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   OLG Dresden, 28.02.2001 - 11 U 1222/00   

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https://dejure.org/2001,11149
OLG Dresden, 28.02.2001 - 11 U 1222/00 (https://dejure.org/2001,11149)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28.02.2001 - 11 U 1222/00 (https://dejure.org/2001,11149)
OLG Dresden, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 11 U 1222/00 (https://dejure.org/2001,11149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens bei der Geltendmachung von Schadensersatz wegen einer positiven Vertragsverletzung; Unzulässigkeit der Berufung auf eine Haftungsfreistellungsvereinbarung im Rahmen einer Vollkaskoversicherung aufgrund eines Bedienungsfehlers bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535; AKB § 12 Abs. 1 II lit. e
    Umfang der Haftungsbeschränkung des Mieters eines Lastkraftwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Autovermietung - Haftung des Mieters klar formulieren!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1252
  • NZM 2001, 823
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

    Auszug aus OLG Dresden, 28.02.2001 - 11 U 1222/00
    Nach dem für die Beurteilung dieser Frage maßgeblichen Verständnis des typischen Fahrzeugmieters ist mit der Bezugnahme auf die Grundsätze der Vollkasko-Versicherung in der Klausel gemeint, dass der Mieter im Schadensfall so stehen soll, wie wenn er sein eigenes Fahrzeug vollkaskoversichert hätte (vgl. BGH NJW 1978, 945, 946).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2001 - 19 U 222/00

    Autovermietung - Formularklausel - Haftungsfreistellung - "nach den Grundsätzen

    Auf den rechtlichen Hinweis des Senats, möglicherweise greife der vereinbarte Vollkaskoschutz (Bl. 167 f), hat sich die Beklagte weiterhin auf die Anwendbarkeit und Wirksamkeit der Klausel Nr. 10 e) ihrer Allgemeinen Vermietbedingungen berufen und dazu auf ein entsprechendes Urteil des OLG Dresden vom 28.02.2001 (11 U 1222/00; Bl. 174 ff) hingewiesen.

    Sie hat schon deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil das OLG Dresden in seinem Urteil vom 28. Februar 2001 (11 U 1222/00) zu offensichtlich derselben Klausel eine andere Auffassung als der Senat vertreten hat.

  • LG Köln, 19.04.2007 - 24 O 349/06

    Zum Risikoausschluss nach der sog. Benzinklausel bei Falschbetanken eines Lkws

    Damit kommt es auch nicht weiter darauf an, ob eine Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter im Haftpflichtverhältnis überhaupt und im geltend gemachten Umfang bestand und ob nicht insbesondere ein erhebliches Mitverschulden auf Vermieterseite anzunehmen war, weil von dort aus nicht auf die Möglichkeit einer schnell geschehehen Falschbetankung hingewiesen worden sein mag (zu dieser Frage etwa OLG Dresden, NJW-RR 2001, 1252), und ob, ggf. in welchem Umfang der Kläger dem Mieter gegenüber in der Haftung steht.
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