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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 17.06.2014 - 11 U 167/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13838
OLG Schleswig, 17.06.2014 - 11 U 167/13 (https://dejure.org/2014,13838)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17.06.2014 - 11 U 167/13 (https://dejure.org/2014,13838)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 17. Juni 2014 - 11 U 167/13 (https://dejure.org/2014,13838)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Verkehrssicherungspflichten für Rutschgefahren in Fußgängerzone

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Sturz auf regennassen Messingplatten in der Fußgängerzone (Sprottenplatten) - Haftung der Stadt Kiel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Rutschgefahr in der Fußgängerzone

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht in der Fußgängerzone

  • Jurion (Kurzinformation)

    Haftung für Sturz einer Fußgängerin auf einer regennassen Messingplatte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sturz auf regennassen Messingplatten in der Fußgängerzone (Sprottenplatten) - Haftung der Stadt Kiel

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Zur Amtshaftung für Sturz auf regennassen Messingplatten in Fußgängerzone

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glitschige Kieler Sprotten - Die Stadt Kiel haftet für Sturzverletzung in der Fußgängerzone

  • drik.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz nach Sturz auf Messingplatte

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Sturz auf regennassen Messingplatten in der Fußgängerzone (Sprottenplatten) von Kiel - Stadt Kiel haftet

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Verkehrssicherungspflicht einer Stadt aufgrund bekannter Rutschgefahr

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Fußgänger müssen nicht mit Rutschgefahr in Fußgängerzone rechnen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Stadt haftet für Sturz einer Fußgängerin auf regennasser Messingplatte in der Fußgängerzone - Stadt trifft aufgrund der bekannten Rutschgefahr bei feuchtem Wetter gesteigerte Sicherungspflicht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.2013 - III ZR 326/12

    Amtshaftung bei Verletzung der Räum- und Streupflicht: Überwiegendes

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.06.2014 - 11 U 167/13
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.06.2013; III ZR 326/12), der der Senat in ständiger Rechtsprechung folgt, kommt ein Ausschluss der Haftung wegen ganz überwiegenden Mitverschuldens nur in Ausnahmefällen in Betracht.
  • OLG Schleswig, 14.05.2013 - 11 U 51/12

    Verkehrssicherungspflicht: Räum- und Streupflicht an einem Verkehrsknotenpunkt

    Auszug aus OLG Schleswig, 17.06.2014 - 11 U 167/13
    Insoweit kann auf die Entscheidung des Senates vom 11. Mai 2013 (11 U 51/12; Sturz auf dem ZOB in Neumünster) verwiesen werden.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.02.2014 - 11 U 167/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,50042
OLG Celle, 03.02.2014 - 11 U 167/13 (https://dejure.org/2014,50042)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.02.2014 - 11 U 167/13 (https://dejure.org/2014,50042)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Februar 2014 - 11 U 167/13 (https://dejure.org/2014,50042)
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 53/14

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erforderliche

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 11. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 3. Februar 2014 - 11 U 167/13 - wird zurückgewiesen, weil weder die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO).
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