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   OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19   

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OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19 (https://dejure.org/2020,8401)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2020 - 11 U 169/19 (https://dejure.org/2020,8401)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 11 U 169/19 (https://dejure.org/2020,8401)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Teilweise Rückzahlung eines Reisepreises und Entschädigung wegen vertanen Urlaubs; Reise in ein überseeisches Entwicklungsland oder Schwellenland; Örtliche Bauvorschriften und Sicherheitsvorschriften; Schutzbedürfnis eines durchschnittlichen Reisenden

  • RA Kotz

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters im Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters im Ausland; Schriftliche Vernehmung ausländischer Zeugen

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Reisevertrag über Auslandsreise und der Umfang der Verkehrssicherungspflicht des ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wertung von Beeinträchtigungen im Rahmen von Sicherheitsmängeln als Reisemangel

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vernehmung von Auslandszeugen: persönlich oder schriftlich?

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 5 O 89/18
  • OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.2019 - X ZR 166/18

    Zur Notwendigkeit einer Beweisaufnahme über Sicherheitsvorschriften für

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Dazu kann - gewissermaßen als eine Fallgruppe der Verkehrssicherungspflichten - die Einhaltung von Bau- oder Sicherheitsvorschriften bzw. deren Überprüfung gehören (vgl. zusammenfassend BGH, Urteil vom 25. Juni 2019 - X ZR 166/18, juris Rn. 10 f. m.w.N.).

    Da ein Reiseveranstalter nach der jüngst nochmals bestätigten (Urteil vom 25. Juni 2019 a.a.O.) höchstrichterlichen Rechtsprechung reisevertraglich unabhängig von einem Verschulden für den Erfolg und die Fehlerfreiheit der Gesamtheit der Reiseleistungen einzustehen hat und Beeinträchtigungen aufgrund von Sicherheitsdefiziten in seinem Verantwortungsbereich, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, ungeachtet ihrer Ursache einen Reisemangel darstellen, gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, die eigene Überprüfungspflicht des Reiseveranstalters nicht auch - und gerade - aus dem jeweiligen Reisevertrag abzuleiten.

    Dieser "deutsche" Maßstab ergibt sich aus § 651c Abs. 1 BGB (a. F.) und der Auslegung des - jedenfalls in der Regel - deutschem Recht unterliegenden Reisevertrags (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2019, a.a.O. Rn. 9) gemäß §§ 157, 242 BGB.

    ff) Wenn auch nicht ausdrücklich ausgesprochen, ist auch der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 25. Juni 2019 (a.a.O., Rn. 12 ff.) so vorgegangen.

    Gerade diese Differenzierung hat auch der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 25. Juni 2019 (a.a.O., Rn. 10, Hervorhebung durch den Senat) betont: "Beeinträchtigungen aufgrund von Sicherheitsdefiziten in seinem Verantwortungsbereich , mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, stellen daher ungeachtet ihrer Ursache einen Reisemangel dar.".

  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 205/17

    Ordnungsgemäße Risikoaufklärung des Anlegers bei der Zeichnung von Beteiligungen

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Allerdings fehlt es in der Tat an der - ggfs. mit Belegen oder Beweisangeboten unterlegten - Darlegung, dass die Kläger ihren Prozessbevollmächtigten zunächst ausschließlich mit der außergerichtlichen Rechtsverfolgung beauftragten (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 15. August 2019 - III ZR 205/17, juris Rn. 43 f.).
  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Gleiches gilt etwa für das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2007 (X ZR 87/06, juris Rn. 20 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2002 - 20 U 30/02

    Haftung des Reiseveranstalters bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wendete etwa in seinem Urteil vom 28. Mai 2002 (20 U 30/02, juris Rn. 29 ff.), das einen Treppensturz vor einem Hotel auf K. betraf, den vorstehenden (deutschen) Maßstab an, ohne zu erörtern, ob nach k. Rechtsvorstellungen womöglich anderes gelten könnte.
  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 29/83

    Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Auch ohne dies ist die unmittelbare Einholung einer schriftlichen Auskunft ausländischer Zeugen gemäß § 377 Abs. 3 ZPO grundsätzlich unzulässig, weil darin der ausländische Staat einen unzulässigen Eingriff in seine Hoheitsrechte sehen kann (BGH, Urteil vom 10. Mai 1984 - III ZR 29/83, juris Rn. 12; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 1987 - 10 U 31/87, NJW-RR 1988, 703).
  • OLG Hamm, 08.12.1987 - 10 U 31/87
    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Auch ohne dies ist die unmittelbare Einholung einer schriftlichen Auskunft ausländischer Zeugen gemäß § 377 Abs. 3 ZPO grundsätzlich unzulässig, weil darin der ausländische Staat einen unzulässigen Eingriff in seine Hoheitsrechte sehen kann (BGH, Urteil vom 10. Mai 1984 - III ZR 29/83, juris Rn. 12; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 1987 - 10 U 31/87, NJW-RR 1988, 703).
  • OLG Bamberg, 15.01.2013 - 5 U 36/12

    Reisevertrag: Zur Haftung des Reiseveranstalters wegen des Sturzes des Reisenden

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    gg) Der Senat tritt daher nicht der in der Instanzrechtsprechung des Öfteren angestellten Überlegung bei, wonach der Reisende bei einer Auslandsreise - insbesondere naturgemäß bei einer Reise in ein überseeisches Entwicklungs- oder Schwellenland - nicht unbedingt die Umwelt erwarten könne, die er bewusst verlassen habe, und dass derjenige, der ins Ausland reise, sich nun einmal einem erhöhten Risiken aussetze (so unter anderem OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. November 1992 - 18 U 117/92, NJW-RR 1993, 315; OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 2013 - 5 U 36/12, juris Rn. 29).
  • BGH, 21.11.2018 - I ZR 10/18

    Provisionsanspruch eines Verkäufermakler gegen den Verkäufer bei Nachweis eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Bei einer Auslegung von Verträgen ist - neben dem in erster Linie zu berücksichtigenden Wortlaut des Vertrags, der hier, wie ausgeführt, keinen näheren Aufschluss gibt - das Gebot der nach beiden Seiten hin interessengerechten Auslegung zu beachten und der durch die Parteien beabsichtigte Zweck des Vertrags zu berücksichtigen (z. B. BGH, Urteil vom 21. November 2018 - I ZR 10/18, juris Rn. 16).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1992 - 18 U 117/92
    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    gg) Der Senat tritt daher nicht der in der Instanzrechtsprechung des Öfteren angestellten Überlegung bei, wonach der Reisende bei einer Auslandsreise - insbesondere naturgemäß bei einer Reise in ein überseeisches Entwicklungs- oder Schwellenland - nicht unbedingt die Umwelt erwarten könne, die er bewusst verlassen habe, und dass derjenige, der ins Ausland reise, sich nun einmal einem erhöhten Risiken aussetze (so unter anderem OLG Düsseldorf, Urteil vom 5. November 1992 - 18 U 117/92, NJW-RR 1993, 315; OLG Bamberg, Urteil vom 15. Januar 2013 - 5 U 36/12, juris Rn. 29).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2020 - 11 U 169/19
    Dort muss er sich davon überzeugen, dass z.B. von Treppen und Aufzügen, elektrischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen keine Gefahren für die von ihm unterzubringenden Hotelgäste ausgehen (BGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - VII ZR 348/86, juris Rn. 26 m.w.N.).
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   OLG Brandenburg, 04.03.2020 - 11 U 169/19   

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OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.03.2020 - 11 U 169/19 (https://dejure.org/2020,6545)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. März 2020 - 11 U 169/19 (https://dejure.org/2020,6545)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2020 - 11 U 169/19
    Auch in diesem Fall genügt die klare und präzise Anweisung, die Erledigung sofort vorzunehmen, insbesondere wenn zudem eine weitere, allgemeine Büroanweisung besteht, einen solchen Auftrag stets vor allen anderen auszuführen (BGH, NJW-RR 2013, 1393, m.w.N.).
  • BGH, 06.04.2011 - XII ZB 701/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2020 - 11 U 169/19
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann nicht gewährt werden, wenn nach den vorgetragenen und glaubhaft gemachten Tatsachen zumindest die Möglichkeit offen bleibt, dass die Fristversäumung von der Partei verschuldet worden ist (BGH, NJW 2011, 1972).
  • LG Cottbus, 17.10.2019 - 6 O 82/18
    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.03.2020 - 11 U 169/19
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 17.10.2019, Aktenzeichen 6 O 82/18, wird verworfen.
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