Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24946
OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01 (https://dejure.org/2004,24946)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2004 - 11 U 149/01 (https://dejure.org/2004,24946)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2004 - 11 U 149/01 (https://dejure.org/2004,24946)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24946) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.06.1978 - 5 U 18/78
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01
    Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei isolierter Betrachtung jeweils auch "unverdächtig" erklärt werden können; ausschlaggebend ist vielmehr ihr Zusammentreffen, die Art, wie sie sich ineinander fügen und in der Gesamtschau eine Indizienkette bilden, die ernsthafte Zweifel an der planmäßigen Vorbereitung und Ausführung des vermeintlichen Unfalls ausschließt (vgl. BGH, VersR 1979, 515 sowie OLG Köln, a.a.O.).

    Der Umstand, dass dem Kreis der Unfallbeteiligten die Praktiken des Unfallbetrugs nicht fremd sich, kann zwar durchaus als Hinweis auf eine Unfallmanipulation gewertet werden (vgl. BGH, VersR 1979, 515).

  • OLG Celle, 16.06.1988 - 5 U 199/87
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01
    Zwar muss es nicht ohne weiteres gegen eine im vorbezeichneten Sinne absichtlich herbeigeführte Kollision sprechen, wenn die beteiligten Fahrzeugführer leicht verletzt worden sind (vgl. OLG Celle, VersR 1988, 1286).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1992 - 5 U 119/91

    Kein Wandlungsrecht im Rahmen der VOB/B

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01
    Steht - so wie im gegebenen Fall die als solche unstreitige kollisionsbedingte Beschädigung des klägerischen PKWs - der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung fest, so ist es Sache des in Anspruch genommenen Schädigers, die Einwilligung des Verletzten als Rechtfertigungsgrund darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, VersR 1979, 514 f; OLG Köln, NVersZ 2001, 1333 und OLGR 1992, 155 - jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 06.03.1978 - VI ZR 269/76

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Verdacht des

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2004 - 11 U 149/01
    Steht - so wie im gegebenen Fall die als solche unstreitige kollisionsbedingte Beschädigung des klägerischen PKWs - der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung fest, so ist es Sache des in Anspruch genommenen Schädigers, die Einwilligung des Verletzten als Rechtfertigungsgrund darzutun und zu beweisen (vgl. BGH, VersR 1979, 514 f; OLG Köln, NVersZ 2001, 1333 und OLGR 1992, 155 - jeweils m. w. Nachw.).
  • OLG Köln, 23.10.2014 - 19 U 79/14

    Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten bzw. gestellten Verkehrsunfalls

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann ( OLG Koblenz , a. a. O.; OLG Frankfurt , NJW-RR 2007, 603; OLG Köln - 11 U 149/01- BeckRS 2010, 06359; OLG Köln - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).
  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 154/14

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf der Bundesautobahn im Zuge

    Einzelne Indizien können vielmehr ein Mosaik bilden, welches im Gesamtbild erkennen lässt, dass der Unfall fingiert ist (OLG Köln VersR 2014, 996; DAR 2000, 67; VersR 1996, 1292; Senat Beschl. v. 28.1.2004 - 11 U 149/11, BeckRS 2010, 06359).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 96/12

    Beweisanzeichen für einen fingierten Kfz-Unfall

    Ausschlaggebend ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller Tatsachen und Beweise, bei der aus einer Indizienkette auf eine planmäßige Vorbereitung und Herbeiführung des vermeintlichen Unfalls geschlossen werden kann (OLG Koblenz NJW-RR 2006, 95, 96; OLG Frankfurt NJW-RR 2007, 603; OLG Köln, Urt. v. 28.01.2004 - 11 U 149/01 - BeckRS 2010, 06359, OLG Köln, Urt. v. 19.07.2011 - 4 U 25/10 - BeckRS 2011, 19429).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht