereitschaftsdiensten durch niedergelassenen Arzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg für freies Dienstverhältnis zur Ableistung von Bereitschaftsdiensten durch niedergelassenen Arzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Düsseldorf, 03.09.2009 - 11 Sa 608/09

    Freies Dienstverhältnis eines Beleghebamme in Krankenhaus

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Sie betreffen nicht die Art der von dem Kläger erbrachten Arbeit, sondern nur ihren schriftlichen Nachweis (vgl. LAG Düsseldorf, Urt. vom 3. September 2009 - 11 Sa 608/09 - zitiert nach juris , Rn. 55).

    Wirtschaftliche Abhängigkeit ist dabei gegeben, wenn der Dienstverpflichtete auf die Verwertung seiner Arbeitskraft und die Einkünfte aus der Tätigkeit für den Vertragspartner zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage angewiesen ist (LAG Düsseldorf, Urt. vom 3. September 2009 - 11 Sa 608/09 n. rk., zitiert nach juris ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2009 - 5 Sa 108/09

    Arbeitnehmereigenschaft eines Not- und Bereitschaftsdienst leistenden

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Diese blieb mit der Begründung erfolglos (Arbeitsgericht Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied, Urt. vom 30. Januar 2009 - 7 Ca 965/08; LAG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 14. September 2009 - 5 Sa 108/09; BAG, Beschluss vom 25. März 2010 - 5 AZN 103/10), der Kläger sei kein Arbeitnehmer des Beklagten.

    Dies hat das LAG Rheinland-Pfalz (Vorinstanz: Arbeitsgericht Koblenz, Auswärtige Kammern Neuwied, Urt. vom 30. Januar 2009 - 7 Ca 965/08) bereits im Urteil vom 14. September 2009 im Kündigungsschutzprozess (5 Sa 108/09) ausgeführt.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 347/04

    Arbeitnehmerbegriff - Leiterin einer Außenwohngruppe

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Widersprechen sich Vereinbarung und tatsächliche Durchführung, ist Letztere maßgebend (BAG, Urt. v. 25. Mai 2005 - 5 AZR 347/04 - AP Nr. 117 zu § 611 BGB Abhängigkeit m. w. N.) .
  • BAG, 08.09.1997 - 5 AZB 3/97

    Rechtswegzuständigkeit für Streitigkeiten aus sog. Kommissionärsverträgen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Darüber hinaus muss der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAG, Beschl. vom 8. September 1997 - 5AZB 3/97 - NJW 1998, 701 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.07.1998 - 19 W 55/98

    Geltung von selbstständigen Handelsvertretern als Arbeitsnehmer wegen besonderer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Als Selbständiger erlangt der Kläger jedoch nicht aufgrund eines Nebenberufes eine arbeitnehmerähnliche Stellung (vgl. Kliemt in Schwab/Weth , ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 5 Rn. 244; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 22. Juli 1998 - 19 W 55/98 - NZA-RR 1998, 463).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.07.2004 - 9 Ta 110/04

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, hat ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16. Juli 2004 - 9 Ta 110/04 - zitiert nach juris , Rn. 24; LAG Köln, Beschl. v. 3. Juli 1998 - 11 Ta 94/98; Kliemt in Schwab/Weth , ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 5 Rn. 203a).
  • LAG Köln, 03.07.1998 - 11 Ta 94/98

    Rechtsweg, Status; Beratervertrag; arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, hat ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen (LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 16. Juli 2004 - 9 Ta 110/04 - zitiert nach juris , Rn. 24; LAG Köln, Beschl. v. 3. Juli 1998 - 11 Ta 94/98; Kliemt in Schwab/Weth , ArbGG, 2. Aufl. 2008, § 5 Rn. 203a).
  • OLG München, 29.03.2007 - 21 W 1179/07
    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 03.05.2010 - 11 Ta 163/09
    Dies macht ihn nicht zu einer arbeitnehmerähnlichen Person (vgl. OLG München, Beschl. vom 29. März 2007 - 21 W 1179/07 - zitiert nach juris , Rn. 2).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2011 - 11 Ta 123/11

    Arbeitnehmereigenschaft eines Not- und Bereitschaftsdienst leistenden Arztes -

    Er schloss mit der Beklagten zu 10. am 29.10./22.11.2004 einen Dienstvertrag, der aus verschiedenen Vorverfahren der Parteien, insbesondere dem Verfahren 11 Ta 163/09 gerichtsbekannt ist.

    Ein weiteres Verfahren, das der Kläger am 30.12.2008 beim Arbeitsgericht Koblenz anhängig gemacht hat, in dem er Vergütungsansprüche in Höhe von 20.000,00 EUR für den Zeitraum 01.01.2006 bis 31.12.2006 geltend macht, Az: 7 Ca 7/09, ist mit Beschluss vom 07.05.2009, im Beschwerdeverfahren (11 Ta 163/09) vom Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigt, an das Landgericht Koblenz mangels Arbeitnehmereigenschaft verwiesen worden.

    Sie mache sich insgesamt die Begründung der Beschlüsse des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.05.2009, 7 Ca 7/09, des Landesarbeitsgerichtes Mainz vom 03.05.2010, 11 Ta 163/09 und des Arbeitsgerichts Koblenz vom 05.08.2010, 7 Ca 2574/09 zu eigen.

    Da der Kläger im Wesentlichen zur Begründung der Rechtswegzuständigkeit zu den Arbeitsgerichten auf seinen Vortrag in diesen Verfahren Bezug nahm, macht auch die Kammer sich insoweit deren Inhalt, insbesondere des Beschlusses des Landesarbeitsgerichtes 11 Ta 163/09 mit dessen tatsächlichen Feststellungen zu eigen.

    Wie schon im Beschluss des Landesarbeitsgerichtes vom 03.05.2010, 11 Ta 163/09, festgestellt, ist dieser Vortrag nicht geeignet zu überprüfen und zu beurteilen, ob der Kläger von der Beklagten wirtschaftlich abhängig war.

    Auch hierzu hat schon das Landesarbeitsgericht mit seinem Beschluss vom 03.05.2010, (11 Ta 163/09), festgestellt, dass der Kläger zum Zeitpunkt der hier streitgegenständlichen Tätigkeiten als niedergelassener Arzt, wenn auch ohne Kassenzulassung, Mitglied des Ärztenetzes M. e.V. war und somit als selbständiger Gewerbetreibender alleine aufgrund Ausübung der hier gegenständlichen Nebentätigkeit nicht als arbeitnehmerähnliche Person einzuordnen ist.

  • LAG Hessen, 30.11.2015 - 16 Sa 583/15

    Abgrenzung von freiem Dienstvertrag und Arbeitsverhältnis eines Facharztes in

    In der arbeitsrechtlichen Rspr. ist anerkannt, dass die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbständig auf Honorarbasis erbracht werden kann (LAG Thüringen 29. April 2010-1 Ta 29/10 und 22. August 2011 -6 Ta 73/11; LAG Rheinland-Pfalz 3. Mai 2010 -11 Ta 163/09-und 14. September 2009-5 Sa 108/09; LAG Hamm 7. Februar 2011-2 Ta 505/10; vgl. hierzu ferner: Uffmann, ZFA 2012, 1; Hanau, MedR 2015, 77).
  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 2 Ta 505/10

    Ordentlicher Rechtsweg für Zahlungsklage eines freien Mitarbeiters in der

    Entgegen der Ansicht des Klägers kann die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbstständig auf Honorarbasis aufgrund eines reinen Dienstvertrages erbracht werden (vgl. dazu LAG Thüringen, Beschluss vom 29.04.2010 - 1 Ta 29/10, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, Juris; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.09.2009 - 5 Sa 108/09).

    Die wirtschaftliche Existenz muss also weitgehend von diesem einen Beschäftigungsverhältnis abhängen, wobei die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen hat (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, Juris; LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2009 - 4 Ta 72/09, Juris, m.w.N.).

  • LAG Hessen, 14.01.2013 - 16 Sa 1213/12

    Keine Arbeitnehmereigenschaft eines Honorararztes im Krankenhaus; Keine

    In der Rspr. ist auch anerkannt, dass die Tätigkeit eines Facharztes in einem Krankenhaus grundsätzlich auch selbständig auf Honorarbasis erbracht werden kann (LAG Thüringen 29 April 2010-1 Ta 29/10 und 22. August 2011 -6 Ta 73/11; LAG Rheinland-Pfalz 3. Mai 2010 -11 Ta 163/09-und 14. September 2009-5 Sa 108/09; LAG Hamm 7. Februar 2011-2 Ta 505/10; vgl. hierzu ferner: Uffmann, ZFA 2012, 1).
  • SG Duisburg, 22.03.2013 - S 21 R 1532/12

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Die sozial- und arbeitsgerichtliche Rechtsprechung ist vielmehr in zahlreichen Entscheidungen nach umfassender Einzelfallprüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass freiberuflich tätige Ärzte und angestellte Krankenhausärzte, die aufgrund einvernehmlicher Absprache zusätzlich Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst ausüben, in dieser Tätigkeit selbständig tätig sind (vgl. SG Detmold, Urteil vom 17.11.2009, S 8 (2) R 219/06, LAG Hamm, Urteil vom 06.09.2007, 8 Sa 802/07; LAG Hamm, Urteil vom 11.01.1999, 17 Sa 1615/98; BGH, Urteil vom 21.03.1991 III ZR 77/90; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010, 11 Ta 163/09; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.09.2009, 5 Sa 108/09; zur Tätigkeit eines Rettungssanitäters: SG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2012, S 17 R 3913/10).
  • LAG Hamm, 25.05.2016 - 2 Ta 28/16

    Abgrenzung Arbeitnehmer/Selbständiger; Arbeitszeiteinteilung; Arbeitsort;

    Aktenzeichen: 2 Ta 505/10, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 03.05.2010 - 11 Ta 163/09, juris; LAG Köln, Beschluss vom 18.05.2009 - 4 Ta 72/09, juris, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.08.2011 - 9 Ta 158/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - freies Mitarbeiterverhältnis

    Die Partei, die ihre Anerkennung als arbeitnehmerähnliche Person erstrebt, hat dabei ihre gesamten wirtschaftlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse darzulegen (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3.5.2010, -11 Ta 163/09-, juris).
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