Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3453
OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06 (https://dejure.org/2006,3453)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.12.2006 - 11 U 15/06 (https://dejure.org/2006,3453)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 11 U 15/06 (https://dejure.org/2006,3453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,3453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BeurkG § 17 Abs. 1; BNotO § 19; GmbHG § 55
    Belehrungspflicht des Notars bei Kapitalerhöhung einer GmbH durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Stammkapital

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belehrungspflichten des Notars bei der Beurkundung einer Erhöhung des Stammkapitals einer GmbH durch Umwandlung von Gesellschafterdarlehen in Stammkapital; Zulässigkeit einer Belehrung von dritter Seite; Notwendigkeit des Verständnisses der Belehrungen auf Seiten der ...

  • Judicialis

    BeurkG § 17; ; BNotO § 19

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeurkG § 17; BNotO § 19; BGB § 839
    Belehrungspflicht des Notars bei Umwandlung von Gesellschafterdarlehn in Stammkapital

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 12/94

    Belehrungspflicht des Urkundsnotars hinsichtlich der Erbringung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Soweit die Beteiligten aber Rechtsverhältnisse schildern, kann der Notar sich nicht darauf verlassen, dass die Äußerungen rechtsunkundiger Personen die Rechtsverhältnisse zuverlässig wiedergeben (BGH NJW 1991, 1346, 1347; 1993, 2744, 2745; 1995, 330, 331; 1996, 520, 521 und 524, 525).

    Für die Voraussetzungen des Entfallens der notariellen Belehrungspflicht ist der Notar beweispflichtig, weil es sich um eine Ausnahme der gesetzlich geregelten Belehrungspflicht handelt (BGH NJW 1995, 330, 331; 1996, 522, 523).

  • BGH, 07.02.1991 - IX ZR 24/90

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Soweit die Beteiligten aber Rechtsverhältnisse schildern, kann der Notar sich nicht darauf verlassen, dass die Äußerungen rechtsunkundiger Personen die Rechtsverhältnisse zuverlässig wiedergeben (BGH NJW 1991, 1346, 1347; 1993, 2744, 2745; 1995, 330, 331; 1996, 520, 521 und 524, 525).

    Allerdings braucht der Notar nicht die wirtschaftlichen Überlegungen, die einem Vertragsschluss zugrunde liegen, zu erforschen (BGH NJW 1991, 1346, 1347).

  • BGH, 16.11.1995 - IX ZR 14/95

    Pflicht des Notars bei Beurkundung eines Kapitalerhöhungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Wenn die Gesellschafter einer GmbH einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen und Gesellschafterdarlehen in Stammeinlagen umwandeln wollen, besteht im Regelfall für den Notar Anlass, die Vollwertigkeit des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu klären und die Beteiligten darüber zu belehren, dass bei einer unterkapitalisierten GmbH eine Nachschusspflicht wegen der übernommenen neuen Stammeinlage auf die Gesellschafter zukommen kann (BGH NJW 1996, 524, 525; OLG Düsseldorf NJW 1995, 1761).

    Wenn ein Gesellschafter, der eine nicht werthaltige Darlehensforderung in eine Stammeinlage umwandeln will, nicht in der Lage oder willens ist, einer Pflicht zur Nachentrichtung der übernommenen Stammeinlage nachzukommen, spricht dies dafür, dass ein Kapitalerhöhungsbeschluss bei Kenntnis der Nachschusspflicht nicht getroffen worden wäre (BGH NJW 1996, 524, 525).

  • BGH, 27.05.1993 - IX ZR 66/92

    Prüfungs- und Hinweispflichten bei Grundstückskauf - Stellvertretung und

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Soweit die Beteiligten aber Rechtsverhältnisse schildern, kann der Notar sich nicht darauf verlassen, dass die Äußerungen rechtsunkundiger Personen die Rechtsverhältnisse zuverlässig wiedergeben (BGH NJW 1991, 1346, 1347; 1993, 2744, 2745; 1995, 330, 331; 1996, 520, 521 und 524, 525).
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 104/94

    Berücksichtigung des Inhalts von Unterlagen durch den Urkundsnotar

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Soweit die Beteiligten aber Rechtsverhältnisse schildern, kann der Notar sich nicht darauf verlassen, dass die Äußerungen rechtsunkundiger Personen die Rechtsverhältnisse zuverlässig wiedergeben (BGH NJW 1991, 1346, 1347; 1993, 2744, 2745; 1995, 330, 331; 1996, 520, 521 und 524, 525).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 86/94

    Belehrungspflicht des Notars bei Einbringung von Darlehensforderungen gegen GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Wenn die Gesellschafter einer GmbH einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen und Gesellschafterdarlehen in Stammeinlagen umwandeln wollen, besteht im Regelfall für den Notar Anlass, die Vollwertigkeit des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu klären und die Beteiligten darüber zu belehren, dass bei einer unterkapitalisierten GmbH eine Nachschusspflicht wegen der übernommenen neuen Stammeinlage auf die Gesellschafter zukommen kann (BGH NJW 1996, 524, 525; OLG Düsseldorf NJW 1995, 1761).
  • BGH, 02.11.1995 - IX ZR 15/95

    Umfang der Hinweispflicht des Notars

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Für die Voraussetzungen des Entfallens der notariellen Belehrungspflicht ist der Notar beweispflichtig, weil es sich um eine Ausnahme der gesetzlich geregelten Belehrungspflicht handelt (BGH NJW 1995, 330, 331; 1996, 522, 523).
  • BGH, 28.04.1994 - IX ZR 161/93

    Pflicht des Notars zur Erörterung nicht abgerechneter Erschließungsbeiträge bei

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Zu den Amtspflichten des Notars gehört es, dass er sich darüber vergewissert, ob die Beteiligten bestimmte Regelungen bewusst oder in Unkenntnis der Rechtslage getroffen haben (BGH NJW 1994, 2283).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 262/00

    Belehrungspflicht des Notars bei Beurkundung eines rechtlich undurchführbaren

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.12.2006 - 11 U 15/06
    Eine anderweitige Ersatzmöglichkeit scheidet aus, wenn der Notar einen Geschädigten darauf verweist, gegen einen anderen Urkundsbeteiligten Schadensersatzansprüche geltend zu machen und der Notar in diesem Fall dem anderen Urkundsbeteiligten gegenüber schadensersatzpflichtig wäre (BGH NJW-RR 2004, 1704, 1705).
  • BGH, 02.10.2007 - III ZR 13/07

    Aufklärungspflichten des beurkundenden Notars hinsichtlich der Differenzhaftung

    Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 7. Dezember 2006 - 11 U 15/06 - wird zurückgewiesen.

    Das Oberlandesgericht Schleswig (OLG-Report 2007, 165 = RNotZ 2007, 115) hat die Berufung des Beklagten zurückgewiesen und die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht