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   OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13   

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https://dejure.org/2014,31981
OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13 (https://dejure.org/2014,31981)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.09.2014 - 11 U 123/13 (https://dejure.org/2014,31981)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. September 2014 - 11 U 123/13 (https://dejure.org/2014,31981)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrissverfügung unrechtmäßig: Welche Ansprüche hat der Geschädigte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die von der Baubehörde zu Unrecht abgerissene Scheune - und die Amtshaftung

  • koehler-klett.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei rechtswidriger Abbruchverfügung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2002 - 7 A 1717/01

    Abbruch einer Fachwerkscheune auf einem Grundstück durch den Rechtsnachfolger;

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Im vorliegenden Fall führe schon der hohe Grad des der Beklagten zur Last fallenden Verschuldens dazu, das Wiederherstellungsinteresse des Klägers als überwiegend anzusehen, weil sich aus dem Urteil des OVG Münster am 15.07.2002 zum Az. 7 A 1717/01 ein mehrfacher Ermessensfehlgebrauch bei Erlass der Ordnungsverfügung ergebe.

    Der Senat hat die Akten VG Minden, 1 K 1579/00 = OVG Münster, 7 A 1717/01, StA Bielefeld, 16 Js 227/98 und 43 Js 2251/98 beigezogen.

    Insofern schließt sich der Senat der Begründung des OVG Münster in seinem Urteil vom 15.07.2002 zum Az. 7 A 1717/01 an.

    Dabei steht außer Frage, dass die ursprüngliche Scheune bei ungeklärter Standsicherheit jedenfalls schwere Baumängel aufwies, welche Anlass zu ordnungsbehördlichem Einschreiten - nur eben nicht zum sofortigen Abriss - geben konnten, wie sich aus den Feststellungen des Bauordnungsamtes der Beklagten vor Ort, den Aussagen der vom OVG Münster im Verfahren 7 A 1717/01 vernommenen Zeugen und vorhandenen Fotografien, die im Gutachten des Sachverständigen H4 aus November 2006 enthalten sind, sowie seinen Ausführungen ergibt.

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Bereits das Landgericht hat unter Hinweis auf die Entscheidung des BGH, NJW 1985, S. 2324, zutreffend darauf hingewiesen, dass auch eine (Fortsetzungs-)Feststellungsklage die Verjährung des Amtshaftungsanspruches bewirkt.
  • OLG Hamburg, 14.02.2007 - 5 U 134/06

    Wettbewerbsrecht: Anforderungen an die Bereitschaft des Störers zur Abstandsnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Hieran fehlt es, wenn sich der Anwalt, auch wenn er den die Bezugnahme enthaltenden Schriftsatz unterschrieben hat, durch einen Zusatz von der Erklärung distanziert oder Form und Inhalt seines Schriftsatzes eine eigenverantwortliche Prüfung ausschließen (vgl. Hanseatisches OLG, Urteil vom 14.02.2007 zu Az. 5 U 134/06, veröffentlicht bei Juris).
  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 305/09

    Entschädigungsanspruch bei Zurückweisung eines Antrags des Ehemanns der

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BGH, NVwZ 2011, S. 1150.
  • BGH, 23.05.2006 - VI ZR 259/04

    Verjährung von Ansprüchen des Vermieters aus unerlaubter Handlung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Grundgedanke dieser Norm auch im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB Anwendung findet (vgl. BGH, a. a. O. sowie NJW 2006, S. 2399).
  • OLG Schleswig, 14.05.1975 - 4 U 48/74
    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Deshalb obliegt es im Anwaltsprozess dem Rechtsanwalt, den Vortrag seiner Partei zu ordnen, Anlagen nach rechtlichen Gesichtspunkten auszuwerten und entsprechend vorzutragen (vgl. OLG Hamm - 29. Zivilsenat -, BauR 2007, S. 1610; OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 798; OLG Schleswig, MDR 1976, S. 50; OLG Hamm, NJW-RR 1996, S. 593; Zöller-Greger, a. a. O., § 130 Rdn. 2).
  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 32/02

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der erkennende Senat folgt (vgl. BGH, NJW-RR 2003, S. 1004; auch Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Aufl., Rdn. 258) kann die Naturalrestitution vielmehr nur dann nicht verlangt werden, wenn hierfür ein hoheitliches Handeln erforderlich ist, weil hierzu der betroffene Amtswalter, würde er als Privatperson in Anspruch genommen, nicht in der Lage ist, und das Eigentümerinteresse daher nur im Wege des Folgenbeseitigungsanspruches vor dem ausschließlich hierfür zuständigen Verwaltungsgericht geltend gemacht werden kann (ebenso auch OLG Dresden, BeckRS 2013, 15428).
  • OLG Dresden, 15.05.2013 - 1 U 1275/12

    Bemessung des Anspruchs auf Befreiung von Grundpfandrechten?

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher der erkennende Senat folgt (vgl. BGH, NJW-RR 2003, S. 1004; auch Tremml/Karger/Luber, Der Amtshaftungsprozess, 4. Aufl., Rdn. 258) kann die Naturalrestitution vielmehr nur dann nicht verlangt werden, wenn hierfür ein hoheitliches Handeln erforderlich ist, weil hierzu der betroffene Amtswalter, würde er als Privatperson in Anspruch genommen, nicht in der Lage ist, und das Eigentümerinteresse daher nur im Wege des Folgenbeseitigungsanspruches vor dem ausschließlich hierfür zuständigen Verwaltungsgericht geltend gemacht werden kann (ebenso auch OLG Dresden, BeckRS 2013, 15428).
  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 53/87

    Herstellbarkeit eines durch einen Brand zerstörten Wohngebäudes; Ausgleich eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen der Kläger die Neuerrichtung der Scheune verlangen kann, hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 17.05.2004 zum Az. 11 W 24/03 in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 102, S. 322 = NJW 1988, S. 1835) Stellung genommen.
  • OLG Hamm, 10.06.2005 - 29 U 103/04

    Anforderungen an anwaltliche Schriftsätze im Anwaltsprozess - Kündigung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 03.09.2014 - 11 U 123/13
    Deshalb obliegt es im Anwaltsprozess dem Rechtsanwalt, den Vortrag seiner Partei zu ordnen, Anlagen nach rechtlichen Gesichtspunkten auszuwerten und entsprechend vorzutragen (vgl. OLG Hamm - 29. Zivilsenat -, BauR 2007, S. 1610; OLG Düsseldorf, MDR 1993, S. 798; OLG Schleswig, MDR 1976, S. 50; OLG Hamm, NJW-RR 1996, S. 593; Zöller-Greger, a. a. O., § 130 Rdn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.1993 - 18 U 191/92
  • OLG Hamm, 14.06.1995 - 12 U 142/94

    Gesamtheit von Abschlagsrechnungen als Schlußrechnung; Umdeutung einer

  • OLG Schleswig, 11.02.2016 - 11 U 63/15

    Aufhebungsverfahren; einstweilige Anordnung

    Der Senat hat im Hauptsacheverfahren in seinem Urteil vom 23.09.2014, Az. 11 U 123/13, entschieden, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung von Anfang an unbegründet war.
  • BGH, 30.03.2023 - III ZR 96/21

    Zurückweisung der Beschwerde hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs aus

    Ob hier ein Ausnahmefall gegeben ist (vgl. dazu Senat, Urteil vom 11. Februar 1952 - III ZR 140/50, BGHZ 5, 102, 104; OLG Hamm, BeckRS 2014, 20143 Rn. 31; Grüneberg/Sprau, BGB, 82. Aufl., § 839 Rn. 78), war nicht Gegenstand des Beschwerdeverfahrens.
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