Rechtsprechung
LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BetrVG § 79, § 80 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, § 89 Abs. 1 S. 2; BDSG § 3 Abs. 9, § 5, § 28 Abs. 6 Nr. 3; GG Art. 1, Art. 2; MuSchArbV § 2; MuSchG § 5 Abs. 1 S. 4
Anspruch des Betriebsrats auf die namentliche Nennung von schwangeren Mitarbeiterinnen auch gegen deren Willen - IWW
Art. 1 Abs. 1 GG Art. 2 Abs. 1 GG § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG § 80 Abs. 2 S. 1 BetrVG § 89 Abs. 1 S. 2 BetrVG § 3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG § 5 Abs. 1 S. 4 MuSchG § 2 MuSchArbV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflicht der Arbeitgeberin zur Information des Betriebsrats über bekanntgewordene Schwangerschaften
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§80, 89 BetrVG; §§ 3 Abs. 9, 28 Abs. 6 Nr. 3, 32 BDSG; Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG
Mitteilungspflicht; Schwangerschaft; Betriebsrat; Persönlichkeitsrecht - Betriebs-Berater
Anspruch des Betriebsrats auf die namentliche Nennung von schwangeren Mitarbeiterinnen auch gegen deren Willen
- rewis.io
Anspruch des Betriebsrats auf die namentliche Nennung von schwangeren Mitarbeiterinnen auch gegen deren Willen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pflicht der Arbeitgeberin zur Information des Betriebsrats über bekanntgewordene Schwangerschaften
- rechtsportal.de
Pflicht der Arbeitgeberin zur Information des Betriebsrats über bekanntgewordene Schwangerschaften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Betriebsrat über eine mitgeteilte Schwangerschaft informieren!
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss auch bei Widerspruch der Schwangeren dem Betriebsrat Schwangerschaft mitteilen
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber muss Betriebsrat über Schwangerschaft informieren
Verfahrensgang
- ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16
- LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
- BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17
Papierfundstellen
- BB 2019, 1850
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BAG, 07.02.2012 - 1 ABR 46/10
Betriebsrat - Überwachungsrecht - betriebliches Eingliederungsmanagement - …
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Die Argumentation des BAG im Beschluss vom 07.02.2012 (1 ABR 46/10) greife hingegen nicht ein, da insbesondere die Betriebsöffentlichkeit der Schwangerschaft, anders als etwa einer krankheitsbedingten Abwesenheit, nicht gegeben sei.Dabei geht mit dieser Verpflichtung eine entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (vgl. BAG Beschluss v. 07.02.2012 - 1 ABR 46/10; Beschluss v. 15.03.2011 - 1 ABR 112/09).
aa) Zu Recht hat das Arbeitsgericht, ebenso wie auch der Beteiligte zu 1) darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die Aufgaben des Betriebsrats nicht zur Disposition des Arbeitnehmers stehen (vgl. BAG Beschluss v. 07.02.2012 - 1 ABR 46/10, Rn. 17).
Abgesehen davon, dass Datenschutzrecht an und für sich im Verhältnis Arbeitgeber/ Betriebsrat ohnehin nur eingeschränkt zum Tragen kommt, weil der Betriebsrat nicht Dritter i.S.d. § 3 Abs. 4 Nr. 3 BDSG anzusehen ist, sondern vielmehr selbst Teil dieser Stelle ist (vgl. BAG Beschluss v. 07.02.2012 - 1 ABR 46/10), ist jedenfalls die Übermittlung der Daten nach § 28 Abs. 6 Nr. 3 BDSG auch dann zulässig, wenn der Mitarbeiter der Weitergabe der Daten nicht zugestimmt hat, wenn dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
bb) Abgesehen von der vorzunehmenden Interessenabwägung, die schon beim allgemeinen Persönlichkeitsrecht dargelegt wurde, ist auch im vorliegenden Fall zu berücksichtigen, dass entsprechend der in der Entscheidung vom 07.02.2012 (1 ABR 46/10) vorliegenden Fallgestaltung, auch hier das vorliegende Informationsrecht gerade dem Schutz des Arbeitnehmers, also insbesondere etwa der Erhaltung seines Arbeitsplatzes, insbesondere aber auch seiner Gesundheit und der Gesundheit des ungeborenen Kindes dient.
- ArbG München, 08.03.2017 - 24 BV 138/16
Betriebsverfassungsrechtliche Überwachungsaufgabe des Betriebsrats - …
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichtes München - Az. 24 BV 138/16 - vom 08.03.2017 wird zurückgewiesen.Der Beschluss des Arbeitsgerichts München vom 08.03.2017, 24 BV 138/16, wird abgeändert.
- BAG, 27.02.1968 - 1 ABR 6/67
Schwangerschaftmitteilung - Betriebsrat
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Jedoch sei nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.02.1968 (1 ABR 6/67) aus der Vorschrift in § 5 Abs. 1 Satz 4 MuSchG nicht abzulesen, dass der Gesetzgeber damit seinen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, dem Betriebsrat das Auskunftsrecht zu versagen.
- BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87
Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung …
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
e) Dem steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 29.08.1990 - 6 P 30/87 entgegen. - BAG, 27.07.2017 - 2 AZR 681/16
Überwachung mittels Keylogger - Verwertungsverbot
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Insoweit soll grundsätzlich der Inhaber dieses Rechts selbst darüber bestimmen können, welche Informationen an die Öffentlichkeit geraten (vgl. BAG Urt. v. 27.07.2017 - 2 AZR 681/16). - BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09
Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Dabei geht mit dieser Verpflichtung eine entsprechender Anspruch des Betriebsrats einher, soweit die begehrte Information zur Aufgabenwahrnehmung erforderlich ist (vgl. BAG Beschluss v. 07.02.2012 - 1 ABR 46/10; Beschluss v. 15.03.2011 - 1 ABR 112/09). - BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 60/04
Zumutbare Datenermittlung durch Betriebsrat
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Diese Überwachungsaufgabe nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dahingehend, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden, ist weder von einer zu besorgenden Rechtsverletzung des Arbeitgebers beim Normvollzug noch vom Vorliegen besonderer Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte abhängig (vgl. BAG Beschluss v. 24.01.2006 - 1 ABR 60/04). - BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02
Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Denn § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG begründet nicht nur ein Recht, sondern zugleich eine öffentlich rechtliche Pflicht des Betriebsrats, die zuständigen öffentlichen Stellen zu unterstützen (vgl. BAG Beschluss v. 03.06.2003 - 1 ABR 19/02, Rz. 33). - BAG, 06.06.1984 - 5 AZR 286/81
Anspruch auf Vernichtung des Personalfragebogens
Auszug aus LAG München, 27.09.2017 - 11 TaBV 36/17
Davon umfasst wird auch der Schutz vor der Offenlegung personenbezogener Daten, und zwar auch solcher, die der betroffene Dritte bereits offenbart hat (BAG Urteil v. 06.06.1984 - 5 AZR 286/81).
- BAG, 09.04.2019 - 1 ABR 51/17
Informationsanspruch des Betriebsrats auf namentliche Nennung von schwangeren …
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 27. September 2017 - 11 TaBV 36/17 - aufgehoben.