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OLG Celle, 30.03.2020 - 11 U 167/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Zu den Anforderungen an den Erhaltungszustand einer Schiffskabine, die dem klagenden Reisenden im Rahmen einer knapp 3-wöchigen Nordatlantik-Kreuzfahrt zu einem (Gesamt-)Reisepreis von 27.238 EUR (für 2 Personen) zur Verfügung gestellt worden ist und die in dem der Reise ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2020, 912
Wird zitiert von ...
- OLG Celle, 15.10.2020 - 11 U 175/19
Zu den Anforderungen an einen Reiseveranstalter, Reisende vor Vertragsschluss …
(dd) Zu erwägen wäre, ob es vorliegend eines solchen rechtlichen Hinweises durch das Landgericht darauf, dass das - fingierte - einfache Bestreiten der Beklagten nicht hinreichend ist, ausnahmsweise nicht bedurft hätte, weil der Beklagten dieser Grundsatz und die daraus resultierende Frage, in welcher Art und Weise sie auf Vortrag des jeweiligen klagenden Reisenden zu behaupteten Mängeln der jeweiligen Reise Stellung zu nehmen hat, bekannt sind: Der - für Reisevertragssachen beim Oberlandesgericht Celle spezialzuständige - Senat weist die Beklagte seit inzwischen schon längerer Zeit in inzwischen diversen Verfahren - auch schon längere Zeit vor Schluss der hiesigen mündlichen Verhandlung in erster Instanz - darauf hin, dass sie Tatsachenvortrag des jeweiligen klagenden Reisenden nicht einfach pauschal bestreiten kann, sondern sie vielmehr gehalten ist, sich bei ihren jeweiligen Leistungserbringern vor Ort über die Richtigkeit der entsprechenden Tatsachenbehauptung zu informieren und ggf. konkret darzulegen, dass und aus welchen Gründen der jeweilige Tatsachenvortrag des klagenden Reisenden im Einzelnen nicht richtig ist (vgl. z. B. Seite 9 des Beschlusses vom 16. November 2018 - 11 U 117/18; Seite 3 des Beschlusses vom 3. Dezember 2018 - 11 U 91/18; Seite 5 des Beschlusses vom 6. Mai 2019 - 11 U 21/19;… vgl. ferner zu den veröffentlichten Entscheidungen - wobei diese allerdings zeitlich nach dem hiesigen Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz datieren: Beschlüsse vom 19. Mai 2020 - 11 U 20/20, juris Rn. 23, 25; vom 30. März 2020 - 11 U 167/19, juris Rn. 18;… vom 24. Oktober 2019 - 11 U 132/19, juris Rn. 12, 13).