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   LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13   

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https://dejure.org/2014,33380
LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13 (https://dejure.org/2014,33380)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13 (https://dejure.org/2014,33380)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 11 TaBV 104/13 (https://dejure.org/2014,33380)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BetrVG § 103; BetrVG § 76; BetrVG § 78; ZPO § 256
    Behinderung; Beisitzer; Betriebsrat; Einigungsstelle; Kündigung; Loyalitätspflicht; Kündigungsandrohung des Arbeitgebers gegenüber Betriebsratsbeisitzer in der Einigungsstelle

  • IWW

    § 102, § ... 103 BetrVG, § 256 ZPO, § 78 BetrVG, § 119 BetrVG, § 253 Abs. 2 ZPO, § 264 ZPO, § 87 Abs. 2, § 81 Abs. 3 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BetrVG, § 76 BetrVG, § 1004 BGB, § 5 Abs. 3 BetrVG, §§ 92 Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 103; BetrVG § 76; BetrVG § 78; ZPO § 256
    Behinderung; Beisitzer; Betriebsrat; Einigungsstelle; Kündigung; Loyalitätspflicht - Kündigungsandrohung des Arbeitgebers gegenüber Betriebsratsbeisitzer in der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    Rechtswidrige Kündigungsdrohung der Arbeitgeberin gegenüber einem Beisitzer des Betriebsrats in einer Einigungsstelle

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Kündigungsandrohung gegenüber dem Betriebsratsbeisitzer in der Einigungsstelle

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigungsandrohung des Arbeitgebers gegenüber Betriebsratsbeisitzer in der Einigungsstelle

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • LAG München, 21.11.2013 - 4 TaBV 61/13
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Ein gleichgelagerter Antrag ist beim LAG München erfolglos geblieben (Beschluss vom 21.11.13, 4 TaBV 61/13, Bl. 313 ff. d.A.).

    Die Kammer teilt nicht die Bedenken des Beschlusses des LAG München vom 21.11.2013 - 4 TaBV 61/13 - in dem gleichgelagerten Verfahren des Betriebsrats der Filiale U-Stadt.

  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 483/07

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung einer Redakteurin wegen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Loyalitäts- oder Rücksichtnahmepflichten können als vertragliche Nebenpflichten insbesondere dahingehend bestehen, das Ansehen oder die Interessen der Arbeitgebers durch Äußerungen gegenüber Dritten oder in der Öffentlichkeit nicht zu schädigen (etwa BAG 23.10.08, 2 AZR 483/07, AP Nr. 218 zu § 626 BGB; Schaub Arbeitsrechtshandbuch 14. Aufl. § 53 Rn. 29).
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Durch die Bestellung zum Beisitzer in einer Einigungsstelle und deren Annahme kommt zwischen dem Beisitzer und dem Arbeitgeber kraft Gesetzes ein betriebsverfassungsrechtliches Schuldverhältnis zustande (BAG 27.07.94, 7 ABR 10/93, AP Nr. 4 zu § 76 a BetrVG 1972).
  • BAG, 11.11.1997 - 1 ABR 21/97

    Keine Kontrolle des Gesamtbetriebsrats durch den betrieblichen

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Für die benannten Beisitzer der Einigungsstelle gilt daher gerade das Prinzip der Parteilichkeit (etwa BAG 11.11.97, 1 ABR 21/97, AP Nr. 1 zu § 36 BDSG; Bertzbach Anm. zu LAG B-Stadt vom 15.11.2011, juris PR-ArbR 97/2012 Nr. 3).
  • BAG, 28.05.2014 - 7 ABR 36/12

    Benennung von Beisitzern der Einigungsstelle

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Selbst in gravierenden Fällen kann der Arbeitgeber nur unter ganz besonderen Umständen vom Betriebsrat verlangen, eine bestimmte Person nicht als Beisitzer zu benennen (vgl. etwa LAG Hamburg 15.11.2011, 1 TaBV 15/11, jurisPR ArbR 37/2012 Nr. 13 = BAG 7 ABR 36/12).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2014 - 2 TaBV 18/13

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Nebenerwerbstätigkeit als Betriebsratsberater -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Im Übrigen ist auch in dem Zustimmungsersetzungsverfahren LAG Rheinland-Pfalz 2 TaBV 18/13 die Rechtsbeschwerde zugelassen.
  • BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80

    Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Ein eventuelles Fehlverhalten bei Ausübung des Betriebsratsamtes kann auf individual-rechtlicher Ebene nur dann einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen, wenn zugleich eine schwere Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vorliegt (etwa BAG 15.7.92, 7 ABR 466/91, AP Nr. 9 zu § 611 BGB Abmahnung).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Sie stellt damit gemäß § 264 ZPO im verfahrensrechtlichen Sinne keine Antragsänderung dar, ist zumindest aber sachdienlich nach § 87 Abs. 2, § 81 Abs. 3 ArbGG; wesentliche Entscheidungsgrundlage bleibt der ursprüngliche Tatsachenstoff (vgl. BAG 15.03.11, 1 ABR 112/09, AP Nr. 74 zu § 80 BetrVG 1972).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.01.2012 - 10 Ta 1993/11

    Klärung individualrechtlicher Ansprüche eines Betriebsratsmitglieds -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Wird ein vom Betriebsrat benannter Beisitzer bei der Ausübung dieser Tätigkeit durch den Arbeitgeber unzulässig gestört oder behindert, sind damit zugleich auch die Rechte des Betriebsrats betroffen (vgl. bzgl. Abmahnungen Hess. LAG vom 4.2.2013, 16 TaBv 261/12, ArbR Aktuell 13, 246; LAG Berlin-Brandenburg vom 02.01.12, 10 Ta 1993/11, LAGE § 2 ArbGG Nr. 53).
  • LAG Hessen, 04.02.2013 - 16 TaBV 261/12

    Teilnahme an Betriebsratssitzungen - Erforderlichkeitsprüfung; Teilnahme an

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 27.05.2014 - 11 TaBV 104/13
    Wird ein vom Betriebsrat benannter Beisitzer bei der Ausübung dieser Tätigkeit durch den Arbeitgeber unzulässig gestört oder behindert, sind damit zugleich auch die Rechte des Betriebsrats betroffen (vgl. bzgl. Abmahnungen Hess. LAG vom 4.2.2013, 16 TaBv 261/12, ArbR Aktuell 13, 246; LAG Berlin-Brandenburg vom 02.01.12, 10 Ta 1993/11, LAGE § 2 ArbGG Nr. 53).
  • LAG München, 14.12.2012 - 4 TaBVGa 12/12

    Einstweilige Verfügung, Unterlassungsanträge im Beschlussverfahren

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 41/14

    Beschlussverfahren - Antragsauslegung - Bestimmtheitsgebot - feststellungsfähiges

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Mai 2014 - 11 TaBV 104/13 - aufgehoben.
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