Weitere Entscheidung unten: SG Hildesheim, 10.10.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 105/02   

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https://dejure.org/2003,10365
OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 105/02 (https://dejure.org/2003,10365)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.01.2003 - 11 U 105/02 (https://dejure.org/2003,10365)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Januar 2003 - 11 U 105/02 (https://dejure.org/2003,10365)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des CMR-Frachtführers: Unbeschränkte Haftung bei nächtlichem Ladungsdiebstahl von einem Raststättenparkplatz in Deutschland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 23 CMR; Art. 29 CMR
    Verschulden des Frachtführers; Nächtliches Abstellen eines Planen-Lkw; Unbewachter Parkplatz ; Ladung im Wert von mehr als 2 Mio. DM ; Ein Fahrer als Besatzung ; Fehlende Sicherung durch Alarmanlage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschulden des Frachtführers; Nächtliches Abstellen eines Planen-Lkw; Unbewachter Parkplatz ; Ladung im Wert von mehr als 2 Mio. DM ; Ein Fahrer als Besatzung ; Fehlende Sicherung durch Alarmanlage

  • Judicialis

    CMR Art. 23; ; CMR Art. 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 23; CMR Art. 29
    Verschulden des Frachtführers bei Abstellen ines Planen-LKWs mit einer Ladung mit hohem Materialwert allein mit einem Fahrer als Besatzung und ohne Sicherung nachts auf einem unbewachten Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Der Fahrer der Beklagten hat in diesem Sinne leichtfertig gehandelt, als er mit einem Planen-LKW ohne Alarmanlage auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in Frankreich übernachtet hat (vgl. OLG Celle vom 16.01.2003, Az.: 11 U 105/02; OLG Köln MDR 03, 459 ff).

    Selbst wenn die Nebenintervenientin gewusst haben sollte, dass die Beklagte selbst nur über Planenfahrzeuge verfügt, wäre ein solcher Hinweis nicht entbehrlich gewesen, da die Versenderin keine Kenntnis und keinen Einfluss auf die weitere Durchführung und Sicherung des Transportes wie etwa Routenwahl, Pausenplätze, Alarmanlagen und Anzahl der Fahrer hatte, bei deren Beachtung auch ein Planenfahrzeug hätte ausreichend sein können ( OLG Celle vom 16.01.2003, Az.: 11 U 105/02 ).

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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 10.10.2002 - S 11 U 105/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,53053
SG Hildesheim, 10.10.2002 - S 11 U 105/02 (https://dejure.org/2002,53053)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 10.10.2002 - S 11 U 105/02 (https://dejure.org/2002,53053)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 10. Oktober 2002 - S 11 U 105/02 (https://dejure.org/2002,53053)
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