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   LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05   

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https://dejure.org/2005,13982
LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05 (https://dejure.org/2005,13982)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.03.2005 - 11 Ta 3/05 (https://dejure.org/2005,13982)
LAG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. März 2005 - 11 Ta 3/05 (https://dejure.org/2005,13982)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    KSchG § 4 KSchG § 5 KSchG § 5 Abs. 1 S. 1 KSchG § 5 Abs. 3 S. 1 KSchG § 5 Abs. 4 S. 2 ZPO § 85 Abs. 2 ZPO § 233 ZPO § 572 Abs. 1
    EKSchG, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Zurechenbarkeit eines Verschuldens des Vertreters; Analoge Anwendung des § 85 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) auf die materiell-rechtliche Ausschlussfrist des § 5 Kündigungsschutzgesetz (KSchG); ...

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1 S. 1; ; KSchG § 5 Abs. 3 S. 1; ; KSchG § 5 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 572 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3; ZPO § 85 Abs. 2
    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei zurechenbarem Verschulden des Gewerkschaftssekretärs - Organisationsverschulden bei Fristenkontrolle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Düsseldorf, 30.07.2002 - 15 Ta 282/02

    Kündigungsschutzklage, nachträgliche Zulassung

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05
    Die Tatsache, dass bei Versäumung der materiellrechtlichen Ausschlussfrist die Klage als unbegründet abzuweisen ist, während bei Versäumung einer prozessualen Frist die erhobene Klage bzw. das eingelegte Rechtsmittel regelmäßig als unzulässig abgewiesen bzw. verworfen wird, vermögen eine unterschiedliche Behandlung nicht zu rechtfertigen (im Ergebnis ebenso LAG Düsseldorf Beschluss vom 30.07.2002 - 15 Ta 282/02 - mit weiteren Nachweisen zu dieser in Rechtsprechung und Literatur äußerst umstrittenen Frage).

    Sind mehrere Prozessbevollmächtigte vorhanden, so haftet die Partei für das Verschulden jedes Einzelnen, sofern seine Handlungen im Rahmen der erteilten Vollmacht liegen (LAG Düsseldorf Be-schluss vom 30. Juli 2002 - 15 Ta 282/02 - a. A. LAG Bremen Beschluss vom 26.05.2003 - 2 Ta 4/03 - ).

  • BGH, 10.01.2002 - III ZR 62/01

    Sorgfaltspflichten der Gewerkschaft bei Vertretung eines Mitglieds im Prozeß

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05
    Aufgrund der satzungsmäßig vorgegebenen Verfahrensweise bei der Gewährung von Rechtsschutz kommt dem Gewerkschaftssekretär der IG Bau im Rahmen des später anlaufenden Kündigungsschutzverfahrens die gleiche Funktion zu wie einem Korrespondenzanwalt (vgl. hierzu BGH 10.01.2002 - III ZR 62/01 - ).

    Dabei treffen einen mit der Erledigung von Rechtsschutzaufträgen betrauten Verbandsvertreter die gleichen Sorgfaltspflichten wie einen Rechtsanwalt (BGH 10.01.2002 - III ZR 62/01 - ).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 07.08.2003 - 11 Ta 205/03

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05
    Das Nichtabhilfeverfahren des § 572 Abs. 1 ZPO findet im Hinblick auf die besondere Ausgestaltung auf das in § 5 KSchG geregelte Verfahren keine Anwendung (vgl. LAG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 07.08.2003 - 11 Ta 205/03 - ).
  • LAG Bremen, 26.05.2003 - 2 Ta 4/03

    Zur Anwendbarkeit des § 85 Abs. 2 ZPO im Rahmen der Prüfung, ob eine verspätete

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05
    Sind mehrere Prozessbevollmächtigte vorhanden, so haftet die Partei für das Verschulden jedes Einzelnen, sofern seine Handlungen im Rahmen der erteilten Vollmacht liegen (LAG Düsseldorf Be-schluss vom 30. Juli 2002 - 15 Ta 282/02 - a. A. LAG Bremen Beschluss vom 26.05.2003 - 2 Ta 4/03 - ).
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Sachsen-Anhalt, 08.03.2005 - 11 Ta 3/05
    Gegen diese Entscheidung findet ein weiteres Rechtsmittel nicht statt (BAG 20.08.2002 - 2 AZB 16/02 - ).
  • BAG, 11.12.2008 - 2 AZR 472/08

    Nachträgliche Klagezulassung - Verschulden des Prozessbevollmächtigten

    Gestützt wird die Zurechnung auf § 85 Abs. 2 ZPO entweder in direkter oder analoger Anwendung (LAG Rheinland-Pfalz 20. September 2005 - 5 Ta 176/05 - LAG Köln 10. März 2006 - 3 Ta 47/06 - NZA-RR 2006, 319; LAG Sachsen-Anhalt 8. März 2005 - 11 Ta 3/05 - LAG Bremen 26. Mai 2003 - 2 Ta 4/03 - NZA 2004, 228; LAG Düsseldorf 20. Dezember 2002 - 15 Ta 447/02 - NZA-RR 2003, 323; LAG Nürnberg 12. März 2002 - 5 Ta 177/01 - NZA-RR 2002, 490; Thüringer LAG 30. November 2000 - 7 Ta 19/2000 - Sächsisches LAG 9. Mai 2000 - 4 Ta 120/00 - LAG Baden-Württemberg 26. August 1992 - 8 Ta 80/92 - LAGE KSchG § 5 Nr. 58; HaKo/Gallner 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 17 ff.; Stahlhacke/Vossen 9. Aufl. Rn. 1845; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG 14. Aufl. § 5 Rn. 25 ff.; APS/Ascheid/Hesse 3. Aufl. § 5 KSchG Rn. 27 ff.; Holthaus Versäumung der Dreiwochenfrist des § 4 KSchG - Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage trotz Anwaltsverschuldens? S. 39 ff.; Francken Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten S. 13 ff.; Griebeling NZA 2002, 838, 842 ff.; Tschöpe/Fleddermann BB 1998, 157).
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