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   OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13   

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https://dejure.org/2016,51811
OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13 (https://dejure.org/2016,51811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.2016 - 11 U 108/13 (https://dejure.org/2016,51811)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 2016 - 11 U 108/13 (https://dejure.org/2016,51811)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 31 UrhG, § 69 c UrhG, § 69 d UrhG, § 97 UrhG
    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion; COA

  • webshoprecht.de

    Installation einer Testversion eines Computerprogramms begründet keine unbeschränkte Lizenzeinräumung

  • damm-legal.de

    Die Testversion einer Software darf nicht durch den Nutzer vervielfältigt werden

  • JurPC

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion; COA

  • online-und-recht.de

    Bereitstellung einer Testversion eines Computerprogramms ist keine unbeschränkte Lizenzeinräumung

  • kanzlei.biz

    Keine Erschöpfung nach Download einer Testversion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 31; UrhG § 69 c; UrhG § 69 d; UrhG § 97
    Testversion; Computerprogramm; Erschöpfung

  • rechtsportal.de

    UrhG § 31 ; UrhG § 69 c; UrhG § 69 d; UrhG § 97
    Verletzung des Urheberrechts durch Installation eines Betriebssystems auf zur Veräußerung angebotenen Personal-Computern

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Die Testversion einer Software darf nicht durch den Nutzer vervielfältigt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zurverfügungstellen einer Testversion eines Computerprogramms bedeutet keine Zustimmung zur Vervielfältigung der Programmkopie

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    IT-Recht: Weitervertrieb von Testversionen begründet Urheberrechtsverstoß

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Erschöpfung durch Herunterladen einer Testversion

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zurverfügungstellen vom Software-Testversion ist keine Zustimmung zur Vervielfältigung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Bereitstellen einer Software-Testversion erlaubt keine Vervielfältigung zu kommerziellen Zwecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 138
  • MMR 2017, 419
  • K&R 2017, 193
  • ZUM 2017, 512
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 129/08

    Zur Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
    Auch könnten sich die Beklagten auf der Grundlage der Entscheidung des EuGH (Used Soft GmbH / Oracle) und des BGH (Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - UsedSoft II) auf Erschöpfung berufen, da die Klägerin als Inhaberin dem Herunterladen der Kopie aus dem Internet zugestimmt habe und das Programm zur dauerhaften Nutzung gegen Entgelt überlassen worden sei.

    Nach dieser Regelung bedarf die Vervielfältigung eines Computerprogramms in Ermangelung spezifischer vertraglicher Regelungen nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers, wenn sie für eine bestimmungsgemäße Benutzung des Programms durch den rechtmäßigen Erwerber notwendig ist (BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - UsedSoft II - Rn. 29).

    im Ergebnis das gesetzliche Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Computerprogramms, direkt mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten von einem OEM-Hersteller - oder von einer solchen Person, die ihrerseits mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten Kunden eines OEM-Herstellers (vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 -).

    Der zweite und jeder weitere Erwerber dieses Rechts zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Programms wären als im Sine von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie "rechtmäßige Erwerber" berechtigt, die ihnen vom Vorerwerber verkaufte Kopie auf seinen Computer herunterzuladen (BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 -Rn. 44, juris).

  • OLG Frankfurt, 18.12.2012 - 11 U 68/11

    Weiterverkauf von Volumenlizenzen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
    im Ergebnis das gesetzliche Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung des Computerprogramms, direkt mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten von einem OEM-Hersteller - oder von einer solchen Person, die ihrerseits mit Zustimmung der Klägerin ersterworben hätte - nach dem Vortrag der Beklagten Kunden eines OEM-Herstellers (vgl. BGH, Urteil vom 17.7.2013 - I ZR 129/08 - Rn. 43f.; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.12.2012 - 11 U 68/11 -).
  • BGH, 23.02.2012 - I ZR 6/11

    Kommunikationsdesigner

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
    Die Beklagte zu 1) nimmt daher mit der Verbindung von Zertifikat und Computer mit vorinstallierter Software ein nur der Markeninhaberin zustehendes Kennzeichnungsrecht für sich in Anspruch und erwecket den unzutreffenden Eindruck, die in der Verknüpfung zum Ausdruck kommende Herkunftsgarantie sei der Klägerin zuzurechnen (vgl BGH, Urteil vom 6.10.2011 - I ZR 6/11 - Echtheitszertifikat).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2009 - 6 U 160/08

    Keine Erschöpfung bei nachträglicher Hinzufügung eines Echtheitszertifikats (COAL

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
    Denn bei den CoAs handelt es sich um Kennzeichnungsmittel im Sinne von § 14 Abs. 4 MarkenG, an denen Erschöpfung nicht eintreten kann (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.11.2009 - 6 U 160/08).
  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 6/10

    Echtheitszertifikat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
    Der Verbraucher, der einen mit einem CoA versehenen Computer mit vorinstallierten Computerprogramm nutzt, wird dies dahin verstehen, dass das Programm von der allein zur Erstkennzeichnung von Produkten berechtigten Klägerin selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte als echt zertifiziert worden ist (vgl. zu einer mit einem CoA versehenen CD mit der entsprechenden Software: BGH, Urteil vom 6.10.2011 - I ZR 6/10 - Echtheitszertifikat Rn. 22, juris).
  • EuGH, 03.07.2012 - C-128/11

    Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner "gebrauchten" Lizenzen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
    Dies setzt voraus, dass derjenige, der das Computerprogramm herunterlädt, hierbei gegen Zahlung eines Entgelts ein unbefristetes Recht zur Nutzung dieser Kopie erhält (BGH, aaO Rn. 34; EuGH, Urteil vom 3.7.2012 - C-128/11 -Rn. 42 bis 48).
  • BGH, 15.03.2012 - I ZR 137/10

    CONVERSE II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.2016 - 11 U 108/13
    Dies haben die auch insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (BGH, Urteil vom 15.3.2012 - I ZR 137/10 - Converse II Rn. 29) nicht dargetan.
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