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   OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00   

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https://dejure.org/2003,5808
OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00 (https://dejure.org/2003,5808)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27.06.2003 - 11 U 1549/00 (https://dejure.org/2003,5808)
OLG Dresden, Entscheidung vom 27. Juni 2003 - 11 U 1549/00 (https://dejure.org/2003,5808)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Werklohn; Vereinbarung einer förmlichen Abnahme; Ausschluss einer fiktiven Abnahme sowie einer Abnahme durch rügelose Ingebrauchnahme; Berufung auf fehlendes Abnahmeprotokoll; Pauschaler Abzug für den Gebrauch von Strom und Wasser ; Einbehalt zur Sicherung ...

  • Judicialis

    AGBG § 9; ; BGB § 273 Abs. 1; ; BGB § 274 Abs. 1; ; BGB § 274 Abs. 2; ; BGB § 631; ; BGB § 648a; ; VOB/B § 13 Ziff. 6; ; VOB/B § 13 Ziff. 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Abwicklung von Ansprüchen aus Werkvertrag - Bauhandwerkersicherheit, Verzug, Zurückbehaltungsrecht, Nachbesserung, Abnahme, Minderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauhandwerkersicherung nach Abnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    648a BGB-Sicherheit nach Abnahme verweigert: Welche Auswirkungen auf Mängelansprüche des AG? (IBR 2003, 538)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 27.03.2003 - VII ZR 443/01

    Umfang des Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    Das von der Beklagte herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 27.03.2003 (VII ZR 443/01) widerspricht dieser Beurteilung nicht.
  • OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97

    Bauschuttklausel unwirksam?

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    bb) Das OLG Stuttgart (NJW-RR 98, 312) meint, der pauschale Abzug für den Gebrauch von Strom und Wasser benachteilige den Unternehmer unangemessen, weil er auch dann zahlen müsse, wenn er überhaupt keinen Strom und kein Wasser verbraucht habe.
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    Diese Konstellation hat der Bundesgerichtshof mit einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung gelöst: Der Besteller wird verurteilt zur Zahlung des Werklohns Zug um Zug gegen Nachbesserung, Zug um Zug gegen Zahlung anteiliger Nachbeserungskosten (vgl. BGH NJW 1984, 1676).
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 22/85

    AGB: Gewährleistungsregelung nach BGB oder VOB/B

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    Weil die Vertragsklausel betreffend den Gewährleistungseinbehaltungen wegfällt, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch - und nicht § 17 VOB/B (vgl. BGH NJW 1986, 924).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01

    Prozesskostenhilfe: Mängelbeseitigungsansprüche rechtfertigen Einrede des

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    Diese Lösung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht auf die hier vorliegende Konstellation angewandt (BauR 2002, 1859).
  • OLG Dresden, 21.06.1999 - 2 U 801/99

    Sicherheitsleistung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    So hat auch der 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden am 21.07.1999 (2 U 801/99) geurteilt: § 648 a BGB will den Werklohnanspruch nur in der Höhe als frei von der Einrede des noch nicht erfüllten Vertrages behandeln, in der er die Nachbesserungskosten überschreitet.
  • OLG Karlsruhe, 12.03.1996 - 8 U 207/95

    Höhe der Bauhandwerkersicherungshypothek

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    Dieses Risiko trägt er auch nach Abnahme, so lange der Werklohn nicht vollständig bezahlt ist, weil der Besteller bis zur Ausführung der geforderten Nachbesserung ein Zurückbehaltungsrecht am restlichen Werklohn hat (ebenso OLG Karlsruhe, NJW 1997, 263).
  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu den dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist" (Urteil des BGH vom 06.12.2001, VII ZR 241/00, BGH-Report 2002, 366).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.1994 - 8 U 46/93

    Wirksamkeit sogenannter Umlageklauseln; Anforderungen an die Substantiierung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    aa) Für die Bauwesensversicherung ist das allgemein anerkannt, weil sie das Risiko des Unternehmers versichert, vor Abnahme auch für unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung von der Leistung z.B. durch Diebstahl, aussergewöhnliche Witterung, unachtsame oder böswillige Handlung und unbekannte, nicht erkennbare Eigenschaften des Baugrunds einstehen zu müssen (vgl. OLG Karlsruhe, BauR 95, 113).
  • BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95

    Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung

    Auszug aus OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00
    Eine solche Klausel hat der Bundesgerichtshof bereits in zwei Entscheidungen für unwirksam gehalten (BGH NJW 1997, 2598 und NJW 2000, 1863 ff): Wann der Besteller nach Abnahme des Bauwerks 5% der Auftragssumme 5 Jahre lang als Sicherheit einbehalten darf, benachteiligt das den Unternehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben.
  • BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98

    Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme;

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