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   LAG Köln, 13.12.2011 - 11 TaBV 59/11   

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https://dejure.org/2011,57667
LAG Köln, 13.12.2011 - 11 TaBV 59/11 (https://dejure.org/2011,57667)
LAG Köln, Entscheidung vom 13.12.2011 - 11 TaBV 59/11 (https://dejure.org/2011,57667)
LAG Köln, Entscheidung vom 13. Dezember 2011 - 11 TaBV 59/11 (https://dejure.org/2011,57667)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sachaufwand des Betriebsrats; Laptop neben PC

  • hensche.de

    Betriebsratsbüro, Betriebsrat: Sachmittel, Betriebsrat: Kosten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40 Abs. 2
    Sachaufwand des Betriebsrats; Laptop neben PC

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Betriebsrat ein Laptop stellen

  • hensche.de (Kurzinformation)

    Der Betriebsrat kann trotz eines schon vorhandenen stationären PCs einen Laptop verlangen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • ArbG Köln, 09.06.2011 - 15 BV 273/10

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber auf Zuverfügungstellung eines

    Auszug aus LAG Köln, 13.12.2011 - 11 TaBV 59/11
    - 15 BV 273/10 - wird zurückgewiesen.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 09. Juni 2011, Aktenzeichen 15 BV 273/10, abzuändern und den Antrag zurückzuweisen.

  • BAG, 14.07.2010 - 7 ABR 80/08

    Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

    Auszug aus LAG Köln, 13.12.2011 - 11 TaBV 59/11
    Bedeutsam im Rahmen der Berücksichtigung betrieblicher Interessen können auch das betriebsübliche und auf Arbeitgeberseite vorhandene Ausstattungsniveau sein (BAG, Beschl, v. 14.07.2010 - 7 ABR 80/08 - m.w.N.).
  • LAG Hessen, 25.07.2016 - 16 TaBV 219/15

    Ob ein aus 11 Mitgliedern bestehender Betriebsrat, dem bereits zwei stationäre

    Diese tatsächlichen Umstände zeigen, dass der vorliegende Sachverhalt mit dem der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 13. Dezember 2011 (11 TaBV 59/11) zu Grunde liegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
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