Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.04.2014

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.05.2014 - 11 U 105/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,16471
OLG Hamm, 28.05.2014 - 11 U 105/13 (https://dejure.org/2014,16471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.05.2014 - 11 U 105/13 (https://dejure.org/2014,16471)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 11 U 105/13 (https://dejure.org/2014,16471)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1933 S. 1
    Erbrecht des überlebenden Ehegatten bei laufendem Scheidungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2014 - 11 U 105/13
    Entscheidend ist, ob die Ehekrise überwindbar erscheint und den oder einem der Ehegatten die Versöhnungsbereitschaft fehlt (Palandt-Brudermüller, a.a.O. § 1564 Rn. 3 unter Hinweis auf BGH, NJW 1995, 1082).

    Er muss daher, wenn es - wie hier - um die Feststellung der (fiktiven) tatrichterlichen Prognose gem. § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB zum Todeszeitpunkt geht, beweisen, dass im Zeitpunkt des Erbfalls keine Versöhnungsbereitschaft der Eheleute bestand (Palandt-Weidlich, BGB 73. Auflage 2014, § 1933 Rn. 9 unter Hinweis auf: BayObLG FamRZ 1992, 1349 sowie BGH, NJW 1995, 1082).

  • BGH, 14.04.2010 - IV ZR 135/08

    Zulässigkeit der Klage eines Erbprätendenten gegen einen anderen Erbprätendenten

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2014 - 11 U 105/13
    Nach der Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2010, 1068 ff.), der der Senat folgt, kann Gegenstand einer Feststellungsklage das Bestehen oder Nichtbestehen eines (Mit-)Erbrechts sein.
  • BGH, 24.03.2010 - XII ZR 175/08

    Nachehelicher Unterhalt: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2014 - 11 U 105/13
    Diese besagen, dass der Prozessgegner derjeingen Partei, die für eine negative Tatsache beweisbelastet ist, gehalten ist, die Umstände anzuführen, aus denen sich das Vorliegen der streitigen Tatsache ergeben soll (vgl. BGH NJW 2010, 1813 ff m.w.N.).
  • BayObLG, 12.06.1992 - 1Z BR 20/92

    Ausschluss des gesetzlichen Ehegattenerbrechts; Anforderungen an den Nachweis des

    Auszug aus OLG Hamm, 28.05.2014 - 11 U 105/13
    Er muss daher, wenn es - wie hier - um die Feststellung der (fiktiven) tatrichterlichen Prognose gem. § 1565 Abs. 1 S. 2 BGB zum Todeszeitpunkt geht, beweisen, dass im Zeitpunkt des Erbfalls keine Versöhnungsbereitschaft der Eheleute bestand (Palandt-Weidlich, BGB 73. Auflage 2014, § 1933 Rn. 9 unter Hinweis auf: BayObLG FamRZ 1992, 1349 sowie BGH, NJW 1995, 1082).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13 (Kart)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9499
OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,9499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.04.2014 - 11 U 105/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,9499)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. April 2014 - 11 U 105/13 (Kart) (https://dejure.org/2014,9499)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 936 ZPO, § 929 ZPO, § 5 UWG, § 8 UWG, Art 3 Nr 5 EGV 1400/2002
    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und Werkstattservicevertrages

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines Kfz-Händlervertrages i.S.v. Art. 3 Nr. 5 Kfz-GVO 2002

  • Betriebs-Berater

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und Werkstattservicevertrages

  • Betriebs-Berater

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz-Vertragshändler- und Werkstattservicevertrages

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Begründung der Kündigung eines Kfz-Händlervertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigung eines Kfz-Händlervertrages muss transparent sein

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz-Vertragshändler- und Werkstattservicevertrages

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Begründungszwang bei ordentlicher Kündigung eines Kfz- Vertragshändler- und Werkstattservicevertrages

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung eines Kfz-Händlervertrages muss transparent sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2014, 691
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 01.09.2009 - 6 W 85/09

    Vollziehung nur in Farbe? - Die schwarz/weiß Ausfertigung einer farbigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13
    Bei einer zum Zwecke der Vollziehung vorgenommenen Zustellung muss die zugestellte Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift die Urschrift vollständig und richtig wiedergeben (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2010, 864).

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).

  • BGH, 18.06.1984 - II ZR 221/83

    Frist für die fristlose Kündigung des Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13
    Die seitens der Verfügungsklägerin zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.6.1984 (II ZR 221/83, NJW 1984, 2689) steht dem nicht entgegen, da im dort entschiedenen Fall - anders als hier - eine Formvorschrift, dass die Kündigungsgründe schriftlich niederzulegen sind, gerade nicht bestand.
  • OLG Frankfurt, 01.06.2011 - 6 W 12/11

    Ankle Tube - Vollziehung durch Zustellung einer unvollständigen, weil nicht mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13
    Sind Anlagen zum Bestandteil der einstweiligen Verfügung gemacht geworden, müssen diese Urkunden grundsätzlich ebenfalls zugestellt werden (vgl. Zöller/Vollkommer, 30. Auflage, ZPO, § 923 Rn. 11; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2011, 340), vorliegend also die Lichtbilder aus den Anlagen Ast 9 und Ast 11. Liegt keine Identität zwischen der Urschrift und der dem Schuldner zugestellten Abschrift vor, was auch der Fall ist, wenn die Anlagen aufgrund schlechter Kopierqualität nur schwer erkennbar sind, so ist im Einzelfall zu prüfen, ob es sich um einen unbedenklichen, unwesentlichen Fehler handelt oder aber ein der Wirksamkeit der Zustellung entgegenstehender Mangel vorliegt.
  • OLG Hamburg, 30.01.2007 - 3 W 239/06

    Einstweiliger Rechtsschutz: Vollziehung einer Unterlassungsverfügung mit farbiger

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13
    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 11 U 74/08

    Einstweilige Verfügung: Zustellung einer Beschlussverfügung mit Bezugnahme auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13
    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • BGH, 13.04.2000 - V ZB 48/99

    Beginn der Berufungsfrist bei Fehlern der zugestellten Urteilsausfertigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.04.2014 - 11 U 105/13
    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg NJW-RR 2007, 986; OLG Frankfurt am Main GRUR 2009, 995, 996).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2014 - 11 U 6/14

    Kartellrecht: Kfz-Werkstatt-Servicenetz als vorgelagerter Markt

    Eine pauschale Begründung, die Verträge sollten europaweit vereinheitlicht werden, ist gegenüber einem Händler, mit dem ein neuer vereinheitlichter Vertrag nicht mehr abgeschlossen werden soll, nicht transparent (Festhalten an der Entscheidung des Senats vom 8.4.2014, 11 U 105/13).

    Nachdem sie zunächst auch in der Berufungsbegründung den erstinstanzlich für den Fall der Unzulässigkeit des Hauptantrages gestellten Hilfsantrag auf Belieferung mit Ersatzteilen zu denselben Konditionen wie an eine Vertragswerkstatt angekündigt hat, hat sie mit Schriftsatz vom 12.06.2014 im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 8.4.2014 in dem Parallelverfahren 11 U 105/13 ihr hilfsweises Klagebegehren geändert.

    (1) Dies hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 8.4.2014, 11 U 105/13 (GRUR 2014, 691) betreffend ein gleichlautendes Kündigungsschreiben der Beklagten an einen Händler und Servicepartner festgestellt.

  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 11 U 56/14

    Wirksame Vollziehung einer einstweiligen Verfügung trotz Zustellung lediglich

    Maßgeblich im Rahmen der Prüfung der Wesentlichkeit der Abweichung ist, ob aus der tatsächlich zugestellten Form der Abschrift der Inhalt und der Umfang der Beschwer bzw. der Inhalt und die Reichweite der Unterlassungsverpflichtung unmissverständlich erkennbar sind (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 1665; OLG Köln, NJW-RR 2010, 864; OLG Hamburg, NJW-RR 2007, 986 = GRUR-RR 2007, 406; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Januar 2011 - I-2 U 92/10, 2 U 92/10 -, juris; OLG Bamberg, NJW-RR 2014, 1322; OLG Frankfurt, 6. ZS, GRUR-RR 2011, 340; Senat, GRUR 2009, 995 [996]; GRUR 2014, 691; GRUR-RR 2014, 1023).
  • VG Düsseldorf, 29.09.2010 - 1 K 4798/10

    Anspruch eines Freibadbesuchers auf Einhaltung der für den Betrieb einer

    Nachdem sie zunächst auch in der Berufungsbegründung den erstinstanzlich für den Fall der Unzulässigkeit des Hauptantrages gestellten Hilfsantrag auf Belieferung mit Ersatzteilen zu denselben Konditionen wie an eine Vertragswerkstatt angekündigt hat, hat sie mit Schriftsatz vom 12.06.2014 im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 8.4.2014 in dem Parallelverfahren 11 U 105/13 ihr hilfsweises Klagebegehren geändert.

    (1) Dies hat der Senat bereits in der Entscheidung vom 8.4.2014,11 U 105/13 (GRUR 2014, 691) betreffend ein gleichlautendes Kündigungsschreiben der Beklagten an einen Händler und Servicepartner festgestellt.

  • OLG Frankfurt, 22.12.2015 - 11 U 25/15

    Wirksamkeit der Kündigung bestehender Händler- und Werkstattverträge

    Im Übrigen ist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die ständige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.07.2014, 11 U 6/14; Urteil vom 08.04.2014, 11 U 105/13) Bezug zu nehmen, wonach bei der Kündigung von Vertragshändlerverträgen in der Automobilindustrie eine etwa bestehende Abhängigkeit nach § 20 Abs. 2 GWB jedenfalls nach Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren grundsätzlich entfallen ist, da der Händler insoweit ausreichend Gelegenheit hat, sein Geschäft neu auszurichten.
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