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   LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07   

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LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07 (https://dejure.org/2007,9117)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07 (https://dejure.org/2007,9117)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Oktober 2007 - 11 TaBV 68/07 (https://dejure.org/2007,9117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    WODrittelbG § 29 Satz 1; BGB § 126 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung des Schriftformerfordernisses aus § 126 Abs. 1 BGB bei den für die Wahl von Arbeitnehmern in den Aufsichtsrat einzureichenden Wahlvorschlägen; Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat

  • LAG Düsseldorf PDF

    WODrittelbG § 29 Satz 1; BGB § 126 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schriftformerfordernis für Wahlvorschläge zur Wahl von Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 43/01

    Zustimmungsverweigerung durch Telefax

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07
    Die vom Empfangsgerät hergestellte Telekopie gibt lediglich die Ablichtung der Originalunterschriften wieder (BGH 30.07.1997 - 8 ZR 244/96 - NJW 1997, 3169; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139).

    b) Sofern man mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Anwendbarkeit des § 126 Abs. 1 BGB im Hinblick auf seinen systematischen Zusammenhang mit § 125 BGB auf Rechtsgeschäfte beschränkt (vgl. hierzu näher BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99 - NZA 2001, 231; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139; BAG 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Umgruppierung) und die hier in Rede stehenden Wahlvorschläge samt Einverständniserklärungen und dazugehörige Stützunterschriften nicht als auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts gerichtete Willenserklärung ansieht (vgl. Jakob NZA 2006, 345 f.; a. A. DKK-Schneider, BetrVG, 10. Aufl. 2006, § 6 WO 2001 Rn. 3), ist jedenfalls eine analoge Anwendung des § 126 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis in § 29 Satz 2 WODrittelbG geboten.

    c) Zutreffend hat die Vorinstanz auch darauf hingewiesen, dass die von dem Betriebsrat gezogene Parallele zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wonach die in dieser Vorschrift geregelte Ein-Wochen-Frist auch durch ein rechtzeitig als Telefax übermitteltes Verweigerungsschreiben gewahrt werden kann (vgl. näher BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139; BAG 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Umgruppierung Nr. 2), ausscheidet.

    Dagegen liegt der Erklärung der Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ein Beschluss des gesamten Betriebsrats zugrunde, also keiner Einzelperson (vgl. BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07
    b) Sofern man mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Anwendbarkeit des § 126 Abs. 1 BGB im Hinblick auf seinen systematischen Zusammenhang mit § 125 BGB auf Rechtsgeschäfte beschränkt (vgl. hierzu näher BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99 - NZA 2001, 231; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139; BAG 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Umgruppierung) und die hier in Rede stehenden Wahlvorschläge samt Einverständniserklärungen und dazugehörige Stützunterschriften nicht als auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts gerichtete Willenserklärung ansieht (vgl. Jakob NZA 2006, 345 f.; a. A. DKK-Schneider, BetrVG, 10. Aufl. 2006, § 6 WO 2001 Rn. 3), ist jedenfalls eine analoge Anwendung des § 126 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis in § 29 Satz 2 WODrittelbG geboten.

    c) Zutreffend hat die Vorinstanz auch darauf hingewiesen, dass die von dem Betriebsrat gezogene Parallele zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wonach die in dieser Vorschrift geregelte Ein-Wochen-Frist auch durch ein rechtzeitig als Telefax übermitteltes Verweigerungsschreiben gewahrt werden kann (vgl. näher BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139; BAG 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Umgruppierung Nr. 2), ausscheidet.

  • BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 244/96

    Wahrung der Schriftform bei Schuldbeitritt zu einem Finanzierungsleasingvertrag;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07
    Die vom Empfangsgerät hergestellte Telekopie gibt lediglich die Ablichtung der Originalunterschriften wieder (BGH 30.07.1997 - 8 ZR 244/96 - NJW 1997, 3169; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07
    b) Sofern man mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Anwendbarkeit des § 126 Abs. 1 BGB im Hinblick auf seinen systematischen Zusammenhang mit § 125 BGB auf Rechtsgeschäfte beschränkt (vgl. hierzu näher BAG 11.10.2000 - 5 AZR 313/99 - NZA 2001, 231; BAG 11.06.2002 - 1 ABR 43/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Nr. 139; BAG 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - EzA § 99 BetrVG 1972 Umgruppierung) und die hier in Rede stehenden Wahlvorschläge samt Einverständniserklärungen und dazugehörige Stützunterschriften nicht als auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts gerichtete Willenserklärung ansieht (vgl. Jakob NZA 2006, 345 f.; a. A. DKK-Schneider, BetrVG, 10. Aufl. 2006, § 6 WO 2001 Rn. 3), ist jedenfalls eine analoge Anwendung des § 126 Abs. 1 BGB im Zusammenhang mit dem Schriftformerfordernis in § 29 Satz 2 WODrittelbG geboten.
  • LAG Hamm, 08.07.2005 - 10 TaBV 14/05

    Anfechtung einer Wahl von Arbeitnehmervertretern zum Aufsichtsrat, erforderliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07
    Dies ergibt sich aus § 126 Abs. 1 BGB (vgl. zu Wahlvorschlägen und Einverständniserklärungen zum BetrVG und MitbestG bzw. zur BetrVGDV1WO und MitbestWO BAG 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - LAG Hamm 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04 - Rz. 92 juris; LAG Hamm 08.07.2005 - 10 TaBV 14/05 - Rz. 44 juris).
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07
    Dies ergibt sich aus § 126 Abs. 1 BGB (vgl. zu Wahlvorschlägen und Einverständniserklärungen zum BetrVG und MitbestG bzw. zur BetrVGDV1WO und MitbestWO BAG 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - LAG Hamm 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04 - Rz. 92 juris; LAG Hamm 08.07.2005 - 10 TaBV 14/05 - Rz. 44 juris).
  • LAG Hamm, 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04

    Anfechtung einer Betriebsratswahl Wahlbeeinflussung durch den Wahlvorstand

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.10.2007 - 11 TaBV 68/07
    Dies ergibt sich aus § 126 Abs. 1 BGB (vgl. zu Wahlvorschlägen und Einverständniserklärungen zum BetrVG und MitbestG bzw. zur BetrVGDV1WO und MitbestWO BAG 25.05.2005 - 7 ABR 39/04 - LAG Hamm 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04 - Rz. 92 juris; LAG Hamm 08.07.2005 - 10 TaBV 14/05 - Rz. 44 juris).
  • BVerwG, 11.03.2014 - 6 P 5.13

    Personalratswahl; Wahlvorschlag der Beschäftigten; Zustimmungserklärung der

    Um ein solches Fälschungsrisiko soweit wie möglich auszuschließen, muss daher der Wahlvorstand die Echtheit der Stützunterschriften für einen Wahlvorschlag anhand der Originalunterschriften prüfen können (vgl. BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 a.a.O. Rn. 31 ff.; Fitting u.a., a.a.O. § 14 Rn. 52; zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 11 TaBV 68/07 - juris Rn. 33 ff.).

    Denn die Zustimmung des Beschäftigten zur Aufnahme in den Wahlvorschlag ist dessen materielle Wirksamkeitsvoraussetzung (vgl. Beschluss vom 30. Oktober 1964 - BVerwG 7 P 5.64 - BVerwGE 19, 362 = Buchholz 238.3 § 15 PersVG Nr. 7 S. 20 f.; Sommer, ZfPR 2008, 21; Ramm, a.a.O. S. 9; Ilbertz, a.a.O. § 9 WO Rn. 3; Fischer/Goeres/Gronimus, a.a.O. H § 9 Rn. 5a; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 35; Homburg, a.a.O. § 6 WO 2001 Rn. 30).

    Ein Telefax reicht daher weder für die Übermittlung der Zustimmungserklärung vom Bewerber an den Einreicher noch für die Weiterleitung der Zustimmungserklärungen an den Wahlvorstand aus (vgl. Berg, a.a.O. § 9 WO Rn. 2; Ilbertz, a.a.O. § 9 WO Rn. 3; Schlatmann, a.a.O. §§ 8, 9 WO Rn. 8; Sommer, a.a.O. S. 22; Ramm, a.a.O. S. 9; zur Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2007 a.a.O. Rn. 33 ff.).

  • LAG Düsseldorf, 03.07.2020 - 10 TaBV 71/18

    Wahlanfechtung

    Das folgt insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Formvorschrift (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm, Beschluss vom 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04 - Rz. 92 juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss, Be-schluss vom 18. Oktober 2007 - 11 TaBV 68/07 -, Rn. 33 - 35, juris; für Wahlvorschläge iSv. § 6 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO: BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -, Rn. 30, juris).

    Das folgt insbesondere aus dem Sinn und Zweck der Formvorschrift (vgl. Landesarbeitsgericht Hamm 20.05.2005 - 10 TaBV 94/04 - Rz. 92 juris; Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 11 TaBV 68/07 -, Rn. 33 - 35, juris; für Wahlvorschläge iSv. § 6 Abs. 1 Satz 1 SchwbVWO: BAG, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 -, Rn. 30, juris).

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