Rechtsprechung
OLG Celle, 06.02.2003 - 11 U 170/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verwirkung des Anspruchs auf die Maklerprovision wegen der Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 654 BGB
Anspruch des Maklers auf Provision; Verwirkung wegen Verletzung der Treuepflicht ; Exposé über Mehrfamilienhaus; Aufnahme der Angaben des Verkäufers ; Erneuerung des Daches vor 1/2 Jahr ; Notwendigkeit weiterer Reparaturen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Maklers auf Provision; Verwirkung wegen Verletzung der Treuepflicht ; Exposé über Mehrfamilienhaus; Aufnahme der Angaben des Verkäufers ; Erneuerung des Daches vor 1/2 Jahr ; Notwendigkeit weiterer Reparaturen
- zimmermann-notar-rostock.de
Verwirkung des Provisionsanspruchs bei Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé
- Judicialis
BGB § 654
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 654
Verwirkung des Lohnanspruchs des Maklers - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwirkung des Provisionsanspruchs bei unwahren Angaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
"Neues" Dach war undicht - Makler wusste um den Mangel und verschwieg ihn dem Käufer
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Verwirkung des Anspruchs auf die Maklerprovision wegen der Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé, Courtageanspruch, Maklerlohn
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Verwirkung des Provisionsanspruchs bei Verschweigen bekannter Mängel
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Makler verliert Provisionsanspruch, wenn er Kunden über falsche Exposéangaben nicht aufklärt! (IBR 2003, 1071)
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 07.05.2002 - 9 O 134/00
- OLG Celle, 06.02.2003 - 11 U 170/02
Papierfundstellen
- MDR 2003, 983
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08
Verwirkung des Provisionsanspruchs
Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus nimmt die Rechtsprechung stets an, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahekommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat ( Senat , Urt.v. 6. Februar 2003, 11 U 170/02 ). - LG Berlin, 22.09.2011 - 5 O 430/10
Maklervertrag: Verwirkung eines Maklerlohnanspruchs
Nur wenn sie für ihn ersichtlich unzutreffend sind muß er darauf hinweisen (OLG Celle, Urteil vom 6.2.2003, - 11 U 170/02 -). - AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 273/11
Maklervertrag: Verwirkung des Maklerlohns durch grob leichtfertige …
Der Makler darf Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH Urteil vom 18.01.2007, III ZR 146/06), nur wenn die Informationen für ihn ersichtlich unzutreffend sind, muss er darauf hinweisen (OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003, 11 U 170/02). - AG Berlin-Neukölln, 10.01.2007 - 19 C 289/06
Grundstücksmaklervertrag: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei schwerwiegender …
Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus nimmt die Rechtsprechung stets an, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahe kommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003, MDR 2003, 983; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.12.1998, NJW-RR 1999, 848 m.w.N.).