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   LAG Köln, 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00   

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https://dejure.org/2001,6585
LAG Köln, 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00 (https://dejure.org/2001,6585)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00 (https://dejure.org/2001,6585)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 11 TaBV 75/00 (https://dejure.org/2001,6585)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an Raum für die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2012
  • NZA-RR 2001, 482
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - 6 TaBV 14/07

    Betriebsrat, Betriebsratstätigkeit, Raum, Räumlichkeiten, Überlassung,

    Erforderlich ist ferner, dass der Raum optisch und akustisch abgeschirmt ist, dass ihn Zufallszeugen von außen nicht einsehen oder abhören können, ohne besonderen Aufwand zu betreiben (LAG Köln, 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00 - NZA RR 2001, 482).

    Der Betriebsrat kann also nicht Überlassung eines bereits in der Vergangenheit genutzten Raums fordern (so auch LAG Köln 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00 - NZA RR 201, 482).

  • LAG Köln, 23.01.2013 - 5 TaBV 7/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hängt es von der Größe des Betriebs und den Besonderheiten des Einzelfalls ab, ob dem Betriebsrat Räume im Betrieb zur ausschließlichen Nutzung oder nur zu bestimmten Zeiten überlassen werden müssen (vgl. LAG Köln 19. Januar 2001 - 11 TaBV 75/00 - NZA-RR 2001, 482; Fitting 26. Aufl. § 40 BetrVG Rn. 108; Richardi/Thüsing § 40 BetrVG Rn. 63) .
  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 BV 476/16

    Geeignetheit von Räumen zur Durchführung von Sitzungen der Mitglieder des

    (LAG Köln vom 19.1.2001 -11 TaBV 75/00-; Juris).
  • LAG Niedersachsen, 21.09.2009 - 9 TaBV 98/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Fernsprechverbindung mit Beschäftigten in

    Etwas anderes folgt auch nicht aus den vom Beteiligten zu 2) genannten Entscheidungen des LAG Köln vom 19.01.2001, 11 TaBV 75/00 und LAG Rheinland-Pfalz vom 09.12.1991, 7 TaBV 38/91, NZA 93, 426).
  • LAG Köln, 17.04.2002 - 7 TaBV 13/01

    Personalvertretung; Sitzungen; Dienstreisen

    Diesem Rechtsgedanken, der auch der von der Beschwerdeführerin herangezogenen Entscheidung der 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19.01.2001 zugrunde liegt (11 TaBV 75/00), stimmt die Beschwerdekammer uneingeschränkt zu.
  • ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16

    Räumlichkeiten und Arbeitsgeräte für Betriebsrat - Ansprüche

    Die Räume, insbesondere der Besprechungsraum sind optisch und akustisch soweit abzuschirmen, dass sie von Zufallszeugen von außen nicht eingesehen oder abgehört werden können (vgl. LAG Schleswig-Holstein a.a.O.; LAG Köln, 19.01.2001, NZA-RR 2001, 482).
  • ArbG Frankfurt/Main, 03.12.2002 - 18 BV 360/02

    Anspruch des Betriebsrates auf Zurverfügungstellung eines während der

    Die Räume, insbesondere auch Besprechungsräume, müssen optisch und akustisch soweit abgeschirmt sein, dass sie von Zufallszeugen von außen nicht eingesehen oder abgehört werden können (LAG Köln vom 19.01.2001 - 11 TaBV 75/00 ).
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