Weitere Entscheidung unten: SG Hildesheim, 17.06.2005

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4037
OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,4037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.07.2005 - 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,4037)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,4037)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KunstUrhG, Art 2 Abs 1 GG
    Persönlichkeitsrecht: Verhältnis zur Pressefreiheit

  • aufrecht.de

    Schwarze Balken genügen zur Unkenntlichmachung nicht! - OLG Frankfurt a. M.

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Öffentliche Verleihung

    §§ 823, 1004 BGB

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; KUG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; KUG § 22
    Bebilderung eine im Grundsatz zulässigen Berichterstattung mit Fotos, die der öffentlichkeit zunächst nur unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts zugänglich gemacht werden konnten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebilderte Berichterstattung unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts; Kollision der identifizierenden Berichterstattung über eine Person mit dem Verfassungsrecht; Umfang des legitimen Informationsinteresses der Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 619
  • GRUR 2006, 521
  • ZUM 2005, 894
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.10.2004 - VI ZR 292/03

    Zur Bildberichterstattung über die Beziehung der Klägerin zu dem früheren Ehemann

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Auch wer bewusst an die Öffentlichkeit tritt, muss nicht hinnehmen, dass eine im Grundsatz zulässige Berichterstattung über ihn mit Fotos bebildert wird, die der Öffentlichkeit zunächst nur unter Verletzung des Persönlichkeitsrechts zugänglich gemacht werden konnten (im Anschluss an BGH NJW 2005, 594).
  • LG Berlin, 11.02.1992 - 27 O 68/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Für die Erkennbarkeit reicht es aus, dass über den Betroffenen in anderen Medien berichtet wurde, so dass der Leser, der auch die anderen Artikel gelesen hat, weiß um wen es geht (LG Berlin, NJW-RR 92, 1379; Soehring a.a.O. Rn. 13.36).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2003 - 11 U 6/03

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Die Klägerin ist keine Person des öffentlichen Lebens und - wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsurteil v. 2.9.2003, Az: 11 U 6/2003) - auch keine Person der Zeitgeschichte.
  • EGMR, 24.06.2004 - 59320/00

    Verletzung von Art. 8 EMRK durch Veröffentlichung von Fotos und Artikel aus der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 13/03
    Das entspricht im Ergebnis auch der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 24.06.2004 (ZUM 04, 651).
  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

    Darüber hinaus genügt es, wenn begleitende Umstände die Erkennbarkeit zur Folge haben; insbesondere genügt es, wenn sich diese aus dem neben/unter dem Bild stehenden Text oder auf Grund früherer Veröffentlichungen ergibt (BGH, NJW 1965, 2148 [2149] - Spielgefährten - BGH, a.a.O., - Fußballtor; OLG Frankfurt, GRUR 2006, 521,- Öffentliche Verleihung - OLG Stuttgart, Urt. v. 2.4.2014 - 4 U 174/13, GRUR-RR 2015, 80, beck-online - gepixeltes Bild -, alle m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 02.04.2014 - 4 U 174/13

    Gepixeltes Bild - Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung:

    Vielmehr genügt es, wenn begleitende Umstände die Erkennbarkeit zur Folge haben; insbesondere genügt es, wenn sich diese aus dem neben oder unter dem Bild stehenden Text (BGH NJW 1965, 2148, 2149; BGH NJW 1979, 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1992, 536 und NJW-RR 1993, 923; KG AfP 2006, 567, 568; v. Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 14; Prinz/Peters, ebenda; Damm/Rehbock, a.a.O., Rn. 136; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 13 Tz. 39a) oder aufgrund früherer Veröffentlichungen ergibt (BGH NJW 1979, 2205; OLG Hamburg NJW-RR 1993, 923; OLG Frankfurt NJW 2006, 619 f.; KG, ebenda; v. Strobl-Albeg, a.a.O., Kap. 7 Rn. 14; Prinz/Peters, ebenda).
  • OLG Frankfurt, 26.07.2005 - 11 U 30/03

    Bildunterschriften verbotener Bildveröffentlichungen: Wegfall der

    Zwar muss die Klägerin - wie der Senat mehrfach entschieden hat ( Urteile vom 26.07.2005 Az: 11 U 12/03; 11 U 13/03; 11 U 31/03) - eine Bild-Berichterstattung über ihre Affäre mit Herrn C grundsätzlich nicht hinnehmen.
  • LG Cottbus, 16.01.2008 - 5 O 78/06
    Das Brandenburgische Oberlandesgericht lehnte den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren mit Beschluss vom 21.09.2006 (11 U 13/03) ab.
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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 17.06.2005 - S 11 U 13/03   

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SG Hildesheim, 17.06.2005 - S 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,98241)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 17.06.2005 - S 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,98241)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 17. Juni 2005 - S 11 U 13/03 (https://dejure.org/2005,98241)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Hildesheim, 17.06.2005 - S 11 U 13/03
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG zuletzt Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R -).
  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

    Auszug aus SG Hildesheim, 17.06.2005 - S 11 U 13/03
    Ärztliche Meinungsäußerungen darüber, inwieweit derartige Beeinträchtigungen sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken, haben keine verbindliche Wirkung; sie sind aber eine wichtige und vielfach unentbehrliche Grundlage für die rich-terliche Schätzung der MdE, vor allem soweit sie sich darauf beziehen, in welchem Um-fang die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Verletzten durch Unfallfolgen beein-trächtigt sind (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 22 u. 23 m. w. N.; Brackmann-Borchardt, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, 12. Aufl., § 56 Rdn. 67 f).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Hildesheim, 17.06.2005 - S 11 U 13/03
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf Grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzuneh-mende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des kör-perlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglich-keiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtspre-chung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeu-gung trifft (BSGE 4 147, 149; BSG-Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210 und zuletzt Urteil vom 27.06.2000 - D 2 U 14/99 R - SozR 3 - 2200 § 581 Nr. 7, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus SG Hildesheim, 17.06.2005 - S 11 U 13/03
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf Grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzuneh-mende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des kör-perlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglich-keiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtspre-chung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeu-gung trifft (BSGE 4 147, 149; BSG-Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210 und zuletzt Urteil vom 27.06.2000 - D 2 U 14/99 R - SozR 3 - 2200 § 581 Nr. 7, jeweils m. w. N.).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus SG Hildesheim, 17.06.2005 - S 11 U 13/03
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die auf Grund § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII durch eine Schätzung vorzuneh-mende Festlegung des konkreten Umfanges der sich aus der Beeinträchtigung des kör-perlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglich-keiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens, ist nach der ständigen Rechtspre-chung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gem. § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnen Überzeu-gung trifft (BSGE 4 147, 149; BSG-Urteil vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86 - HV-Info 1988, 1210 und zuletzt Urteil vom 27.06.2000 - D 2 U 14/99 R - SozR 3 - 2200 § 581 Nr. 7, jeweils m. w. N.).
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