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OLG Hamburg, 30.10.1992 - 11 U 129/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- zimmermann-notar-rostock.de
Wirksamkeit formularmäßiger Vergütungsvereinbarung für Versteigerungsnachweise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 125
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 04.06.2014 - 2 U 1014/13
Rückforderungsprozess für Maklerprovision: Wirksamkeit einer Formularklausel über …
Qualifiziert man die Vereinbarung vom 29.03.2012 als Vertrag eigener Art (§ 241 Abs. 1 Satz 1 BGB), ähnlich wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 30.10.1992 - 11 U 129/92 -, NJW-RR 1993, 125, entschieden hat, kommen die Erwägungen des Bundesgerichtshofs zur Unwirksamkeit einer allgemeinen Geschäftsbedingung, nach der ein Maklerkunde auch dann Courtage an den Makler zu zahlen hat, wenn er die Immobilie im Wege der Zwangsversteigerung erworben hat (BGH…, Urteil vom 03.02.1993 - IV ZR 106/92 -, zitiert nach juris, dort Rn. 9), von vornherein nicht zum Tragen.